Die Bundesregierung plant die Einführung einer „Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche“. Bitkom lehnt dies mit Nachdruck ab. Ein aktuelles Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine solche Regelung verfassungswidrig wäre. Demnach würden mit einer Hinterlegungspflicht Herstellern und Importeuren finanzielle Mittel vorzeitig, unkontrolliert und in einem materiell übersetzten Umfang entzogen. Das widerspricht dem gesetzlich vorgesehenen Modell der Selbstregulierung und insolvenzrechtlichen Grundsätzen. Schließlich trägt eine Hinterlegungspflicht nicht dazu bei, die Situation von Verwertungsgesellschaften oder Urhebern zu verbessern, sondern wäre zum Schaden des Verbrauchers und der Allgemeinheit.
Die Stellungnahme sowie das verfassungsrechtliche Gutachten stehen im Downloadbereich zur Verfügung.