Am 28. Januar 2020 hat das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG-ÄndG-E) zur Unterrichtung und mit der Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme den Verbänden zugestellt. Der Entwurf dient der Anpassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und der Umsetzung der im Jahr 2018 geänderten EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Bitkom bedankt sich für die Gelegenheit, zu dem vorliegenden Entwurf Stellung zu nehmen.
Die fortgesetzte Befassung mit Hassrede im Netz ist wichtig und findet unsere Unterstützung. In dem Zusammenhang ist eine Stärkung der Rechte der Nutzer grundsätzlich zu begrüßen, ebenso wie die angestrebte Konkretisierung der Definitionen und Verfahrensbeschreibungen sowie der Befugnisse der Aufsichtsbehörde. Die intendierte Beschleunigung der Anerkennungspraxis der Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung sowie die Erhöhung des Informationsgehalts und der Vergleichbarkeit der Transparenzberichte sind ebenfalls wichtige Ziele.
Aber auch wenn viele der Änderungen ein nachvollziehbares und richtiges Ziel haben, so werden die Unternehmen durch die geplanten neuen Anforderungen mit erheblichen weiteren Compliance- und Berichtspflichten konfrontiert, die kaum zu bewältigen erscheinen und in Teilen mit Blick auf Meinungsfreiheit und Privatsphäre höchst bedenklich sind. Bezüglich der Transparenzberichte werden im vorgelegten Gesetzentwurf leider die bisher unklaren Vorgaben nur wenig konkretisiert und neue, ebenfalls wenig konkret gefasste Anforderungen aufgestellt – das Problem wird also nicht durchgängig behoben sondern eher noch verstärkt.
Zu den einzelnen Regelungsvorschlägen nimmt Bitkom wie folgt Stellung.