Industrie und Handel rufen dazu auf, die Neuregelung des Urheberrechts nicht zu zerreden. In ihrem „Berliner Aufruf" warnen der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die Hightech-Verbände Bitkom und ZVEI sowie der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) davor, dass der Regierungsentwurf im Gerangel zahlreicher Partikularinteressen zwischen Parteien und Verbänden scheitern könnte. Sie unterstützen die beschlussreife Gesetzesvorlage des Bundeskabinetts.
Berlin, 12.06.2007 - In Kürze stimmt der Deutsche Bundestag über die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ab. Das Parlament trifft damit auch eine wegweisende Entscheidung über die Modernisierung des Vergütungssystems, mit dem Autoren und Künstler für legale Privatkopien ihrer Werke pauschal entlohnt werden. Grundlage dieses Systems ist eine Vereinbarung zwischen den Urhebern einerseits und Herstellern von kopierfähigen Geräten andererseits. Die Hightech-Branche steht dafür ein, dass mit ihren Produkten urheberrechtlich geschützte Werke legal vervielfältigt werden können. Dafür zahlen die Hersteller und Importeure von Kopierern, Scannern und DVD-Brennern eine entsprechende Abgabe an die Treuhänder der Urheber, die Verwertungsgesellschaften.
Am 22. März 2006 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Vergütungssystem an das digitale Zeitalter anpassen soll. Denn 1965, als die Grundlagen des heute gültigen Systems geschaffen wurden, gab es noch keine digitalen Hightech-Geräte für den Privatgebrauch. Und noch 1985, als das Urheberrechtsgesetz zuletzt strukturell novelliert wurde, war noch nicht daran zu denken, dass das Internet zur wichtigsten Informationsinfrastruktur werden würde. Das Urheberrecht muss also einerseits den Siegeszug der Digitaltechnik berücksichtigen, die immer mehr Geräte speicher- und kopierfähig macht; zum anderen den Durchbruch des Internets als weltweiter Marktplatz für Texte, Musik und Filme mit der Möglichkeit der Rechteinhaber, individuell mit den Nutzern abzurechnen.
Diesen Entwicklungen trägt der Gesetzentwurf mit einem Paradigmenwechsel Rechnung: Nicht allein eine staatliche Regulierung ist künftig gefragt, sondern praxisnahe Übereinkünfte der betroffenen Parteien untereinander. Der Entwurf der Bundesregierung stärkt dabei die Interessen der Urheber; gleichzeitig bleiben die Belastungen für Hightech-Branche und Verbraucher in einem noch akzeptablen Rahmen. Die wichtigsten Punkte:
Der vorliegende Gesetzentwurf würdigt ausdrücklich den Wert geistigen Eigentums. Denn Deutschland ist gleichermaßen ein innovativer Wirtschaftsstandort und ein bedeutender Kulturstandort. Wirtschaft und Kultur bedingen einander und haben daher ein gemeinsames Interesse: Geistiges Eigentum als das wichtigste Zukunftskapital im 21. Jahrhundert angemessen zu fördern und zu schützen. Es ist daher unangebracht, einen Keil zwischen Urheber und Gerätehersteller zu treiben.
Der Regierungsentwurf ist nach Überzeugung der Unterzeichnenden ein über viele Jahre von allen beteiligten Parteien gemeinsam erarbeiteter Interessenausgleich. Er verdient daher die breite Unterstützung des Deutschen Bundestages.
Berlin, 11. Juni 2007