Der Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes setzt mit der Abkehr von kleinteiligen Vorgaben und der stärkeren Ausrichtung auf Technologieoffenheit einen wichtigen Impuls für die Modernisierung des Gebäudesektors. Aus Sicht des Bitkom ist positiv, dass der Gesetzgeber Gebäudeautomation nicht ersatzlos streicht, sondern die digitale Steuerung von Nichtwohngebäuden mit Anlagen über 70 kW in § 56 neu aufgreift und mit Monitoring, Analyse, Effizienzbewertung sowie offenen Schnittstellen verbindet. Damit wird ein zentraler digitaler Hebel für mehr Energieeffizienz im Gebäudebetrieb adressiert.
Gleichzeitig bleibt der Entwurf hinter den Potenzialen der Digitalisierung zurück. Gebäudemodernisierung darf nicht allein als Frage des Energieträgers verstanden werden, sondern muss Effizienz, Steuerbarkeit, Datennutzung und digitale Nachweisführung zusammendenken. Dafür braucht es einen klaren digitalen Rahmen: mit interoperablen Schnittstellen, standardisierten Gebäudedaten, intelligentem Energiemonitoring, digitalen Logbüchern, harmonisierten Berichtspflichten und einer besseren Verknüpfung mit Smart Metering, kommunaler Wärmeplanung und digitalen Gebäudedateninfrastrukturen.
Kritisch ist zudem, dass durch die Neuregelung der Gebäudeautomation Regelungslücken und zu lange Umsetzungsfristen entstehen können. Die bereits geltenden Anforderungen für größere Nichtwohngebäude müssen lückenlos fortgeführt und an die Vorgaben der EPBD angepasst werden. Auch die Anforderungen an Wohngebäude sollten differenziert ausgestaltet werden, damit digitale Lösungen nicht durch überhöhte Investitionsanforderungen ausgebremst werden. Ziel muss ein praxistauglicher Mindeststandard digitaler Betriebsführung sein, der Energieeffizienz messbar macht, Investitionen erleichtert und Gebäude als aktive Elemente eines digitalisierten Energiesystems stärkt.