Die Interoperabilität von Plattformen und Services sowie der Transfer von Nutzerdaten sind zuletzt sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene viel diskutiert worden. Fragestellungen rund um des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK) spielen hier mit Aspekten der Datenschutzgrundverordnung sowie Open Data und Open API zusammen. Bitkom hatte sich zuletzt auch im Rahmen der Kommentierung des EKEK hierzu geäußert (https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-05/20190503_bitkom_ekek-umsetzung.pdf).
Im März 2019 stellte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einige Fragen zur Klärung, wie Interoperabilität und Datenportabilität bei Sozialen Netzwerken umgesetzt werden könne und was mögliche Vor- sowie Nachteile wären. Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit auf die Fragestellungen einzugehen. Die Antworten sind hier abrufbar.