Mit dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland ist der Medienstaatsvertrag (MStV) am 7. November 2020 in Kraft getreten. In § 88 MStV werden die Medienanstalten ermächtigt, durch gemeinsame Satzungen Einzelheiten zur Konkretisierung der Bestimmungen zu Medienintermediären zu regeln. Die Medienanstalten haben in den letzten Monaten einen Satzungsentwurf formuliert und sich zu diesem im Rahmen eines Konsultationsverfahrens mit Interessenvertretern und Experten ausgetauscht. Nun liegt der vollständige Entwurf der Satzung über Medienintermediäre vor, der vom Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz sowie in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und von DLM und GVK zur Anhörung freigegeben wurde. Bitkom nimmt gern die Gelegenheit wahr, zu diesem Entwurf der Satzung Stellung zu nehmen.