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Monitor Staatsmodernisierung

Der Monitor Staatsmodernisierung misst den Umsetzungs­stand von 222 zentralen Vorhaben aus den Modernisierungs­agenden Bund (Oktober 2025) und Föderal (Dezember 2025). Er macht sichtbar, in welchen Bereichen Bund, Länder und Kommunen Fortschritte erzielen.

Umsetzungsstand der Modernisierungsprojekte

20abgeschlossen 153begonnen 49nicht begonnen

Umsetzungsstand nach Agenda

abgeschlossen
begonnen
nicht begonnen
Bund
10 abgeschlossen 61 begonnen 11 nicht begonnen 82 Gesamt
Föderal
10 abgeschlossen 92 begonnen 38 nicht begonnen 140 Gesamt

Umsetzungsstand nach Themenfeld

abgeschlossen
begonnen
nicht begonnen
Bürokratieabbau
4 abgeschlossen 41 begonnen 8 nicht begonnen 53 Gesamt
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
3 abgeschlossen 24 begonnen 7 nicht begonnen 34 Gesamt
Innovation, Förderung & Arbeit
5 abgeschlossen 19 begonnen 6 nicht begonnen 30 Gesamt
Rechtsetzung
20 begonnen 6 nicht begonnen 26 Gesamt
Staatliche Strukturen & Governance
4 abgeschlossen 14 begonnen 6 nicht begonnen 24 Gesamt
KI & Daten
3 abgeschlossen 9 begonnen 9 nicht begonnen 21 Gesamt
Vergabe & Beschaffung
1 abgeschlossen 12 begonnen 5 nicht begonnen 18 Gesamt
Deutschland-Stack
7 begonnen 7 Gesamt
Registermodernisierung & Once Only
4 begonnen 1 nicht begonnen 5 Gesamt
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
3 begonnen 1 nicht begonnen 4 Gesamt

Alle Projekte und ihre Einordnung

Agenda Maßnahme Umsetzung Frist Themenfeld Digitalbezug
Modernisierungs­agenda Bund Entwicklung von Servicequalitäten 
🛈

Entwicklung und Verankerung von Kriterien guter Servicequalität unter Beteiligung von Stakeholderinnen und Stakeholdern (insbesondere Adressatinnen und Adressaten von Verwaltungsleistungen), #WirHörenZu

  • Kriterien für eine gute Servicequalität sind unter Beteiligung von Stakeholderinnen und Stakeholdern entwickelt (3 Monate)
  • Die Kriterien fließen in die laufende Operationalisierung des Servicestandards und des Reifegradmodells ein, um die aus Sicht der Adressatinnen und Adressaten zentralen Aspekte zu berücksichtigen (6 Monate)

Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen.

— Modernisierungsagenda Bund – III 1.1

April 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Indirekt
Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital- und Management-Skills 
🛈

Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital- und Management-Skills

  • Ausgewählte Behörden nehmen an der Pilotierung des Trainingsprogramms (unter anderem einschließlich Objectives and Key Results (OKR), Change-, Projekt- und Prozess-Management) teil (3 Monate)
  • Trainingsprogramm wird in ausreichendem Umfang zentral bereitgestellt und ausgerollt (9 Monate)
  • Entwicklung eines Lernpfades „Moderner Staat“ der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) als Trainingsprogramm für die Bundesverwaltung (6 Monate)

Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen gezielt vertiefen und neue aufbauen.

— Modernisierungsagenda Bund – IV 3.1

Juli 2026 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Abbau Herausforderungen für Verwaltungsdigitalisierung 
🛈

Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung in der Bundesverwaltung abbauen

  • Ein abgestimmter Umsetzungsplan für die Erhebung und den Abbau von Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung ist entwickelt (3 Monate)
  • Wesentliche Herausforderungen sind überwunden (6 Monate)

Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

— Modernisierungsagenda Bund – V 1.3

April 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
IT-Zustimmungsvorbehalt 
🛈

Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung etablieren

  • Vereinbarung zum Zustimmungsvorbehalt ist geschlossen (3 Monate)
  • Die Arbeitsfähigkeit der Behörden nicht beeinträchtigende Ausgabensteuerung mit Zustimmungsvorbehalt ist als Regelaufgabe etabliert (12 Monate)
  • Dies soll Redundanzen vermeiden, die Umsetzung von bedarfsgerechten IT-Lösungen auf Basis von IT-Standards und Plattformansätzen fördern und zu einer messbaren Kostenreduktion bei IT-Ausgaben führen (24 Monate)

Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhält das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. So sollen Mittel effektiver und effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze ressortübergreifend eingehalten werden.

— Modernisierungsagenda Bund – V 2.1

Januar 2026 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern 
🛈

Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern

  • Abrufkriterien des Effizienzfonds sind für Abrufberechtigte nachvollziehbar, klar formuliert und ermöglichen eine wirkungsorientierte Projektauswahl (4 Monate)
  • Wirkung der Anreize zur Effizienzsteigerung wird jährlich evaluiert (24 Monate)

Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – V 4.1

Oktober 2027 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) etablieren 
🛈

Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) etablieren

  • Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) als Transparenzplattform/ Register und Austauschplattform nach dem „Einer für Alle“-Prinzip (EfA) in der Bundesverwaltung weiterentwickelt (6 Monate)
  • Verpflichtende Eintragung von Vorhaben für alle Bundesbehörden eingeführt (6 Monate) und Evaluation (18 Monate)

Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann.

— Modernisierungsagenda Bund – V 8.1

April 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Bau-Turbo 
🛈

Hebelprojekt

Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau kann künftig massiv verkürzt werden. So wird Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
KI-basierter „Förderlotse Wachstumsmärkte" 
🛈

Hebelprojekt

Wir entwickeln eine neue, KI-gestützte Plattform, auf der die bisherigen Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit komplementär dargestellt werden. Der Bedarf der deutschen Unternehmen steht dabei im Fokus. Erstmals wird eine gemeinsame Anlaufstelle als „One Stop Shop“ geschaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr 
🛈

Hebelprojekt

Das BMVg hat gemeinsam mit dem BMWE mit dem am 23. Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in kürzester Zeit auf den Weg gebracht, um den notwendigen raschen Fähigkeitszuwachs der Bundeswehr zu gewährleisten. Zeitgleich wurde die Direktauftragswertgrenze für Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr massiv erhöht. Damit können schon jetzt Aufträge ohne ein bürokratisches Vergabeverfahren einfacher und schneller unter Vertrag genommen werden.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Modernisierung des Dienstrechts 
🛈

Hebelprojekt

Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die Bundeslaufbahnverordnung und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem erleichtern wir den Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird grundlegend im Sinne einer Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Bürokratieabbau 
🛈

Prioritäre Bürokratierückbauvorhaben werden umgesetzt und Service- und Unterstützungsangebote zum Bürokratierückbau entwickelt

  • Reduzierung der Bürokratiekosten um 25 % (rund 16 Mrd. Euro) bzw. um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP)
  • Absenkung des Erfüllungsaufwands um 10 Mrd. Euro bzw. um den jeweiligen Ressortanteil (Ende LP)
  • Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung nehmen wahr, dass sie (deutlich) von staatlicher Bürokratie entlastet werden (6 Monate)
  • Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12 Monate)

Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird.

— Modernisierungsagenda Bund – I 1.1

Anfang 2029 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Entwicklung einer Methodik für praxisnahe Rechtsgestaltung 
🛈

Methodik wird weiterentwickelt, um – unter Entlastung von Legistinnen und Legisten – Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen

  • Evaluation der Methodik, um Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen (24 Monate)

Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird.

— Modernisierungsagenda Bund – I 1.2

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Modifizierung One-in-one-out-Regel 
🛈

Modifizierung der One-in-one-out (OIOO)-Regel zu Beginn der Legislatur

  • Beschlussfassung zur Modifizierung der Ausnahmen der OIOO-Regel (3 Monate)
  • Einhaltung der weiterentwickelten OIOO-Regel für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung (Ende LP)

Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten.

— Modernisierungsagenda Bund – I 2.1

Anfang 2029 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Entwicklung einer One-in-two-out-Regel 
🛈

Fortentwicklung zur One-in-two-out (OITO)-Regel

  • Jährliche ressortgenaue Veröffentlichung der Umsetzung (12 Monate)

Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten.

— Modernisierungsagenda Bund – I 2.2

Oktober 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Durchführung von Praxischecks 
🛈

Konsequente Durchführung von Praxischecks als Standard

  • Praxischecks werden über grundsätzlich alle Ressorts hinweg mehrmals im Jahr durchgeführt (12 Monate)
  • Praxischecks führen dazu, dass bestehende und neue rechtliche Vorgaben in der Wahrnehmung ihrer Adressatinnen und Adressaten leichter und aufwandsärmer umgesetzt werden können (Ende LP)

Wir vereinfachen konkrete Lebenssachverhalte und Geschäftsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, indem wir bürokratische Hürden identifizieren und auflösen.

— Modernisierungsagenda Bund – I 3.1

Oktober 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Einrichtung & Nutzung Bürokratiemeldeportal 
🛈

Einrichtung eines digitalen Bürokratiemeldeportals und iterative Weiterentwicklung

  • Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nutzen das digitale Bürokratiemeldeportal für konstruktive Vorschläge (12 Monate)
  • Einrichtung des Portals führt zu konkreten und umsetzbaren Verbesserungsvorschlägen für spürbaren Bürokratierückbau (24 Monate)

Wir identifizieren bürokratische Hürden, indem wir Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Verwaltung einbeziehen.

— Modernisierungsagenda Bund – I 4.1

Oktober 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Vermeidung bürokratischer Mehrbelastung auf EU-Ebene 
🛈

Aufforderung zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Mehrbelastung auf EU-Ebene bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess

  • Aufforderung an alle im EU-Gesetzgebungsprozess beteiligten Akteure, das Ziel, unnötige Bürokratie abzubauen und auch deren Aufbau zu vermeiden, bereits bei Initiative und im Verhandlungsprozess des jeweiligen Gesetzgebungsvorhabens zu berücksichtigen (ab sofort)

Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.

— Modernisierungsagenda Bund – I 5.1

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
1:1 Umsetzung von EU-Recht 
🛈

1:1-Umsetzung von EU-Recht

  • EU-Recht wird ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt (ab sofort)

Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.

— Modernisierungsagenda Bund – I 5.4

Keine Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
One-in-two-Out auf EU-Ebene 
🛈

Forderung nach einer One-in-two-out-(OITO)-)Regel auf EU-Ebene

  • Intensiver Einsatz für die Einführung der OITO-Regel auf EU-Ebene (Ende LP)

Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.

— Modernisierungsagenda Bund – I 5.5

Anfang 2029 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Harmonisierung von EU-Bestandsrecht 
🛈

Harmonisierung von EU-Bestandsrecht

  • Herstellung von Synergien und Interoperabilität mit bestehenden EU-Plattformen (zum Beispiel „Your Europe Portal“, „Interoperable Europe Portal“) und Lösungen (zum Beispiel EUDI-Wallet, EU-OOTS) (Ende LP)

Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.

— Modernisierungsagenda Bund – I 5.6

Anfang 2029 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Schaffung einer EU-Vereinfachungsagenda 
🛈

EU-Vereinfachungsagenda

  • Ambitionierte Vereinfachungsagenda in ausgewählten Themenfeldern auf EU-Ebene, um weitere europäische Vereinfachungs-, Harmonisierungs- und Bürokratieentlastungsinitiativen anzustoßen (ab sofort)

Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt.

— Modernisierungsagenda Bund – I 5.7

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Konsequente Nutzung der Frühphase im Gesetzgebungsprozess 
🛈

Konzeption von Gesetzgebungsverfahren mit neuer Frühphase und konsolidierten Werkzeugen der besseren Rechtsetzung sowie Erprobung mit einzelnen Ressorts

  • Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase (24 Monate)
  • Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, die eine konzeptionelle Frühphase durchlaufen haben, ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)
  • Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem neuen Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)

Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben.

— Modernisierungsagenda Bund – II 1.1

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Änderung der GGO (Frühphase in der Rechtsetzung) 
🛈

Umsetzung der neuen Frühphase in der Rechtsetzung der Bundesregierung für alle Ressorts in GGO

  • Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase (24 Monate)
  • Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, die eine konzeptionelle Frühphase durchlaufen haben, ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)
  • Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem neuen Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)

Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben.

— Modernisierungsagenda Bund – II 1.2

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Ausbau der E-Gesetzgebung 
🛈

Integration der Instrumente und Angebote der Frühphase in E-Gesetzgebung

  • Alle geeigneten Regelungsvorhaben der Bundesregierung durchlaufen grundsätzlich die konzeptionelle Frühphase (24 Monate)
  • Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen mit der Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, die eine konzeptionelle Frühphase durchlaufen haben, ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)
  • Die Zufriedenheit der Legistinnen und Legisten mit dem neuen Arbeitsprozess ist nachweisbar gestiegen (Ende LP)

Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben.

— Modernisierungsagenda Bund – II 1.3

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Konzeption und Bereitstellung eines Schulungsangebots für Legistinnen & Legisten 
🛈

Konzeption und Bereitstellung eines ausreichenden Schulungsangebots für die Bundesressorts

  • Für Legistinnen und Legisten der Bundesregierung steht ein ausreichendes zentrales Schulungsangebot zur besseren Rechtsetzung zur Verfügung (24 Monate)
  • Das Angebot ist für die Länder und Kommunen nachnutzbar (36 Monate)

Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 2.1

Oktober 2028 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Konzeption und Bereitstellung eines Unterstützungsangebots für Legistinnen & Legisten 
🛈

Konzeption und Bereitstellung eines Unterstützungsangebots für die Bundesressorts

  • Alle Legistinnen und Legisten der Bundesressorts, die erstmalig eine Federführung übernehmen, durchlaufen grundsätzlich zunächst eine Basisschulung Bessere Rechtsetzung (Ende LP)
  • Legistinnen und Legisten aller Ressorts nutzen die bereitgestellten Angebote und bewerten diese für ihre Arbeit als gewinnbringend (36 Monate)
  • Alle Ressorts haben Zugriff auf Unterstützungsangebote für die bessere Rechtsetzung (36 Monate)

Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 2.2

Oktober 2028 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts 
🛈

Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts

  • Alle Ressorts haben Zugriff auf Unterstützungsangebote für die bessere Rechtsetzung (36 Monate)

Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 2.3

Oktober 2028 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Bedarfsgerechter Ausbau der FIM-Bundesredaktion 
🛈

Bedarfsgerechter Ausbau der FIM-Bundesredaktion

  • Das Verfahren in den Abläufen ist aktualisiert und die FIM-Bundesredaktion effizient und bedarfsgerecht ausgebaut (18 Monate)

Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 2.4

April 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Weiterentwicklung von Regeln für Erfolgsindikatoren 
🛈

Weiterentwicklung von Regeln für Erfolgsindikatoren

  • Standards für Erfolgsindikatoren sind auf Basis des bestehenden Konzepts zur Ex-post-Evaluation weiterentwickelt und ressortabgestimmt (12 Monate)

Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden.

— Modernisierungsagenda Bund – II 3.1

Oktober 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Freischaltung einer Evaluierungsplattform 
🛈

Freischaltung einer Evaluierungsplattform

  • Evaluierungsplattform steht für die Nutzung durch die Ressorts zur Verfügung (24 Monate)
  • Ressorts konsultieren die Evaluierungsplattform bei der Erarbeitung neuer Regelungsvorhaben

Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden.

— Modernisierungsagenda Bund – II 3.4

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Bereitstellung von Tools für Gesetzgeber 
🛈

Tools zur Unterstützung der Gesetzgebungstätigkeit schaffen und schulen

  • Für Legistinnen und Legisten steht ein Open-Source-Editor für die Nutzung von Rulemapping zur Verfügung (6 Monate)
  • Legistinnen und Legisten nutzen die Rulemapping-Methode und testieren einen Mehrwert (24 Monate)

Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden, digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 4.1

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Erschließung digitaler Gesetzgebungskreislauf 
🛈

Digitalen Gesetzgebungskreislauf schließen

  • KI-unterstützte Tools transferieren lineare Rechtstexte in visualisierten Code und erlauben widerspruchsfreie Modifizierung von Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei Rechtsänderungen (24 Monate)
  • Legistinnen und Legisten nutzen bei der Textarbeit KI-gestützte Werkzeuge für eine verbesserte semantische Operabilität (Einheit der Rechtsbegriffe) (36 Monate)
  • Standards, Schnittstellen und Prozeduren sind definiert sowie Repositorien für Rulemaps des geltenden Rechts auf Open Source Basis aufgebaut (24 Monate)
  • Alle relevanten digitalen legistischen Werkzeuge (u. a. für Frühphase und Visualisierungen von Organisationsstrukturen, Prozessabläufen und Wirkungsmodellen) stehen für alle Ressorts zur Verfügung (36 Monate)

Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 4.2

Oktober 2028 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Law as Code 
🛈

„Law as Code“ in der Gesetzgebung erproben und nutzbar machen

  • KI-unterstützte Tools transferieren lineare Rechtstexte in visualisierten Code und erlauben widerspruchsfreie Modifizierung von Entscheidungs- und Prozess-Logiken bei Rechtsänderungen (24 Monate)
  • Legistinnen und Legisten nutzen bei der Textarbeit KI-gestützte Werkzeuge für eine verbesserte semantische Operabilität (Einheit der Rechtsbegriffe) (36 Monate)
  • Standards, Schnittstellen und Prozeduren sind definiert sowie Repositorien für Rulemaps des geltenden Rechts auf Open Source Basis aufgebaut (24 Monate)
  • Alle relevanten digitalen legistischen Werkzeuge (u. a. für Frühphase und Visualisierungen von Organisationsstrukturen, Prozessabläufen und Wirkungsmodellen) stehen für alle Ressorts zur Verfügung (36 Monate)

Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – II 4.3

Oktober 2028 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Bereitstellung Best-Practice-Tool für Nutzerfreundlichkeit 
🛈

Bereitstellung eines Best-Practice-Tools sowie begleitende Unterstützung bei systematischer Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität von Verwaltungsleistungen (analog und digital, hier: „Service-Audits“)

  • Bereitstellung von Best-Practice-Tools für Service-Audits sowie begleitenden Unterstützungsangeboten (9 Monate)
  • Service-Audits als Angebot in die Operationalisierung des Service-Standards integriert (9 Monate)
  • Service-Audits werden für ausgewählte Verwaltungsleistungen durchgeführt (24 Monate)

Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen.

— Modernisierungsagenda Bund – III 1.2

Oktober 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Bündelung First-Level Support 
🛈

Bündelung des First-Level-Supports zentraler Verwaltungsleistungen des Bundes

  • Entwicklung des Konzepts für einen gebündelten First-Level-Support im Bund (12 Monate)
  • Bündelung des First-Level-Supports für große Komponenten/Services des BMDS (BundID, Online-Ausweis, Bundesportal) (18 Monate)
  • Erreichbarkeit bestehender leistungsfähiger Supportstrukturen des Bundes über neuen First-Level-Support des Bundes (24 Monate)
  • Erweiterung des First-Level-Supports des Bundes um digitale Kanäle (inkl. KI-basiertem Chatbot Bund) im Pilotbetrieb (30 Monate)
  • First-Level-Support des Bundes erfährt eine hohe Akzeptanz und Zufriedenheit seitens der Nutzenden (positive Effekte bei der Kundenzufriedenheit und steigende Nutzungszahlen) (Ende LP)

Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur Verfügung stellen.

— Modernisierungsagenda Bund – III 2.1

April 2028 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Ausbau 115 
🛈

Einbetten des gebündelten First-Level-Supports für Verwaltungsleistungen des Bundes in die multikanalfähige 115 („Bundesservicecenter“)

  • Einbettung des gebündelten First-Level-Supports für Verwaltungsleistungen des Bundes („Bundesservicecenter“) in die multikanalfähige 115 (42 Monate)

Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur Verfügung stellen.

— Modernisierungsagenda Bund – III 2.2

April 2029 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Indirekt
Einführung und Verstetigung Demografie-Navigator 
🛈

Einführung und Verstetigung eines Demografie-Navigators als Informationsbasis

  • Bereitstellung und Pilotierung eines skalierbaren Vorgehens für das Monitoring von Fluktuation für eine quantitative Ressourcenplanung (12 Monate)
  • Ein Großteil der Bundesbehörden wird durch die Bereitstellung entsprechender Tools zum Monitoring der Fluktuation in die Lage versetzt, ihre Ressourcenplanung strategischer auszurichten (24 Monate)

Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – IV 2.1

Oktober 2027 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung 
🛈

Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung (Technical Support Instrument (TSI)-Projekt mit der EU)

  • Die Bundesbehörden haben sich an der Erhebung relevanter Daten zu Ist-Personalprozessen im Rahmen des TSI beteiligt (6 Monate)
  • Zielbild ist erarbeitet und allen obersten Bundesbehörden kommuniziert worden (8 Monate)

Wir gestalten das Personalmanagement der Bundesverwaltung zukunftsfähig, indem das Personalwesen ressortübergreifend strategisch ausgerichtet wird; Services werden gebündelt erbracht. Hierbei werden Ausnahmen für bestimmte Statusgruppen berücksichtigt. Zusätzliche Bürokratieaufwände (bspw. zusätzliches Berichtswesen) werden dabei vermieden.

— Modernisierungsagenda Bund – IV 5.1

Juni 2026 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Analyse von Aufgaben und Ausgaben 
🛈

Ressortscharfe Analyse von Ausgaben und Aufgaben

  • Leichtgängiges Erfassungs- und Auswertungs-Werkzeug zur Aufgaben- und Strukturinventur in Pilotbehörden erprobt (3 Monate), mit dem Informationen weitestgehend automatisiert aus bestehenden Datenbeständen übernommen werden können
  • Aufgaben- und Strukturkatalog mit Fokus auf Querschnittsaufgaben für ausgewählte Ressorts (einschließlich des unmittelbaren Geschäftsbereichs) befüllt, Personal- und Sachaufwand erfasst (12 Monate)
  • Standardisierbare Querschnitts- und Fachaufgaben nebst zugehörigen Ausgaben in ausgewählten Ressorts identifiziert (15 Monate)

Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

— Modernisierungsagenda Bund – V 1.1

Januar 2027 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Prozessoptimierung von 15 Querschnittsaufgaben 
🛈

Aufgaben und Prozesse optimieren, bündeln, einheitlich digitalisieren und automatisieren

  • 15 Querschnittsaufgaben in der Bundesverwaltung prozessoptimiert, einheitlich digitalisiert, ggf. automatisiert und/oder bedarfsgerecht in gebündelten Service-Einheiten zusammengefasst (36 Monate)

Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

— Modernisierungsagenda Bund – V 1.2

Oktober 2028 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Einführung Fördermanagementdienst 
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Fördermanagementdienst einführen

  • Schaffung ressortübergreifender Strukturen zur Abstimmung eines modularen und konfigurierbaren Ende-zu-Ende-digitalisierten Fördermanagementdienstes im Zusammenspiel mit der Förderzentrale Deutschland (FZD) und erste Vereinheitlichungen (12 Monate)
  • Anschließend agile Entwicklung und Pilotierung für Fördermaßnahmen (sukzessive bis Ende LP)

Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren.

— Modernisierungsagenda Bund – V 1.4

Oktober 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Etablierung ziel- und wirkungsorientierter Fachaufsicht 
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Ziel- und wirkungsorientierte Fachaufsicht etablieren

  • Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht weiterentwickelt (12 Monate)
  • Standards und Werkzeuge einer ziel- und wirkungsorientierten Fachaufsicht überarbeitet und unter Wahrung von Ressortspezifika flächendeckend eingesetzt (36 Monate)

Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 3.2

Oktober 2026 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Ertüchtigung interner Verwaltungsdienstleister 
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Interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigen

  • Bedarfe der zukünftigen Kundenbehörden sind erhoben (6 Monate), Leistungsfähigkeit interner Verwaltungsdienstleister geprüft, strategische Entscheidung zur Anzahl ressortübergreifend nutzbarer interner Verwaltungsdienstleister getroffen (Monopol versus Wettbewerb) und erforderliche Ertüchtigungsmaßnahmen initiiert (12 Monate)
  • Interne Verwaltungsdienstleister erbringen messbar bedarfsgerechte, im Vergleich mit privatwirtschaftlichen Benchmarks gute und effiziente Leistung (24 Monate)
  • „Einkauf GmbH“ als Beschaffungsdienstleister für den IT-Einkauf des Bundes sowie für die Digitalisierung des öffentlichen Einkaufs eingerichtet (36 Monate)
  • Die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern entwickelt als Shared Service Center gemeinsame Standards für die allgemeine Fortbildung, um redundante Strukturen und Angebote auflösen zu können (18 Monate).
  • Projekteinheit als Umsetzungsmuskel für nicht ministerielle Aufgaben im Bereich IT-Projektmanagement für die Gemeinsame IT des Bundes unter Rückgriff auf vorhandene Strukturen und gegebenenfalls Zusammenführung aufgebaut (36 Monate)

Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 3.3

Oktober 2028 Vergabe & Beschaffung
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Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Abbau ministerieller Doppelstrukturen 
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Ministerielle Doppelstrukturen unter Wahrung des Ressortprinzips abbauen

  • Organisationsstrukturen der Ministerien nach den Vorgaben der GGO ausgewertet, Gremien- und Beteiligungsstrukturen analysiert, Doppelungen identifiziert (12 Monate)
  • Ressortscharfe Vereinfachungs- und Konsolidierungsmaßnahmen initiiert und umgesetzt (24 Monate)

Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 3.5

Oktober 2027 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbessern 
🛈

Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbessern

  • Umsetzung der kurz- und mittelfristigen Empfehlungen der 12. Spending Review (40 Monate)

Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – V 4.2

Februar 2029 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards 
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Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards

  • Digitales Tool für effektive Projekt- und Portfoliosteuerung (PMflexONE) ressortweit bereitgestellt (4 Monate)
  • Webbasiertes Organisationshandbuch des Bundes aktualisiert und vereinfacht, jährliche Modernisierung und Fortschreibung etabliert (12 Monate)
  • Vereinfachte Standards für Leistungs-, Projekt- und Portfolio-Management, für Prozessoptimierung sowie ziel- und wirkungsorientiertes Controlling zur Verfügung gestellt (24 Monate)

Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 5.1

Oktober 2027 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Professionalisierung Dienstleistersteuerung professionalisieren & Reduktion Beratereinsatz 
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Dienstleistersteuerung professionalisieren, Beratereinsatz reduzieren

  • E-Learning-Angebot zur Professionalisierung der Dienstleistersteuerung verfügbar, mit mindestens 250 Zertifikaten durch interne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolviert und von ihnen als gewinnbringend empfunden (12 Monate)
  • Beratereinsatz ist nachhaltig und messbar reduziert (36 Monate)

Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 5.2

Oktober 2026 Vergabe & Beschaffung
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Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementieren 
🛈

Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementieren

  • Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementiert (36 Monate)

Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.

— Modernisierungsagenda Bund – V 6.1

Oktober 2028 Deutschland-Stack
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Deutschland-Stack
Direkt
Deutsche Verwaltungscloud (DVC) für den D-Stack nutzen 
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Deutsche Verwaltungscloud (DVC) für den D-Stack nutzen

  • Realisierung einer durch den D-Stack nutzbaren Cloudinfrastruktur, welche zum Beispiel eine Netzinfrastruktur, geteilte Rechenzentren-Ressourcen, ein Identity-Access-Management (IAM), einen Cloud-Service-Marktplatz und standardisierte Containerumgebungen umfasst, das heißt:
  • Governance: Die notwendigen prozessualen und technischen Schnittstellen zwischen den Steuerungseinheiten des D-Stacks und der DVC sind etabliert (12 Monate)
  • Portfolio: Das Service-Portfolio der DVC umfasst zwei D-Stack-konforme Infrastruktur-Services (12 Monate)
  • Pilotierung: Die Netz-Verschaltung zwischen zwei DVC-Rechenzentren ist verprobt (12 Monate)
  • Pilotierung: Die Anbindung an das D-Stack-IAM ist verprobt (24 Monate)
  • Standardisierung durch regelmäßige Fortschreibung des Rahmenwerks der DVC (Version 4.0 in 12 Monaten)

Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.

— Modernisierungsagenda Bund – V 6.2

Oktober 2027 Deutschland-Stack
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Deutschland-Stack
Direkt
EUDI-Wallet auf D-Stack implementieren 
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EUDI-Wallet auf D-Stack implementieren

  • EUDI-Wallet wird von mehreren Anbietern in Anwendungen eingebunden (36 Monate)

Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.

— Modernisierungsagenda Bund – V 6.3

Oktober 2028 Deutschland-Stack
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Deutschland-Stack
Direkt
Data-Lake Lizenzmanagement Bund aufbauen 
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Data-Lake-Lizenzmanagement Bund

  • Der Aufbau eines zentralen Datenpools zu Lizenzinformationen des Bundes (und perspektivisch der Länder/Kommunen) ist konzipiert und in einer ersten minimalen Version (MVP) verfügbar (12 Monate)
  • Lizenz-Standard für den Informationsaustausch zu Softwarelizenzen für die gesamte öffentliche Verwaltung ist entwickelt und pilotiert (36 Monate)

Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.

— Modernisierungsagenda Bund – V 6.4

Oktober 2028 Deutschland-Stack
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Deutschland-Stack
Direkt
Rechnungsbearbeitung vereinfachen 
🛈

Rechnungsbearbeitung vereinfachen

  • Strategischer Ausbau der Onlinezugangsgesetz-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) umgesetzt (12 Monate)
  • Rechnungsverarbeitung in den Rechnungsbearbeitungssystemen der Bundesverwaltung automatisiert (18 Monate)

Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit.

— Modernisierungsagenda Bund – V 6.5

April 2027 Deutschland-Stack
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Deutschland-Stack
Direkt
Digitalisierungsplattform bereitstellen 
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Digitalisierungsplattform bereitstellen

  • Low-Code-Plattform zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bereitgestellt (6 Monate)
  • Prozess-Repository für Standardisierung, Automatisierung und Optimierung von Verwaltungsleistungen erstellt und digitale Tools für Prozessoptimierung bereitgestellt (12 Monate)
  • KI-Anwendungen zur Automatisierung von Verwaltungsleistungen eingesetzt (6 Monate)

Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß § 6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – V 7.1

Oktober 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Verwaltungsleistungen auf Plattform digitalisieren 
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Verwaltungsleistungen digitalisieren

  • 10 wesentliche Verwaltungsleistungen (OZG-Bund) und 5 verwaltungsinterne Verfahren mit Außenwirkung auf der Plattform digitalisiert (12 Monate)

Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß § 6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – V 7.2

Oktober 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung einführen 
🛈

Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung einführen

  • KI-basierte Prüfung von Antragsverfahren (erstes Genehmigungsverfahren mit KI-Agent für einen ersten Use-Case mit Breitenwirkung) implementiert (12 Monate)
  • Souveräne KI-Cloud-Basisplattform im Deutschland-Stack bereitgestellt (12 Monate)
  • Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung in allen Ministerien zur Verfügung gestellt und für interne dienstliche Daten nutzbar gemacht (12 Monate)
  • Planungs- und Genehmigungsplattform implementiert (24 Monate)
  • 6 Aufgaben mit Breitenwirkung in der gesamten Bundesverwaltung mittels KI deutlich vereinfacht (36 Monate)
  • Datenbasis für KI-Anwendungen: Strukturierung und Bereitstellung der nutzungsspezifischen Daten zur Nutzung in den KI-Systemen (18 Monate)
  • Die gemeinsame Durchführung von Befähigungsmaßnahmen als Grundlage für breiten KI-Einsatz oder Nachnutzung der Maßnahmen wird deutlich vereinfacht (12 Monate)

Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann.

— Modernisierungsagenda Bund – V 8.2

Oktober 2028 KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Bereitstellung einer DevOps-Plattform 
🛈

DevOps-Plattform

  • Bereitstellung einer ressortübergreifend verfügbaren und technisch souveränen, auf Kollaboration ausgerichteten DevOps-Plattform mit Fokus auf Daten- und KI-Anwendungsfälle (6 Monate) auf dem Niveau „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) (12 Monate)

Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann.

— Modernisierungsagenda Bund – V 8.4

Oktober 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Standardisierung von IT-Arbeitsplätzen 
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IT-Arbeitsplätze in der unmittelbaren Bundesverwaltung standardisieren und konsolidieren

  • Ersetzendes Scannen/E-Scannen ist in der unmittelbaren Bundesverwaltung gemäß Rollout-Planung ausgerollt (12 Monate)
  • Standardisierter und konsolidierter IT-Arbeitsplatz (Bundesclient) ist in der Bundesverwaltung gemäß den Beschlüssen IT-Rat 2021/11 und CIO-Board 13/2023 eingeführt.

Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein gleichbleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert Abhängigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird.

— Modernisierungsagenda Bund – V 9.1

Oktober 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Digitale Souveränität erhöhen 
🛈

Digitale Souveränität erhöhen

  • Digital souveräne Alternative (Souveräner Arbeitsplatz) zu proprietären IT-Arbeitsplätzen steht der Bundesverwaltung zur Nutzung zur Verfügung (36 Monate)

Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein gleich-bleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert Abhän-gigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird.

— Modernisierungsagenda Bund – V 9.2

Oktober 2028 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein 
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Hebelprojekt

Wir treiben die Digitalisierung durch den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein voran. Damit schaffen wir praxistaugliche Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, effizienten und europaweit vernetzten Verwaltung.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Zugang zum Recht verbessern 
🛈

Hebelprojekt

Wir werden den Menschen den Zugang zum Recht erleichtern, indem wir die Verfahrensabläufe vor den Zivilgerichten beschleunigen und effizienter machen. Wir werden zudem neue digitale Technologien und Verfahrensabläufe in Pilotprojekten unter realen Bedingungen erproben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines einfachen, nutzerfreundlichen und durchgängig digital geführten Online-Verfahrens als völlig neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Indirekt
24h-Gründungen 
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Hebelprojekt

Wir wollen die Gründung von Unternehmen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dazu stellen wir ein zentrales Webportal zur digitalen Unternehmensanmeldung mit Once-Only-Funktion als Teil des D-Stacks zur Verfügung. Die BundID dient als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen. Die Erstellung von Steuer- und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erfolgt nahtlos über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Empfangsbescheinigung soll nach Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit ebenfalls automatisiert ausgestellt werden. Die aktuell 6000 Prozessvarianten auf kommunaler Ebene vereinheitlichen wir und schaffen einen gültigen Prozess für ganz Deutschland.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Work-and-stay-Agentur 
🛈

Hebelprojekt

Es gilt, bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden einzureißen. Zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung wird eine digitale Work-and-stay-Agentur geschaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Direktauszahlungsmechanismus 
🛈

Hebelprojekt

Die Bundesfinanzverwaltung schafft die Möglichkeit, Geldleistungen des Bundes direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Bisher musste dafür ein indirekter Weg (über Arbeitgeber, Familienkassen oder andere Stellen) gewählt werden, z.B. bei den Corona-Hilfen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) schließen wir jetzt diese Lücke und der Staat kann Leistungen anlassbezogen, zielgerichtet, schnell und bürokratiearm an die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger überweisen. Bürgerinnen und Bürger können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ihre IBAN nun selbst mit ihrer Steuer-ID verknüpfen, seit wenigen Tagen mit der nutzerfreundlichen App „BZSt IBAN+“.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
KI-Unterstützung im Visumverfahren 
🛈

Hebelprojekt

Wir automatisieren Teilschritte im Visumverfahren mit KI. Sie überprüft Dokumente und unterstützt bei komplexen Prüfabläufen, verbessert so Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und macht Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer. Ermöglicht wird dies durch die souveräne Datenplattform PLAIN, die neben der Umsetzung beliebiger Anwendungsfälle im KI-Bereich auch evidenzbasierte Entscheidungen im Visa-Verfahren unterstützt.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act 
🛈

Hebelprojekt

Wir wollen die nationale Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland so innovationsfreundlich wie möglich gestalten. Ziel ist eine bürokratiearme Durchführung, die möglichst schlanke Strukturen nutzt. Dazu gehört eine möglichst gebündelte Aufsicht, kombiniert mit der Arbeitsteilung mit bereits bestehenden, erprobten Marktüberwachungsbehörden. Zudem wollen wir mit eigenen Vorschlägen für den Digital-Omnibus echte, spürbare Vereinfachungen und Entlastungen erzielen, die die politische Zielsetzung der KI-Verordnung unterstützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rahmen fördern.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Agentische KI für die Umweltverwaltung 
🛈

Hebelprojekt

Wir setzen ein agentisches KI-System in der Umweltverwaltung ein. Damit können Verwaltungsmitarbeitende fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten. So ermöglichen wir erhebliche Zeitersparnisse bei Recherche- und Analysearbeiten. Unsere Mitarbeitenden können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren, die menschliches Urteilsvermögen erfordern.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Digitale Servicelandschaft für Bürgerinnen und Bürger 
🛈

Hebelprojekt

Die digitalen Services und Assistenten für Familien in verschiedenen Lebenslagen werden zur Steigerung der Servicequalität harmonisiert, optimiert und (weiter-)entwickelt. Hierzu werden Servicestandards entwickelt und anhand ausgewählter Piloten getestet. Ziel ist eine niedrigschwellige, praktische und konkrete Unterstützung.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Förderzentrale Deutschland 
🛈

Hebelprojekt

Die Förderzentrale Deutschland ist der zentrale Zugangspunkt für Fördernehmende, Fördergebende und perspektivisch für das Förderungsberatungsökosystem. Sie gestaltet den Zugang zu Förderangeboten niedrigschwellig, schnell und transparent. Eine intuitive Antragskonfiguration beschleunigt und standardisiert die Erstellung und Verwaltung von Fördervorgängen. Der gesamte Förderprozess soll im Zusammenspiel mit den (Weiter-)Entwicklungen zum Fördermanagementdienst und zum Projektförder-Informationssystem digital und medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Innovation durch Experimentierklauseln 
🛈

Hebelprojekt

Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärkt. Dazu werden wir binnen Jahresfrist mehrere konkrete Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Generell sollen Entscheidungstragende vor Ort durch neuartige Erprobungsräume die Chance erhalten, schnellere, pragmatischere und innovativere Entscheidungen treffen zu können.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Zentrales Newscenter 
🛈

Hebelprojekt

Das Newscenter des Bundespresseamtes wird auf möglichst alle Ressorts erweitert und so zur zentralen, crossmedialen Unterrichtungsplattform der Bundesregierung. Das Newscenter bietet 24 Stunden an sieben Tagen einen aktuellen, umfassenden, ausgewerteten Medienüberblick und Social-Media-Analysen. Es ist sowohl stationär als auch mobil nutzbar.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Rechenzentrumsstrategie 
🛈

Hebelprojekt

Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken, indem wir nicht nur mindestens eine der europäischen AI-Gigafactories nach Deutschland holen, sondern neben KI auch Cloud- und Edge-Computing vorantreiben. Wir wollen ganz konkret und breit das adressieren, was wir beim Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland besser machen können. Hierfür werden wir in der Bundesregierung mit einer nationalen Rechenzentrumsstrategie die Grundlage legen. Wir möchten bis Ende des Jahres erste konkrete Maßnahmen vorstellen.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Zurverfügungstellung von Analysetools 
🛈

Zurverfügungstellung von Daten, Auswertungs- und Analysemöglichkeiten für die Ressorts

  • Technische und fachliche Kompetenzen/Unterstützungsangebote zur Umsetzung der Standards stehen für die Ressorts bereit (24 Monate)
  • Ressorts wenden die Standards bei maßgeblichen Regelungsvorhaben (nach den in den Standards definierten Schwellenwerten) an (24 Monate)

Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden.

— Modernisierungsagenda Bund – II 3.2

Oktober 2027 Rechtsetzung
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Rechtsetzung
Direkt
Überprüfung rechtlicher Grundlagen für Datennutzung zur Wirkungsmessung 
🛈

Überprüfung rechtlicher Grundlagen für Datennutzung zur Wirkungsmessung

  • Evaluierungsplattform steht für die Nutzung durch die Ressorts zur Verfügung (24 Monate)
  • Ressorts konsultieren die Evaluierungsplattform bei der Erarbeitung neuer Regelungsvorhaben

Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik überprüfbar werden.

— Modernisierungsagenda Bund – II 3.3

Oktober 2027 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Standardisierung von Adressatenfeedback 
🛈

Konsolidierung bestehender Instrumente für standardisiertes Adressatenfeedback für digitale Verwaltungsleistungen

  • Bereitstellung eines Tools für standardisiertes Adressatenfeedback, das die Nationale Feedback-Komponente (NFK) und die Zentrale Statistik-Komponente (ZSK) zusammenführt (24 Monate)
  • Tool für Adressatenfeedback wird in 5 Pilotbehörden eingesetzt (30 Monate)
  • 50 Prozent der qualifizierten, technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Verbesserungsvorschläge werden innerhalb von 3 Monaten in Optimierungsmaßnahmen der Pilotbehörden umgesetzt (36 Monate)
  • Effekte auf die Kundenzufriedenheit der Pilotbehörden werden ermittelt (Ende LP)

Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen.

— Modernisierungsagenda Bund – III 1.3

April 2028 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Förderung Reskilling 
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Aufbau einer Arbeitseinheit für Reskilling und einer Plattform für den internen Stellenmarkt der Bundesverwaltung

  • Aufbau und Verstetigung einer aktiven Arbeitseinheit (oder auch in bestehenden Strukturen) für die Entwicklung und Umsetzung von Mobilitäts-, Vermittlungs- und Versetzungslösungen („Poollösungen“) bei fluktuationsbedingten sowie strukturellen Veränderungen und Umbrüchen für das Personal der Bundesverwaltung (18 Monate)
  • Weiterführung Programm für Beschäftigtenwechsel zwischen Bundesbehörden
  • Design und Inbetriebnahme einer technischen Lösung (Plattform) für die geschäftsbereichsübergreifende Veröffentlichung und Bewerbungsmöglichkeit freier interner Stellen und (kurzfristiger) Aufgabenerledigung beziehungsweise Projekteinsätze (12 Monate)

Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – IV 2.3

April 2027 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Reduzierung Anzahl der Behörden 
🛈

Anzahl der Behörden verringern

  • Relevante Anzahl von Bundesbehörden in Anzahl und innerer Verfasstheit reduziert und konsolidiert (36 Monate)

Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsgerechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 3.4

Oktober 2028 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Aktualisierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) prüfen 
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Aktualisierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) prüfen

  • Erforderliche Anpassungen der GGO geprüft und ggf. umgesetzt (18 Monate)

Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert.

— Modernisierungsagenda Bund – V 5.3

April 2027 Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Rechtsgrundlage für Einsatz von KI anpassen 
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Rechtsgrundlagen anpassen

  • Rechtsgrundlagen für den umfassenden Einsatz für digitale Transformation, Automatisierung und KI fortentwickeln oder neu schaffen (unter anderem Überarbeitung §35a Verwaltungsverfahrensgesetz) (12 Monate)

Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann.

— Modernisierungsagenda Bund – V 8.3

Oktober 2026 KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Zentralisierung iKfz-Portale 
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Hebelprojekt

Wir streben an, die internetbasierte Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrtbundesamt zu zentralisieren. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zudem würden damit 400 Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein Portal vorzuhalten, entlastet. Dies hätte deutliche Einsparungen zur Folge.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Rechtsgrundlagen für KI 
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Hebelprojekt

Wir entwickeln unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz weiter, um den Einsatz von KI zu erleichtern. Dazu gehört eine Rechtsgrundlage zum Erlass von vollautomatisierten Verwaltungsakten. Damit schaffen wir zentrale Voraussetzungen für die breite Anwendung von KI in Verwaltungsprozessen.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Innovationsfreiheitsgesetz 
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Hebelprojekt

Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz werden wir zentrale bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abbauen und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsaufwand für Forschende spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung 
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Hebelprojekt

Wir reduzieren und harmonisieren Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung, soweit es möglich ist. Die Optionen für einen digitalen Rinderpass werden intensiv geprüft. Entsprechende Datenbanken werden im Auftrag von den Ländern und teilweise auch gemeinsam mit dem Bund betrieben und sollen als zentrale Meldeplattform weiter ertüchtigt werden.

— Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte

Keine Bürokratieabbau
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Bürokratieabbau
Direkt
Modernisierungs­agenda Föderal Verwendung von Verwaltungs- und Registerdaten zur Bodennutzungshaupterhebung 
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In diesem Prozess werden auch die Dokumentationspflichten für Landwirtschafts- und Fortwirtschaftsbetriebe reduziert. In einem ersten Schritt werden bis zum 30.06.2026 §§ 6 bis 8 des Agrarstatistikgesetzes dahingehend geändert, dass die Bodennutzungshaupterhebung zukünftig durch die Verwendung von Verwaltungs- und Registerdaten durchgeführt wird.

— Modernisierungsagenda Föderal – 27

Juni 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Einfache Baustandards: Gebäudetyp E 
🛈

Bund und Länder verpflichten sich, bautechnische Bestimmungen zu vereinfachen, mit dem Ziel, dass Beteiligte einfacher und rechtssicher von allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Zum Gebäudetyp E werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Bauen einfacher, günstiger und schneller zu machen. Das Bauvertragsrecht wird dahingehend angepasst, dass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter und rechtssicher abgewichen werden kann. Zur Unterstützung dieses Vorhabens werden die Länder ggf. ihre bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Durch die Einführung einer „Innovationsklausel“ können bei Baumaßnahmen kostensparende und experimentelle Lösungskonzepte leichter umgesetzt werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 82

Keine Bürokratieabbau
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Bürokratieabbau
Indirekt
Reduzierung und Verzicht auf doppelte Beteiligungen (Bau) 
🛈

Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen:

Reduzierung und Verzicht auf doppelte Beteiligungen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 116

Dezember 2026 Bürokratieabbau
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Bürokratieabbau
Indirekt
Einführung einer Experimentierklausel in der Baunutzungsverordnung 
🛈

Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen:

Einführung einer Experimentierklausel in der Baunutzungsverordnung.

— Modernisierungsagenda Föderal – 120

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Überragendes öffentliches Interesse am TK-Netzausbau 
🛈

Der Bund hat eine Regelung eingeführt, wonach der Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Die seit dem 30.07.2025 geltende gesetzliche Feststellung im TKG ist in allen Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau (z. B. im Bereich Naturschutz oder Denkmalschutz) zu berücksichtigen. Bund und insbesondere Länder fördern die sachgerechte Berücksichtigung dieser Feststellung in den Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Behörden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 142

Juli 2025 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Neuer Förderleitfaden für Bundesressorts 
🛈

Der Bund unterstützt mit einem neuen Förderleitfaden, der im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP) bis zum 31.12.2026 entwickelt wird, die Bundesressorts bei der Konzeption von Förderprogrammen und der Entwicklung von Förderrichtlinien, um so auf Seiten der Fördermittelgebenden einen Beitrag zur Vereinheitlichung, Optimierung, zielgerichteten Ausgestaltung sowie zur Entbürokratisierung von Fördermaßnahmen zu leisten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 196

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Daten-Governance 
🛈

Bund und Länder werden eine Daten-Governance für Bund, Länder und Kommunen, eine entsprechende Dateninfrastruktur sowie einheitliche Datenstandards wie z. B. Metadatenstandards, Austauschformate und -regeln zur Umsetzung des Data-Governance-Actes (Verordnung (EU) 2022/868) bis 31.12.2026 schaffen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 211

Dezember 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Reallabore in der Ziviljustiz 
🛈

Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen:

Ziviljustiz: Um den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter zu gestalten, sollen neue digitale Technologien, Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe zunächst praktisch erprobt werden. Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Zivilprozessordnung um ein neues Buch („Erprobung und Evaluierung“) erweitert. Damit wird das Zivilprozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 232

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Online-Zivilverfahren durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 
🛈

Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen:

Ziviljustiz: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kündigt an, im Jahr 2026 die Erprobung des Online-Verfahrens zu beginnen, die Entwicklung digitaler Eingabesysteme für die Erstellung von Anträgen und Erklärungen sowie einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform fortzusetzen und spätestens nach zwei Jahren zu evaluieren.

— Modernisierungsagenda Föderal – 233

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Online-Verfahren in der Ziviljustiz der Länder 
🛈

Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen:

Ziviljustiz: Die Länder erklären sich bereit, an der Erprobung mit geeigneten Amtsgerichten teilzunehmen und die erforderlichen Anpassungen ihrer IT-Systeme vorzunehmen, um die Potenziale des Reallabors zu nutzen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 234

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Abschaffung von mindestens einem Drittel aller Berichtspflichten 
🛈

Bund und Länder werden die Erforderlichkeit aller Berichts- und Auskunftspflichten zulasten der Wirtschaft bis zum 31.12.2026 kritisch überprüfen, mit dem Ziel, mindestens ein Drittel dieser Pflichten abzuschaffen und so einen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) zu leisten. Dabei gilt: Aufrechterhalten bleiben nur solche Berichts- und Auskunftspflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird.

— Modernisierungsagenda Föderal – 1

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Bündelung von Berichtspflichten 
🛈

Bund und Länder werden darüber hinaus alle über den 31.12.2026 hinaus weiterhin bestehenden Berichtspflichten bis zum 30.06.2027 daraufhin überprüfen, dass sie gebündelt werden, sodass Unternehmen inhaltlich ähnliche Pflichten nur noch einmal und nicht mehrfach erfüllen müssen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 7

Juni 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Allgemeine Reduzierung der Dokumentationspflichten um die Hälfte 
🛈

Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 alle Dokumentationspflichten kritisch überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen.

Dabei gilt: bestehende Dokumentationspflichten werden grundsätzlich abgeschafft, jene Dokumentationspflichten, die weiter erforderlich sind, sind gesondert zu begründen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 19

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Abschaffung Bonpflicht 
🛈

Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 alle Dokumentationspflichten kritisch überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen.

Dabei müssen insbesondere Dokumentationspflichten von Unternehmen abgebaut werden.

Die Bonpflicht wird abgeschafft.

— Modernisierungsagenda Föderal – 20

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Reduzierung der Aufbewahrungspflichten 
🛈

Bund und Länder werden Aufbewahrungspflichten, soweit möglich, reduzieren und digitalisieren.

— Modernisierungsagenda Föderal – 32

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Reduzierung von Evaluationspflichten 
🛈

Bund und Länder werden Evaluationspflichten reduzieren. Evaluationen sollen künftig möglichst anlassbezogen, also bei Notwendigkeit und nicht rein turnusmäßig, erfolgen. Eine zielorientierte und wirkungsorientierte Haushaltsführung soll dadurch nicht beeinträchtigt werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 39

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Reduzierung der Notwendigkeit von Beglaubigungen 
🛈

Um die Notwendigkeit von amtlichen Beglaubigungen in Verwaltungsverfahren zu reduzieren, streichen Bund und Länder bis zum 31.12.2027 ausgewählte Vorschriften des Bundes- und Landesrechts, die – ohne dass besondere Formvorschriften (z. B. Beurkundungserfordernisse) bestehen – pauschal die Vorlage beglaubigter Kopien oder Abschriften verlangen, wie z. B. § 30 Nr. 8 Fahrlehrergesetz, § 5 Abs. 5 Behindertengleichstellungsgesetz, § 7 Abs. 1 Nr. 1 Güterkraftverkehrsgesetz. In der Verwaltungspraxis werden die Behörden darüber hinaus grundsätzlich keine Beglaubigungen verlangen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Nur wenn die Behörde begründete Zweifel an der Authentizität hat, kann sie diese in ausgewählten Vorschriften im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nachfordern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 41

Dezember 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Grundsatz Bürokratie aus EU-Recht 
🛈

Die Bundesregierung setzt sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür ein, dass unnötige bürokratische Hemmnisse im bestehenden EU-Recht zielgerichtet abgebaut werden und bei neuen Vorhaben auf EU-Ebene erst gar nicht entstehen. Vorgaben des EU-Rechts werden ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt, um zusätzliche Lasten oder Pflichten für die Adressaten auszuschließen. So wird, z. B. die europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 44

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Reduktion von bürokratischer Übererfüllung 
🛈

Bund und Länder werden über die seitens der Bundesregierung laufenden Bemühungen zum EU-Bürokratieabbau hinaus auch bestehende Übererfüllung, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist, zurückführen, sofern sie zu mehr bürokratischer Belastung führt. Dies gilt etwa für das Tierarzneimittelgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz.

— Modernisierungsagenda Föderal – 45

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Bürokratieabbau über EU-Omnibus 
🛈

Bund und Länder werden über die seitens der Bundesregierung laufenden Bemühungen zum EU-Bürokratieabbau hinaus Vorschläge einbringen, mit dem Ziel, die kritische Überprüfung aktueller EU-Rechtsetzung und den Rückbau von übermäßigen Verwaltungsvorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU zu ermöglichen. Der Bund wird sich für ambitionierte Vorschläge im Rahmen der zukünftigen Omnibus-Legislativpakete der EU-Kommission einsetzen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 47

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Übernahme der Genehmigungsverfahren in Landesbauordnungen 
🛈

Sofortmaßnahmen zur verstärkten Nutzung von Genehmigungsfiktionen. In einem ersten Schritt wird bis zum 30.06.2026 insbesondere Folgendes geregelt:

Die Länder werden die in § 72 Abs. 1 a Musterbauordnung (MBO) enthaltene Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren in ihre Landesbauordnungen übernehmen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 52

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Genehmigungsfiktion mit Vollständigkeitsfiktion 
🛈

Darüber hinaus soll in weiteren Fällen das Instrument der Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion für eingereichte Unterlagen kombiniert werden. Dabei wird vorgesehen, dass die Drei-Monats-Frist des § 42a VwVfG schon mit dem Antragseingang unabhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen beginnt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 53

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Genehmigungsfiktion nach Ablauf von drei Monaten 
🛈

Darüber hinaus soll in weiteren Fällen das Instrument der Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion für eingereichte Unterlagen kombiniert werden. Dabei wird vorgesehen, dass die Drei-Monats-Frist des § 42a VwVfG schon mit dem Antragseingang unabhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen beginnt. In einem ersten Schritt soll dies bis zum 30.06.2026 insbesondere für folgende Fälle eingeführt werden:

Soweit im Fachrecht Genehmigungen befristet sind, wird dort jeweils vorgesehen, dass bei einem Verlängerungsantrag eine Genehmigungsfiktion mit Vollständigkeitsfiktion nach 3 Monaten gilt. Ausnahmen sind in dem jeweiligen Fachrecht zu bestimmen und in der Gesetzbegründung zu erläutern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 54

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Anzeigeverfahren anstelle von Genehmigungspflichten 
🛈

Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist.

— Modernisierungsagenda Föderal – 57

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Anzeigeverfahren im Telekommunikationsbereich 
🛈

Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. In einem ersten Schritt werden Bund und Länder dazu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

Der Bund wird das Genehmigungsverfahren der wegerechtlichen Zustimmung entbürokratisieren und dadurch beschleunigen: Alternativ zum Genehmigungsverfahren nach § 127 TKG wird der Bund bis 31.12.2026 ein Anzeigeverfahren einführen, das zur Sicherung der Bauqualität an wenige Bedingungen geknüpft werden soll (z. B. Fachkundeanforderungen).

— Modernisierungsagenda Föderal – 61

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
NOOTS-Anbindung des Bundeszentralregisters, Gewerbezentralregisters und Grundbuchs 
🛈

Die Beibringung von Auskünften aus zentralen Registern (z. B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister) bei der Antragstellung für Genehmigungen führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Bund und Länder werden deshalb vorsehen, dass die Beibringungspflicht in allen Verfahren entfällt, sofern es sich um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister oder Grundbuch handelt. Diese sollen möglichst ab dem 01.01.2028, spätestens ab dem 01.01.2029, an das NOOTS angebunden werden und so den Datenabruf von der Behörde selbst automatisiert ermöglichen. Die dafür notwendigen Ermächtigungsgrundlagen und – sofern noch nicht erfolgt – technischen Voraussetzungen werden geschaffen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 63

Januar 2029 Registermodernisierung & Once Only
🛈
Registermodernisierung & Once Only
Direkt
Vereinfachungen im Pass- und Meldewesen 
🛈

Bund und Länder sind sich einig, dass Vereinfachungen im Pass- und Meldewesen notwendig sind. Sie treiben die dahingehenden Prozesse beschleunigt voran […].

— Modernisierungsagenda Föderal – 69

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Grundsätzliche Streichung von Verweisen auf externe Normen 
🛈

Technische Normen (z. B. DIN-Normen) finden über Verweise oder durch Auslegung von Rechtsnormen indirekt oder direkt Eingang in das deutsche Recht und werden damit verbindlich. Da die technischen Möglichkeiten und damit auch die technischen Normen sich ständig weiterentwickeln, werden dadurch auch materielle Rechtspflichten immer weiter erhöht und somit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen immer stärker belastet. Mit dem Ziel einer Beschränkung von Standards auf das Notwendige überprüfen Bund und Länder bis zum 30.06.2026 sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen (insbesondere im Baubereich). Nur in Fällen, in denen ein entsprechender Verweis unverzichtbar ist, darf der Verweis beibehalten werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 79

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Umgang mit nicht-verbindlichen Standards bei Genehmigungen 
🛈

Bund und Länder werden in ihrer Verwaltungspraxis sicherstellen, dass rechtlich nichtverbindliche Standards wie Informationen, Leitlinien oder Empfehlungen grundsätzlich nicht als rechtsverbindliche Auflagen im Rahmen von behördlichen Genehmigungen oder als Maßstab für Kontrollen vorgegeben werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 81

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Vereinfachung des Antrags auf Kindergeld 
🛈

Der Antrag auf Kindergeld soll vereinfacht werden. Hierzu erarbeitet der Bund bis zum 01.01.2027 eine geeignete Lösung, die sowohl den Prozess vereinfacht, als auch das Missbrauchsrisiko minimiert. Dabei werden antragslose Verfahren und Genehmigungsfiktion geprüft.

— Modernisierungsagenda Föderal – 87

Januar 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Modernisierung des Verfahrensrechts 
🛈

Bund und Länder wollen den Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nicht nur umsetzen, sondern auch weitere, über den bisherigen Pakt hinausgehende Maßnahmen ergreifen, um Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben deutlich zu vereinfachen, Verfahren massiv zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu stärken.

— Modernisierungsagenda Föderal – 88

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung 
🛈

Dazu wird der Bund bis 30.06.2026 eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten, die sich auch auf die Aarhus-Konvention beziehen kann. Dabei soll auch eine Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben erreicht werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 89

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Maßnahmen im allgemeinen Planungs- und Baurecht 
🛈

Um die dringenden Investitionsbedarfe schnell zu befriedigen, wird der Bund den Ländern noch in diesem Jahr den Entwurf für ein ambitioniertes Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorlegen, das die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe von Infrastrukturprojekten ausschöpft. Dabei wird der Bund auch die in Ziffer 2 genannten Maßnahmen berücksichtigen und angehen. Bund und Länder werden im Juni 2026 den Umsetzungsstand der Maßnahmen in Ziffer 2 nochmals beraten. Militärische Belange der Landes- und Bündnisverteidigung sind zwingend und umfassend zu berücksichtigen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 90

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Reduzierung der Anzahl von Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren 
🛈

Bund und Länder werden das Plangenehmigungsverfahren bis zum 30.06.2026 als Regelverfahren für Infrastrukturprojekte etablieren, um so Prüfungs- und Beteiligungsschritte zu straffen. Dabei soll die Anzahl von Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren insgesamt reduziert werden:

Das Planfeststellungsverfahren soll Großprojekten vorbehalten bleiben. Ein Plangenehmigungsverfahren soll zudem ab dem 01.01.2027 nur noch in Fällen durchgeführt werden, in denen eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

— Modernisierungsagenda Föderal – 97

Januar 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung 
🛈

Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 das Umweltgenehmigungsrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen – mit klaren Fristen und Typengenehmigungen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 98

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Reduzierung von Anforderungen nach dem UVPG 
🛈

Der Bund wird dazu bis zum 31.12.2026 eine unions- und völkerrechtskonforme Reduzierung von Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren herbeiführen [...].

— Modernisierungsagenda Föderal – 99

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Konzentration des Prüfverfahrens (UVP) 
🛈

Der Bund wird dazu bis zum 31.12.2026 eine unions- und völkerrechtskonforme Reduzierung von Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren herbeiführen und dabei insbesondere Folgendes regeln:

Konzentration des Prüfverfahrens durch Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei UVP-Pflicht sowie nur einmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Planverfahrens.

— Modernisierungsagenda Föderal – 102

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren 
🛈

Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen:

Vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren.

— Modernisierungsagenda Föderal – 114

Dezember 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Überragendes öffentliches Interesse in der Raumordnung prüfen 
🛈

Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen:

Der Bund wird die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für die Ziele der Raumordnung prüfen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 123

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Beschleunigung des Ausbaus von Rechenzentren 
🛈

Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen:

Der Ausbau von Rechenzentren wird durch eine entsprechende praxisnahe Auslegung der entsprechenden Rechtsvorschriften sowie ggf. deren Änderung bis zum 31.12.2026 signifikant beschleunigt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 124

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Erleicherung der Zulassung für vorzeitigen Maßnahmenbeginn 
🛈

Stärkere Nutzung von Stichtagsregelungen und weiteren Verfahrensstraffungen. Weiterhin wird die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für wesentliche Infrastrukturvorhaben erleichtert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 129

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Harmonisierung von Planungsverfahren 
🛈

Der Bund wird in den Fachgesetzen enthaltene Verfahrensregelungen einschließlich der Digitalisierung der Verfahren bis zum 30.06. 2026 in das VwVfG überführen, mit dem Ziel der Harmonisierung von Planungsverfahren, soweit dies der Beschleunigung dient. Dies gilt insbesondere für Verfahrensregelungen aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), dem Fernstraßengesetz (FStrG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Fachgesetzliche Regelungen vor allem zu Fristen, Bekanntmachung, Auslegung, Beteiligung und Verfahrenswahl, die sich im Vollzug bewährt haben, sollen für alle Planungsverfahren gelten und sind mit den bestehenden Fristenregelungen in § 73 Abs. 2 bis 4 VwVfG zu harmonisieren. Abweichende Verfahrensregelungen in den Fachgesetzen bleiben auf das materiellrechtlich Notwendige beschränkt und sind entsprechend zu begründen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 130

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Prüfung von Fachgesetzen zur weiteren Harmonisierung 
🛈

Harmonisierung von Verfahrensvorschriften für Planungsverfahren.

Der Bund wird zudem bis zum 30.06.2026 weitere Fachgesetze, wie etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinsichtlich Klarstellungen, Erleichterungen und Möglichkeiten der Vereinheitlichung im VwVfG überprüfen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 131

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Effizienter Netzausbau 
🛈

Der Bund wird den Netzausbau effizienter gestalten und dafür u.a. Infrastrukturgebiete festlegen und das Planfeststellungsverfahren weiter digitalisieren.

— Modernisierungsagenda Föderal – 136

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Infrastruktur-Zukunftsgesetz 
🛈

Die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen sollen ausgeschöpft werden. Dazu wird der Bund bis zum 31.12.2025 den Entwurf eines ambitionierten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorlegen. Darin wird der Bund insbesondere das überragende öffentliche Interesse auf viele im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Autobahnen und Bundesstraßen sowie sämtliche Maßnahmen zum Bau, zur Änderung oder zum Ersatzneubau der Bundesschienenwege und auf Wasserstraßen ausweiten. Zudem wird der Bund eine Vereinfachung bzw. bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrensrechts für alle Verkehrsträger (inklusive Digitalisierung, Öffentlichkeitsbeteiligung) anstreben und die Möglichkeiten zur Anordnung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erweitern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 140

Dezember 2025 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung 
🛈

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird substanziell vereinfacht und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch deutlich beschleunigt. Die UVgO wird in den Ländern möglichst einheitlich angewendet. Bund und Länder überarbeiten bis spätestens zum 31.12.2026 die UVgO. Hierfür legt der Bund in Abstimmung mit den Ländern bis spätestens zum 30.06.2026 einen Vorschlag vor. Die Länder passen anlässlich der Neuüberarbeitung ihre Vorgaben bis zum 30.06.2027 an. Länderspezifische Abweichungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 144

Juni 2027 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Wertgrenzen in der Vergabe 
🛈

Bund und Länder werden prüfen, ob im Bereich der Unterschwellenvergabe die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich deutlich angehoben werden kann, mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen. Erhöhung der Wertgrenzen in § 14 UVgO i.R.d. Überarbeitung der UVgO im Jahr 2026; Anpassung von § 3a VOB/A und ggf. in landesrechtlichen Regelungen spätestens im Jahr 2026.

— Modernisierungsagenda Föderal – 145

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Nachweis durch Eigenerklärung 
🛈

Bund und Länder verständigen sich darauf, bis zum 31.12.2027 Nachweismöglichkeiten durch Eigenerklärungen auszuweiten und die Geltungsdauer und Verfügbarkeit von Eigenerklärungen und sonstigen Nachweisen wesentlich zu erhöhen. Konkret sollen:

  • "Eigenerklärungen und Nachweise zentral auf einer digitalen Plattform hinterlegt werden können",
  • "bereits abgegebene Erklärungen mindestens binnen eines Jahres nicht erneut abgegeben werden müssen",
  • "automatisierte Abfragen von Eignungsnachweisen (z. B. Gewerbeerlaubnis) erweitert werden, auch über den digitalen Marktplatz Deutschland."

— Modernisierungsagenda Föderal – 147

Dezember 2027 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Hürden für Dringlichkeitsvergaben senken 
🛈

Die Hürden für Dringlichkeitsvergaben in der UVgO werden gesenkt. Ein vereinfachtes Krisenvergaberecht wird eingeführt. Bund und Länder setzen dies i.R.d. Überarbeitung der UVgO im Jahr 2026 um. Der Bund setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass eine verschuldensunabhängige Dringlichkeitsvergabe zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auch im Rahmen der Funktionsgewährleistungspflicht auf EU-Ebene (nach Art. 14 AEUV) ermöglicht wird.

— Modernisierungsagenda Föderal – 148

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Digitaler Marktplatz Deutschland 
🛈

Der Bund stellt bis zum 31.12.2027 mit dem digitalen Marktplatz Deutschland in Abstimmung mit den Ländern eine gemeinsame Plattform bereit, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können, und konsolidiert damit die E-Vergabeplattformen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 150

Dezember 2027 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Direkt
Einsatz von KI in der Vergabe 
🛈

Mit dem digitalen Marktplatz Deutschland stellt der Bund Basiskomponenten und KI-gestützte Unterstützungsdienste bereit. Der Einsatz von KI-Lösungen bei Vergaben und der Erstellung von Vergabeunterlagen auf Bundes- und Landesebene wird bis zum 31.12.2026 erprobt und ermöglicht, um die Verfahrensdauer auch bei komplexen Ausschreibungen deutlich zu reduzieren und Vergabeprozesse effizienter durchführen zu können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 151

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Direkt
Zentrale Vergabestellen 
🛈

Bund und Länder forcieren bis spätestens zum 31.12.2027 die Einrichtung zentraler Vergabestellen und verstärken die Nutzung von Vergabestellen anderer Behörden oder Dienstleister. Zudem ermöglichen sie die nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Anpassung von § 15 Abs. 3 Satz 2 UVgO und § 4a Abs. 2 VOB/A.

— Modernisierungsagenda Föderal – 154

Dezember 2027 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Vereinfachungen der EU-Vergaberichtlinien 
🛈

Die Bundesregierung setzt sich unter Einbeziehung der Länder bei der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien für deutliche Vereinfachungen ein. Hierzu zählt insbesondere:

  • "Reduzierung der Zahl vergaberechtlicher Sektorregelungen",
  • "Vereinfachungen für kleinere und mittlere Auftraggeber (bis NUTS3Level)",
  • "nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen".

— Modernisierungsagenda Föderal – 155

Keine Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Schwellenwerte auf EU-Ebene 
🛈

Zudem setzen sich Bund und Länder gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Schwellenwerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EU-Ebene zeitnah deutlich angehoben werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 157

Keine Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen 
🛈

Wenn aktuelle Entwicklungen, wie etwa im Bereich der Leistungsverwaltung, den Bedarf von Datenübermittlungen zwischen Behörden deutlich machen, werden Bund und Länder die notwendigen Rechtsgrundlagen für die entsprechende Datennutzung schaffen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 165

Keine KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
EU-Datenrecht 
🛈

Bund und Länder werden auf europäischer Ebene:

  1. "die anstehenden Verhandlungen der EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des EU-Datenrechts nutzen, um weitere Konsolidierungen zu erreichen, die über die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete hinausgehen. Die Länder begrüßen die Vorschläge der Bundesregierung aus dem Papier „German Proposal for simplification of the GDPR“. Einer solchen Konsolidierung bedarf es namentlich vor allem bei den Informations- und Transparenzpflichten, den Behördenstrukturen, der Implementierung von One-Stop-Shop-Lösungen und der Einrichtung digitaler Meldeportale."
  2. "sich im Zuge einer DSGVO-Reform für eine stärker risikobasierte Ausrichtung der DSGVO einsetzen, insbesondere"
  • "für Vereinfachungen bei Dokumentations- und Transparenzpflichten bei risikoarmen Tätigkeiten. In der Praxis erschweren bürokratische Dokumentationspflichten und die Zersplitterung der Zuständigkeiten für die EU-Datenrechtsakte – insbesondere für KMU und ehrenamtlich tätige Organisationen – die Umsetzung der Vorgaben."
  • "für die Verankerung von Regelungen zu räumlich und zeitlich beschränkten Reallaboren nach Vorbild von Art. 57 KIVO in der DSGVO. Dies umfasst Erleichterungen im Hinblick auf Einwilligungserfordernisse, den Grundsatz der Datensparsamkeit, die Zweckbindung, Betroffenenrechte sowie Informations- oder Dokumentationspflichten."
  • "dafür, einen angemessenen Ausgleich zwischen Datenschutz und Innovation/Forschung durch einen Hinweis auf die Abwägungsoffenheit von Art. 8 GrCh in der DSGVO zu schaffen."
  • "für die Schaffung einer neuen praxistauglichen Regelung zur Anonymisierung in der DSGVO – entweder im Erwägungsgrund 26, in Art. 4 DSGVO oder durch Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage."
  • "für die Initiierung eines Prüfauftrags an die EU-Kommission, ob durch eine Änderung von Art. 58 DSGVO den Aufsichtsbehörden ermöglicht werden kann, Verfahren aus Opportunitätserwägungen einstellen zu können. Bislang bleibt den Aufsichtsbehörden nur eine Verwarnung als „mildeste Einstellungsmöglichkeit“ (Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO)."
  • "dafür, dass nach Vorbild des Cyber-Resilience-Acts und der KIVO auch die DSGVO die Hersteller und Anbieter von Standardlösungen künftig in die Verantwortung nimmt, damit die Anwender unkompliziert und rechtssicher Standardlösungen nutzen können."

— Modernisierungsagenda Föderal – 166

Keine KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Bündelung von Verwaltungsleistungen 
🛈

Bund und Länder bündeln überall dort die von ihnen verantworteten Verwaltungsleistungen, einschließlich des Vollzugs von EU-Verordnungen, wo dies wesentliche Vorteile oder Entlastungen verspricht und eine entsprechende Aufgabenverlagerung verfassungsrechtlich möglich ist. Eine entsprechende Bündelung kann dabei beim Bund oder bei einem Land erfolgen. Sie ist in verschiedenen Formen denkbar:

  • "durch Bündelung des Angebots und des Vollzugs von Verwaltungsleistungen",
  • "durch zentrale Bereitstellung von IT (Portal, Online- und Fachverfahren) bei Beibehaltung des Vollzugs vor Ort, oder"
  • "durch fachliche (Teil‑)Bündelung von Verwaltungsleistungen."

Bund und Länder unternehmen umgehend die nötigen Schritte, um die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung einschließlich An-, Ab- und Ummeldung, (iKfz) gebündelt beim Bund anzubieten und abzuwickeln. Bund und Länder einigen sich darauf, dass auch bei den folgenden Aufgaben eine Bündelung vorgenommen wird. Durch welche Verwaltungsebene, in welcher Form und in welchem Umfang ist in einem fachlich geordneten Prozess bis zum nächsten Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Juni 2026 zu klären:

  • Anträge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Pass- und Ausweiswesen
  • im Meldewesen die elektronische An-/Um-/Abmeldung von Wohnungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskunft sowie Übermittlungssperren
  • die KI-Verordnung der EU (EU-Verordnung 2024/1689)
  • Länderübergreifende Auskünfte und Datenübermittlungen aus dem Liegenschaftskataster

Bund und Länder prüfen, ob beim Elterngeld durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs bei einem Land oder durch die zentrale Bereitstellung von IT durch ein Land wesentliche Vorteile oder Entlastungen entstehen. Der Bund wird prüfen, wie die Kosten, die beim sog. AuslandsBAföG durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs entstehen würden, getragen werden. Die Auflistung ist nicht abschließend. Für die jeweilige Bündelung sind zügig die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Im Vorfeld sind Abwicklung und Prozesse der Leistungen kritisch zu hinterfragen und nutzerfreundlich zu vereinfachen. Digital first, once only und mit Anbindung an die künftige EUDI-Wallet. Bund und Länder werden dazu ihre rechtlichen Grundlagen harmonisieren. Es ist zu gewährleisten, dass die kommunale Ebene auch zukünftig den Zugang zu digitalen Leistungen unterstützen kann. Es bleibt jedem Land vorbehalten, sich an einer oder mehreren der oben genannten Bündelungen nicht zu beteiligen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 167

Juni 2026 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Bündelung von Kompetenzen 
🛈

Bund und Länder sehen in der behördenübergreifenden Bündelung von Kompetenzen einen geeigneten Ansatz, um Querschnittsaufgaben qualifiziert mit der notwendigen Fachexpertise und standardisiert wahrzunehmen sowie für Entlastung in einzelnen Organisationseinheiten zu sorgen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 168

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Konsolidierung der Register 
🛈

Länder und Kommunen bereiten ihre Register auf den Anschluss an IDA, NOOTS und das DSC bestmöglich vor, indem sie für sich u. a. die Möglichkeit einer Zentralisierung und Konsolidierung (z. B. „Register-as-a-Service“ in der Cloud) der von ihnen geführten Register und Datenbestände prüfen. Eine stärkere Zentralisierung und Konsolidierung der Register und Datenbestände kann zudem die Einhaltung der erforderlichen IT-Sicherheitsstandards erleichtern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 170

Keine Registermodernisierung & Once Only
🛈
Registermodernisierung & Once Only
Direkt
Schaffung einer Work-and-Stay-Agentur 
🛈

Bund und Länder schaffen eine optimierte, durchgehend digitalisierte Prozesskette für die Erwerbsmigration sowie für die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 171

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Zusammenarbeit beim Wissenstransfer 
🛈
  • Bund und Länder stärken die Transferstellen und Infrastrukturzugänge durch institutionelle Ausstattung der Transferstellen zur Entlastung von Projektförderung, Leistungsindikatoren für Transferstellen, koordinierte Plattformen für Forschungsinfrastrukturen, Open Labs, Reallabore und vereinfachte gewerbliche Nutzung durch Startups und KMU.
  • Bund und Länder unterstützen die Kapitalbereitstellung für Transfer und Gründung durch Aktivierung privaten Kapitals durch staatliche Anreize, Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen, Aufbau öffentlich-privater Fonds zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes, Ansprache internationaler Talente (Visa und Aufenthaltsprogramme) und Investoren.
  • Bund und Länder fördern praxisnahe Zusammenarbeit durch Einsatz von „Innovationslotsen“, Mentoren und Coaches zur Unterstützung beim Technologietransfer, gezielte Förderung von Kooperationen mit Startups und KMUs (und wo sinnvoll auch mit großen Unternehmen), Aufbau gemeinsamer Labore und Innovationszentren, Entwicklung dualer Studiengänge mit Fokus auf Unternehmensbedarfe, regelmäßige Innovationsdialoge zwischen Hochschulen und Unternehmen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 174

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Realisierung von Effizienzgewinnen, u. a. in der Beschaffung 
🛈

Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement.

Bund und Länder sind sich deshalb einig, dass die länderübergreifende Zusammenarbeit einzelner oder mehrerer Länder, ggf. mit dem Bund, Effizienzgewinne mit sich bringt und diese künftig verstärkt genutzt werden soll. Typische Anwendungsfälle hierfür sind Beschaffung und ähnliche Vorgänge.

— Modernisierungsagenda Föderal – 178

Keine Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Länderübergreifende Zusammenarbeit und Einer-für-Alle 
🛈

Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement.

Bund und Länder werden daher umgehend die Rahmenbedingungen für länderübergreifende Zusammenarbeit und für das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) einschließlich einheitlicher Standards und eines Wissenstransfers schaffen, durch Gesetz, Staatsvertrag oder Vereinbarungen. Ein Land oder bei größeren Aufgaben ein Länderverbund bzw. der Bund sollte Aufgaben für die Nutzung durch alle Beteiligten übernehmen (z. B. digitaler Bauantrag), soweit dies rechtlich ermöglicht werden kann. Bund und Länder institutionalisieren darüber hinaus dauerhaft Transfermöglichkeiten für wissensbasierte Modernisierung, das Lernen aus Praxis, Innovation und Steuerung aufbereitet, verbreitet und den Erfahrungsaustausch ermöglicht. Dabei sollen die Wirkung, Bewährtheit und Skalierbarkeit im Vordergrund stehen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 179

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Wissenstransfer für Modernisierungsprojekte 
🛈

Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement.

Die Effekte bestehen in der Einsparung sowohl finanzieller als auch personeller Ressourcen. Es können aus dem Wissenstransfer heraus konkrete Modernisierungsprojekte mit Skalierungseffekt nach dem Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ entstehen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 180

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Gründen in 24h 
🛈

Bund und Länder setzen das Vorhaben „Gründen in 24h“ gemeinsam um. Die notwendigen Rechtsanpassungen und die Schaffung der technischen Voraussetzungen berücksichtigen die Vorarbeiten im entsprechenden Projekt des IT-Planungsrats sowie der Bund-Länder-Ausschüsse E-Government für die Wirtschaft und Gewerberecht zur Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses. Der Beschluss des Gesetzesentwurfs soll bis zum 31.12.2026 erfolgen [...].

— Modernisierungsagenda Föderal – 183

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Modellprojekte 
🛈

Über die bereits bestehenden Modellprojekte hinaus wird weiteren Ländern und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, neue Reformansätze vor Ort zu erproben. So wird gewährleistet, dass am Ende die effektivsten Maßnahmen identifiziert und bundesweit ausgerollt werden können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 185

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Einheitliche Struktur von Förderrichtlinien 
🛈

Bund und Länder verständigen sich bis 31.12.2026 auf eine einheitliche Struktur von Förderrichtlinien mit einheitlichen Mindestinhalten. Bund und Länder definieren im Rahmen einer Bund-Länder-AG für das Controlling von Fördermaßnahmen bis 30.06.2026 Indikatoren für einheitliche Datenfelder, um ein standardisiertes Berichtswesen zu Fördermaßnahmen, die durch den Bund kofinanziert werden, zu ermöglichen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 188

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Harmonisiertes Datenmanagement des Bundes 
🛈

Derzeit existieren zahlreiche unterschiedliche Berichtspflichten und Datenerhebungswege für Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen sowie der EU. Diese heterogenen Strukturen führen zu Doppelmeldungen, hohem Verwaltungsaufwand und zum Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Daten. Der Bund prüft bis zum 31.12.2026 sukzessive und aufbauend auf den Entwicklungen im Bereich des Fördermanagementdienstes ein harmonisiertes Datenmanagement sowie standardisierte Datenfelder zur Erfassung der Indikatoren für Fördermaßnahmen. Ziel ist die vereinheitlichte Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung seiner Förderdaten. Bei einem positiven Prüfergebnis wird der Bund ein entsprechendes Datenmanagement zeitnah umsetzen. Durch Digitalisierung und Vereinheitlichung ließen sich der Aufwand erheblich reduzieren, die Datenqualität verbessern und Bürokratie langfristig abbauen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 189

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Standardisierte Informationen (Förderung) 
🛈

Um die Auffindbarkeit und Auswertung von Förderleistungen zu verbessern, stellen Bund und Länder standardisierte FIM-Informationen zu ihren Förderungen zur Verfügung (inkl. EU-Förderungen). Zu diesem Zweck werden Bund und Länder bis 31.12.2027 den FIM-konformen Standard „Foerderleistungsbeschreibung (XFLB)“ finalisieren. Bund und Länder führen bis Ende 2027 ihre bestehenden Förderportale in der Förderzentrale Deutschland zusammen. Dort werden auch EU-Förderprogramme abgebildet. Schritt für Schritt werden zudem Förderprogramme der Kommunen integriert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 190

Dezember 2027 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Digitale und medienbruchfreie Beantragung (Förderung) 
🛈

Bund und Länder ermöglichen bis spätestens zum 31.12.2027 die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung; E2E) der Förderverfahren durch die Einrichtung von Online-Förderportalen (Frontend). Dabei wird das Once-Only-Prinzip, soweit möglich, umgesetzt. Dafür werden die Online-Förderportale an die zentralen Konten gemäß OZG zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung (BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK)) angebunden. Die Interoperabilität zwischen den Onlineportalen und den jeweiligen Fachverfahren/Sachbearbeitungssystemen der Bewilligungsstellen wird durch Schnittstellen gewährleistet, um den vollständig digitalen Datenaustausch für Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis zu sichern. Ausgehend von den gebündelten Förderplattformen bei der Förderzentrale Deutschland ermöglichen Bund und Länder bis zum 31.12.2027 die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Förderanträge. Bei der Ausgestaltung und Anbindung digitaler Förderverfahren an die Förderzentrale wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt (insb. Registeranbindung, NOOTS), werden IT-Basiskomponenten des Deutschland-Stack verwendet, standardisierte Schnittstellen und Datenformate genutzt und die offene Zulassung von Best-Practice-Lösungen (ELSTER) unterstützt. Ziel ist ein vollständig digitaler Prozess für Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung und Wirkungsmonitoring auf Programmebene.

— Modernisierungsagenda Föderal – 191

Dezember 2027 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Digitale Förderlotsen 
🛈

Beim Auf- und Ausbau von Förderportalen (zur Antragstellung) werden die Länder bis zum 31.12.2026 prüfen, inwieweit digitale Förderlotsen zum Ausfüllen von Förderanträgen bereitgestellt werden können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 192

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Einsatz von KI in Förderverfahren 
🛈

Der Einsatz von KI-Systemen wird auch für die Förderverfahren bis zum 31.12.2026 durch Bund und Länder geprüft.

— Modernisierungsagenda Föderal – 193

Dezember 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Reform des öffentlichen Diensts 
🛈

Bund und Länder sind sich einig, dass Staatsmodernisierung nur mit einem modernen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst gelingen kann. Sie wollen deshalb Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalsteuerung stärker an den tatsächlichen Aufgaben ausrichten und den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe positionieren. Dazu gehören zeitgemäße Einstellungs- und Karrieremodelle, die sich an Aufgaben statt an Laufbahnlogik orientieren, eine gezielte Ansprache qualifizierter Absolventen sowie eine stärkere Öffnung für externe Fachkräfte und Seiteneinsteiger. Bund und Länder fördern außerdem die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst, Wissenschaft und Wirtschaft und verbessern dafür die Portabilität von Beschäftigungs- und Versorgungsansprüchen, damit Wechsel in beide Richtungen ohne Brüche möglich werden. Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle sollen so weiterentwickelt werden, dass Leistungsfähigkeit, Vereinbarkeit und Flexibilität im Sinne der Aufgabenwahrnehmung steigen. Um Ressourcen wirksamer einzusetzen, werden Bund und Länder administrative Personalprozesse stärker digitalisieren, standardisieren und – wo sinnvoll – in gemeinsamen oder zentralen Service-Einheiten bündeln; Ziel ist, mit dem vorhandenen Personal schneller, einfacher und bürgernäher zu werden, statt Strukturen nur quantitativ aufzuwachsen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz, im vorgenannten Sinn bis Juni 2026 gemeinsam konkrete Vorschläge zur weiteren Modernisierung von Personal- und Dienstrechtsstrukturen sowie des Personalmanagements zu erarbeiten und dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Beschlussfassung vorzulegen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 199

Juni 2026 Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Cybersicherheit und –abwehr stärken 
🛈

Aktive Cyberabwehr i.S. von auf die Verfolgung und Vereitelung von Cyberangriffen und Straftaten gerichtetem staatlichen Handeln ist ein wichtiges Instrument der Cybersicherheit. Auf Bundesebene müssen Kapazitäten im Bereich aktiver Cyberabwehrmaßnahmen auf- und ausgebaut werden. Das BMI arbeitet dazu an einem Gesetzesentwurf, um die Cyberbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes zu stärken. Darüber hinaus wird derzeit bereits zentrale Expertise, insb. zu den Zukunftstechnologien wie KI und Quantencomputing, auch unter Einbeziehung der Wirtschaft, aufgebaut. So können Synergien für die Sicherheitsbehörden der Länder bestmöglich im Sinne der Entwicklung von ganzheitlichen Lagebildern und der Verbesserung der Krisenstrukturen ausgeschöpft werden. Es wäre sinnvoll, Maßnahmen der aktiven Cyberabwehr beim Bund zu zentralisieren. Da Cybersicherheit nur im internationalen Zusammenwirken wirksam gestärkt werden kann, bedarf es darüber hinaus internationaler Abkommen und Prozesse, u. a. mit EU-Partnern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 200

Keine Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
🛈
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
Direkt
Bündelung, Vereinheitlichung und bedarfsgerechte Aktualisierung der Sicherstellungsgesetze unter einem modernen Rahmen 
🛈

Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und Resilienz Deutschlands und seiner Verbündeten sollen die Sicherstellungsgesetze schnellstmöglich in Abstimmung zwischen Bund und Ländern bedarfsgerecht aktualisiert werden. Die für militärische Bedarfe relevanten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze sollten vor dem Hintergrund neuer Vereinbarungen mit der NATO grundsätzlich nicht nur die Versorgung der eigenen Streitkräfte (hier: Bundeswehr), sondern auch die Versorgung verbündeter Streitkräfte und eine ggf. hierfür notwendige Bevorratung ermöglichen. Die Kompetenzen der Akteure, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Versorgung, Bevölkerungsschutz und Gesamtverteidigung, müssen klar und bedarfsgerecht abgedeckt werden. Die frühzeitige Aktivierung von Sicherstellungsgesetzen über den Spannungs- oder Verteidigungsfall hinaus bereits in relevanten Sicherheitslagen muss über einheitliche, schnelle Entscheidungsstrukturen und verbindliche Regeln unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens und praktischer Notwendigkeiten bundesweit implementiert werden. Dazu kann auch die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit durch Privilegierungen für die Bundeswehr gehören.

— Modernisierungsagenda Föderal – 202

Keine Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
🛈
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
Indirekt
Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der äußeren und inneren Sicherheit zur Stärkung der Resilienz und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands 
🛈

Bund und Länder sind sich einig, dass gerade im Bereich der Sicherheit und Resilienz nach außen wie nach innen eine enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen im Sinne eines Konzepts integrierter Sicherheit erforderlich ist. Dass die Möglichkeit zur Teilnahme der Länder an Sitzungen des neu geschaffenen Nationalen Sicherheitsrats besteht, ist ein positives Beispiel für die notwendige Vernetzung, das Modellcharakter haben könnte. Bund und Länder werden umgehend prüfen, bei welchen Gremien insbesondere im Bereich der Sicherheitspolitik über die bestehenden Strukturen hinaus eine Beteiligung der jeweils anderen Ebene sinnvoll ist.

— Modernisierungsagenda Föderal – 203

Keine Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
🛈
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
Indirekt
Schaffung des D-Stack 
🛈

Der Bund baut unter Einbeziehung der Länder einen D-Stack als nationale Technologieplattform zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Er basiert auf Standards sowie auf Best-Practice-Ansätzen der föderalen Zusammenarbeit u. a. im Rahmen der deutschen Verwaltungscloud, der GovStack-Initiative des Bundes, des europäischen Auslands und der Wirtschaft. Er ist ein auf Kooperation ausgerichtetes Ökosystem mit Elementen der verbindlichen und fakultativen Nutzung von Komponenten durch Bund und Länder und Partizipationsmöglichkeiten für die Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft („Einige für viele, offen für alle“). Vorrangig kommen dabei Open-Source Ansätze und Angebote digitalsouveräner Anbieter zur Anwendung. Es wird eine Koordination des Aufbaus des digitalen Ökosystems etabliert. Die entsprechenden Standards einschließlich ihrer Governance werden bis 31.03.2026 festgelegt. Der D-Stack wird eine technisch sichere, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 205

März 2026 Deutschland-Stack
🛈
Deutschland-Stack
Direkt
Digitale EU-Brieftasche 
🛈
  • Bund und Länder werden ab dem 01.01.2027 die EUDI-Wallet bei der erstmaligen Entwicklung so aufstellen, dass sie sich voll in die „D-Stack“-Plattform integriert und die Registermodernisierung unterstützt. Bund und Länder stellen die technische Nutzungsbereitschaft in Bund, Ländern und Kommunen sicher.
  • Bund und Länder prüfen bis 30.06.2026, wie die digitale Brieftasche für EU-Bürger (EUDIWallet) mit den Prozessen des NOOTS und der Postfachvereinheitlichung verknüpft und entsprechende Datenmanagementprozesse etabliert werden können und wie die Umsetzung des Identifikationsnummerngesetzes (IDNrG) beschleunigt werden kann.
  • Die Länder werden bis zum 31.12.2026 final die Spezifikationen der Wallet für die Bereitstellung von Nachweisen auf ihrer Infrastruktur umsetzen, die über die Wallet dann abgerufen werden können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 206

Januar 2027 Deutschland-Stack
🛈
Deutschland-Stack
Direkt
Harmonisierung, KI und Registermodernisierung 
🛈

Die aktuellen bundesrechtlichen Regelungen der digitalen Verwaltung für Bund und Ländern werden harmonisiert. Die Länder verfahren entsprechend. Der Bund harmonisiert bis 30.09.2026 die Vorschriften für die digitale Bekanntgabe und Zustellungen für Verwaltungsakte zu föderalen Postfachlösungen (DeutschlandID i.S.d. § 12 Abs. 1 OZG, MUK etc.) im Rahmen des Vorhabens „Zielarchitektur Postfach und Kommunikationslösungen (ZaPuK)". Bund und Länder entwickeln bis zum 31.12.2027 ihre Verwaltungsverfahrensgesetze weiter, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu erleichtern. Insbesondere schafft der Bund eine Ermächtigungsnorm nach dem Prinzip der Erlaubnis mit gesetzlichem Verbotsvorbehalt (u.a. § 35a VwVfG) Bund und Länder unterbreiten bis zum 30.09.2026 verpflichtende Regelungen zur Erstellung von Prozessregistern u. a. zur Unterstützung der Registermodernisierung (u.a. § 9 EGovG Bund).

— Modernisierungsagenda Föderal – 207

Dezember 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Digitale Kommunikation 
🛈

Die Modernisierung des Staates und der Abbau von Bürokratie werden nur dann erreicht, wenn Bund und Länder vollständig digitale, medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheidung sicherstellen. Das gelingt nur dann, wenn Bund und Länder schon am Eingang zur Verwaltung digital sind und Anträge elektronisch weiterverarbeitbar eingehen. Ein Servicekonto bildet hier das zentrale, sichere Eingangstor zur digitalen Verwaltung. Bund und Länder nehmen insbesondere im Verwaltungsverfahrensrecht Regelungen zum grundsätzlichen Gebot zur digitalen Kommunikation und Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes, des Sozialstaatsprinzips und der Barrierefreiheit auf. Wer den digitalen Weg nicht gehen kann, für den werden Alternativen bereitgehalten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 208

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Bundeseinheitliche Standards 
🛈

Bund und Länder wirken bis 30.09.2026 auf verbindliche bundeseinheitliche Standards und Bereitstellung von offenen Schnittstellen, Basisdiensten und Prozessen hin (u. a. DINSPEC 66336, KERN, FIM).

— Modernisierungsagenda Föderal – 209

September 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Keine doppelte Datenhaltung 
🛈

Bund und Länder prüfen und erstellen Regelungen bis zum 31.12.2026, die darauf abzielen, doppelte Datenhaltung bei öffentlichen Stellen zu verhindern und sie stattdessen zu verpflichten, mit Einverständnis der Betroffenen bereits vorhandene Daten selbst und bei einer „Primärquelle“ vorrangig automatisiert abzurufen (Once-Only-Grundsatz). Zur Sicherstellung der Prüfbarkeit der bei den öffentlichen Stellen getroffenen Entscheidungen sind datumsspezifische Abrufe zwingend vorzusehen. Bund und Länder bekennen sich zum Once-Only-Prinzip. Die Datenerhebung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wird daher konsequent abgebaut, der Grundsatz der Ersterhebung überprüft und, soweit wie möglich, aufgehoben. Die Länder werden erforderlichenfalls zudem die nötigen Rechtsgrundlagen und technischen Vorkehrungen schaffen, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 210

Dezember 2026 Registermodernisierung & Once Only
🛈
Registermodernisierung & Once Only
Direkt
Souveräner Arbeitsplatz 
🛈

Bund und Länder stellen bis zum 31.03.2027 sicher, dass digital souveräne Alternativen (Souveräner Arbeitsplatz) zur proprietären IT-Arbeitsplatzsoftware zur Nutzung zur Verfügung stehen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 212

März 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Abbau von Digitalisierungshemmnissen im Rechnungswesen 
🛈

Bund und Länder werden die Abschaffung von Digitalisierungshemmnissen in untergesetzlichen Normen, u. a. Kassenbestimmungen und Erlasslagen im Rechnungswesen, bis 30.09.2026 vornehmen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 213

September 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Direkt
Identifizierungsanforderungen in Antragsverfahren 
🛈

Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 eine spürbare Vereinfachung bei der Identifizierung in Antragsverfahren vor allem im Fachrecht vornehmen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 214

Dezember 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Datenbereitstellung 
🛈

Bund und Länder prüfen bis zum 30.09.2026 eine Datenbereitstellung aus zentralen Bundesregistern oder anderen zentralen Datenbeständen über das NOOTS für Daten, die sowohl in kommunal geführten Registern als auch Bundesregistern geführt werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie Nachweise aus den Basisdaten (§ 4 Absatz 2 IDNrG) des BVA über das NOOTS bereitgestellt werden können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 215

September 2026 Registermodernisierung & Once Only
🛈
Registermodernisierung & Once Only
Direkt
Digitale Verwaltungsverfahren 
🛈

Bund und Länder identifizieren bis zum 30.06.2026 schwerpunktmäßig auf der Grundlage der gemeinsam finanzierten „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA) Verwaltungsverfahren, die für eine „Ende-zu-Ende“-Digitalisierung (E2E) sowie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz geeignet sind, und der Bund unterbreitet einen Vorschlag zur Realisierung im Rahmen des Deutschland-Stacks einschließlich einer Zentralisierung des Onlinezugangs in einem Portal mitsamt KI-unterstützter Deutschland-App.

— Modernisierungsagenda Föderal – 216

Juni 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Datenverfügbarkeit 
🛈

Bund und Länder verstärken die Zurverfügungstellung qualitativ hochwertiger und einfach zugänglicher Daten bis zum 30.09.2026 und legen im Rahmen der MPK einen Umsetzungsbericht vor.

— Modernisierungsagenda Föderal – 217

September 2026 KI & Daten
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KI & Daten
Direkt
Handreichung zu Standards, Methodik und Checks im Gesetzgebungsverfahren 
🛈

Bund und Länder sind sich einig, dass für eine effiziente Rechtsetzung Standards ebenso essenziell sind wie ein methodisches Vorgehen und zeitgemäße Werkzeuge für alle Akteure, die bei der Gesetzgebung mitwirken. Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Hierzu soll auch eine Handreichung erarbeitet werden, die die Anwendung dieser Grundsätze erleichtert. Bund und Länder appellieren zugleich an die Träger der Selbstverwaltung (etwa Sozialversicherungsträger und kommunale Gebietskörperschaften) als wichtige Akteure der mittelbaren staatlichen Regulierung, diese Grundsätze ebenfalls zu beachten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 218

Dezember 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Frühe Konzeptionsphase der Rechtsetzung und Praxistauglichkeit stärken 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Jedem geeigneten Rechtssetzungsprojekt wird eine Frühphase mit einer strukturierten Problemanalyse und einer ebenso planmäßigen Lösungssuche vorangestellt. Hierbei ist insbesondere die frühzeitige Einbindung der Praxis unerlässlich. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob ein regulativer Eingriff erforderlich ist.

— Modernisierungsagenda Föderal – 219

Dezember 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Digitaltaugliches Recht schaffen 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Bund und Länder werden die bereits erarbeiteten Methoden des Digitalchecks weiterentwickeln, anwenden, und sich wechselseitig zur Verfügung stellen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 220

Dezember 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Aufwandsarme Umsetzung von EU-Recht 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Vorgaben des EU-Rechts werden ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt, um zusätzliche Lasten oder Pflichten für die Adressaten auszuschließen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 221

Dezember 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Stärkung von One-in-One-Out 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Vereinfachung und Bürokratierückbau sind das Gebot der Stunde: Jeder neu geschaffenen Belastung muss grundsätzlich mindestens eine möglichst gleichwertige Entlastung gegenüberstehen. Neues Recht wird nicht kritiklos dem Bestandsrecht hinzugefügt; vielmehr ist jedes Rechtsetzungsvorhaben zugleich Anlass, das einschlägige Bestandsrecht zu vereinfachen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 222

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Beschleunigung von Verfahren durch Änderungsgesetze 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Beschleunigung von Verfahren: Jedes Änderungsgesetz gibt Anlass, die bereits geregelten Verfahren kritisch auf Potenziale der Beschleunigung zu prüfen. Hierzu zählen insbesondere Fristverkürzungen und -bündelungen, der Einsatz von Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Vollständigkeitsfiktionen, Bagatellklauseln sowie die Angleichung und einheitliche Verwendung von zentralen Rechtsbegriffen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 223

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Prüfung ergänzender Experimentierklauseln 
🛈

Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Innovationen fördern: In Ressortzuständigkeit ist für jedes neue oder novellierte Gesetz zu prüfen, ob im jeweiligen Regelungsbereich ergänzend eine Experimentierklausel aufgenommen werden kann.

— Modernisierungsagenda Föderal – 224

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Transparenz der Gesetzgebung 
🛈

Transparenz der Gesetzgebung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Bund und Länder sollen deshalb ab dem 01.07.2026 , die Ergebnisse der Prüfungen dem wesentlichen Inhalt nach im Vorblatt des Entwurfs oder im Allgemeinen Teil der Begründung aufnehmen. Stellungnahmen und andere relevante Dokumente können im Internetauftritt der Regierung online zugänglich gemacht und im Vorblatt des Gesetzentwurfs entsprechend verlinkt werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 227

Juli 2026 Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
eGesetzgebung und „Law as Code“ 
🛈

Bund und Länder sehen in dem Projekt „Law as Code“ große Potentiale, insbesondere für die Digitalisierung und Automatisierung des Verwaltungsvollzugs. Sie streben an, den jeweiligen Gesetzgebungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren und sich hierbei zu unterstützen. Bund und Länder wollen deshalb „Law as Code“ in der Gesetzgebung erproben und nutzbar machen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 229

Keine Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Direkt
Reallabore- und Experimentiergesetz 
🛈

Bund und Länder wollen den Einsatz von Reallaboren als wichtiges Instrument zur Innovationsförderung stärker nutzen und diese in möglichst vielen Bereichen auch durch Nutzung von Erprobungsklauseln realisieren. Aus Sicht der Länder liegen u. a. im Bereich der Justiz, im Bau- und Planungsrecht, im Mobilitäts- und Verkehrsrecht, im Energie- sowie im Umwelt- und Naturschutzrecht geeignete Anwendungsmöglichkeiten für Reallabore. Bund und Länder unterstützen das Ziel, das Reallabore bzw. Experimentiergesetz des Bundes schnellstmöglich zu verabschieden und um konkrete Experimentierklauseln aus den o.g. Bereichen zu ergänzen.

Bund und Länder wollen bis zum 01.01.2027 in jeweiliger Zuständigkeit gesetzliche Regelungen erlassen, um einzelnen Kommunen zur Erprobung und Auswertung von Ausnahmeregelungen befristet die Möglichkeit zur Befreiung von Bundes‑ bzw. Landesrechtlichen Regelungen einzuräumen. Auf Antrag von Kommunen oder Kommunalverbänden können solche Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Zeitraum genehmigt werden, soweit die ausreichende Erfüllung der Aufgabe auch auf andere Weise als durch die Erfüllung der bestehenden Regelungen sichergestellt ist, und Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 230

Januar 2027 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen 
🛈

Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen:

Einkommenssteuerrecht: Daten, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, sollten möglichst nicht noch einmal erklärt werden müssen. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Insbesondere soll auch die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vereinfacht werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 235

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Experimentierklauseln in der Gesetzgebung 
🛈

Die Länder und der Bund bewerten auf Basis der ersten Erfahrungen, für welche weiteren Rechtsgebiete und Verfahrensarten eine Erprobung im Reallabor folgen soll und für welche die jeweiligen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden sollen. Der Bund prüft bei seinen Gesetzgebungsvorhaben seit Mai 2025 obligatorisch, ob eine Experimentierklausel erforderlich ist. Die Länder führen im Jahr 2026 eine vergleichbare Prüfung für ihr jeweiliges Landesrecht ein.

— Modernisierungsagenda Föderal – 236

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Experimentierklauseln im EU-Recht 
🛈

Der Bund wird sich auf europäischer Ebene für mehr Freiräume im Gemeinschaftsrecht einsetzen, damit die Mitgliedstaaten auch in durch übergeordnetes Recht geregelten Bereichen Erprobungsfreiräume durch nationale Experimentierklauseln stärker nutzen können und hierbei auch die Expertise der Länder einbinden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 237

Keine Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Monitoring der Agenda 
🛈

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder messen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda eine sehr hohe Bedeutung bei, stellen sich hinter diese Agenda und führen die vereinbarten Maßnahmen zum Erfolg. Daher wird die föderale Modernisierungsagenda durch ein systematisches Evaluations- und Monitoringsystem begleitet. Die Leitung des oben genannten Prozesses obliegt der politisch besetzten Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern (CdS-/St-Ebene), die unter Rückgriff auf bestehende Strukturen effiziente Monitoringformate etabliert.

— Modernisierungsagenda Föderal – Zeile 102

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Vereinheitlichung von Stichtagsregelungen 
🛈

Stichtagsregelungen für Unternehmen, nach denen bestimmte Pflichten (Berichts-, Veröffentlichungs- oder Erklärungsfristen) zu erfüllen sind, sollen, soweit möglich, bis zum 31.12.2027 vereinheitlicht werden. Ferner werden die Regelungen dahingehend überprüft, den Berichtsturnus zu verlängern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 11

Dezember 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Meldefristen für Umweltstatistiken überprüfen 
🛈

Bund und Länder werden alle Berichtspflichten der Verwaltung auf den Prüfstand stellen. In einem ersten Schritt werden bis zum 30.06.2026 zudem insbesondere folgende Maßnahmen getroffen:

Die Meldefristen und -inhalte für Umweltstatistiken der Kommunen an Landesbehörden sowie der Landesbehörden an Bundesbehörden werden in den einschlägigen Statistikgesetzen und in spezifischen Statistik-Verordnungen des Bundes und der Länder überprüft. Ziel ist die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, sodass Daten möglichst nur noch einmal zentral erfasst und übermittelt werden müssen und Prozesse dadurch entschlackt und digital vereinheitlicht werden können.

— Modernisierungsagenda Föderal – 18

Juni 2026 Registermodernisierung & Once Only
🛈
Registermodernisierung & Once Only
Indirekt
Digitale Aufbewahrung von Jahresabschlüssen 
🛈

Bund und Länder werden Aufbewahrungspflichten, soweit möglich, reduzieren und digitalisieren.

In einem ersten Schritt wird die digitale Aufbewahrung auch für Jahresabschlüsse bis zum 30.06.2027 in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch ermöglicht.

— Modernisierungsagenda Föderal – 33

Juni 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Generelle Ersetzung der Schriftform durch die Textform 
🛈

Die Notwendigkeit zum Ausdrucken und Unterschreiben von Unterlagen sowie zur Nutzung komplizierter und schwer zugänglicher elektronischer Kommunikationsformen zwischen Behörden und Bürgern soll entfallen. Bund und Länder werden daher bis zum 31.12.2026 in den Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen (§ 3a Abs. 2) eine Regelung treffen, derzufolge eine angeordnete Schriftform elektronisch ersetzt werden kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist – etwa um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen. Bund und Länder verpflichten sich, die Nutzung einfacher E-Mails weitestgehend für den Geschäftsverkehr (grundsätzlich auch Verwaltungsakte) zwischen Bürger und Verwaltung zuzulassen, ohne dass es der bisherigen aufwendigen Verfahren der elektronischen Form nach § 3a Abs. 2 und 3 VwVfG bedarf. Soweit spezialgesetzliche Vorschriften weiterhin eine Schriftform oder eine sonstige strengere Form anordnen wollen, muss dabei explizit genannt werden, dass eine Abweichung von § 3a VwVfG erfolgt. Dies ist auf Fälle zu beschränken, in denen dies zwingend erforderlich ist. Bund und Länder übermitteln dem Bundeskanzleramt und dem MPK-Vorsitz bis zum 31.12.2026 eine Übersicht derjenigen Fälle mit entsprechender Begründung, in denen die Schriftform oder eine sonstige strengere Form weiterhin für erforderlich gehalten wird. Die Behörden von Bund und Ländern werden die Schriftform oder eine sonstige strengere Form nur noch dann verlangen, wenn diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

— Modernisierungsagenda Föderal – 40

Dezember 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Modernisierung der öffentlichen Zustellung 
🛈

Die öffentliche Zustellung in der bisherigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. § 186 ZPO und vergleichbare Vorschriften werden bis spätestens 31.12.2027 dahingehend geändert, dass die öffentliche Zustellung nicht mehr durch Aushang an der Gerichtstafel erfolgt, sondern durch elektronische Veröffentlichung, die einfach auf der Website des jeweiligen Gerichts zugänglich sein muss. Die Nutzung des Justizportals des Bundes und der Länder wird hierfür angestrebt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 42

Dezember 2027 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Elektronische Form der Verkündung als Regelfall 
🛈

In den Bestimmungen der Länder zur Verkündung, Veröffentlichung und Dokumentation von Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wird bis zum 31.12.2026 die elektronische Form als Regelfall eingeführt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 43

Dezember 2026 Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses (Genehmigungsfiktion) 
🛈

Bund und Länder werden, wo immer sinnvoll und fachlich möglich, vom Instrument der Genehmigungsfiktion mehr Gebrauch machen. Dazu wird bis zum 31.12.2027 in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern (§ 42a) das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt: Sofern Fachrecht explizit nichts Abweichendes regelt, gilt eine Genehmigung nach Ablauf von drei Monaten ab Einreichung der vollständigen Unterlagen als erteilt. Dies gilt nicht für Planfeststellungsverfahren. Anderweitige Regelungen im Fachrecht sind besonders zu begründen. Bund und Länder liefern bis zum 31.12.2027 an das Bundeskanzleramt und den MPK-Vorsitz eine Übersicht derjenigen Fälle mit entsprechender Begründung, für die abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirkung bis zum 31.12.2028 evaluiert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 48

Dezember 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Ausweitung der Genehmigungsfiktion 
🛈

Sofortmaßnahmen zur verstärkten Nutzung von Genehmigungsfiktionen. In einem ersten Schritt wird bis zum 30.06.2026 insbesondere Folgendes geregelt:

Die Genehmigungsfiktion in § 6a GewO wird dahingehend erweitert, dass sie mit Ausnahme des besonders sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes für alle genehmigungspflichtigen Verfahren in der Gewerbeordnung gilt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 50

Juni 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Anzeigeverfahren im allgemeinen Verwaltungsrecht 
🛈

Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. In einem ersten Schritt werden Bund und Länder dazu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen:

In die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern wird bis zum 31.12.2026 eine Vorschrift aufgenommen, die die Genehmigungsfreistellung in Anlehnung an das Regelungskonzept des § 42a VwVfG regelt. Damit soll ein Anreiz für die Nutzung von Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren durch das Fachrecht geschaffen werden. Ein solcher § 42b VwVfG sollte insbesondere eine Vollständigkeitsfiktion für in Anzeigeverfahren einzureichende Unterlagen anordnen: Soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, sollen Unterlagen, die zum Zwecke eines Anzeigeverfahrens eingereicht werden, als vollständig gelten, wenn dem Einreichenden nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen eine anderweitige Mitteilung der Behörde zugeht.

— Modernisierungsagenda Föderal – 62

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Einführung von Bagatellverwaltungsverfahren 
🛈

§ 10 VwVfG wird bis zum 31.12.2026 dahingehend ergänzt und die landesrechtlichen Vorschriften bis zum 31.12.2027 geändert, dass Verwaltungsverfahren von untergeordneter Bedeutung, z. B. Antragsverfahren mit Summen bis zum Betrag von 600 Euro, von der Behörde nach billigem Ermessen durchgeführt werden können, ohne dass sämtliche formelle Verwaltungsverfahrensschritte, z. B. die Beteiligung von anderen Behörden (Benehmens-, Zustimmungs- und Einvernehmenserfordernisse) sowie ggf. die Anhörung zwingend durchgeführt werden müssen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 65

Dezember 2027 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Anpassung des DIN-Vertrags 
🛈

Zugleich soll der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. entsprechend angepasst werden und damit grundlegend überarbeitet werden.

— Modernisierungsagenda Föderal – 80

Keine Rechtsetzung
🛈
Rechtsetzung
Indirekt
Modifizierter Amtsermittlungsgrundsatz 
🛈

Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, sind grundlegende Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht erforderlich. Insbesondere der im VwVfG für das Verwaltungsverfahren angeordnete Amtsermittlungsgrundsatz darf kein Hemmnis für den zügigen Abschluss des Verfahrens sein. Bund und Länder werden daher für das VwVfG die Möglichkeit prüfen, zu ermöglichen, dass in Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren, in denen eine dritte Person Einwendungen erhebt, die Prüfung auf die von dieser hinreichend konkret vorgetragenen Tatsachen sowie auf die den Behörden bekannten Tatsachen beschränkt wird.

— Modernisierungsagenda Föderal – 84

Keine Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Modernisierung der Marktüberwachung 
🛈

Die Marktüberwachung soll zu einem modernen, effektiven, digital gestützten und risikoorientierten System weiterentwickelt werden. Zur fachlichen Vorbereitung konkreter Reformschritte wird ein Expertenkreis unter Einbeziehung der Länder eingerichtet. Dieser wird praxisnahe Empfehlungen für eine strukturelle, rechtliche und technische Weiterentwicklung der Marktüberwachung erarbeiten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 86

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Gesetzliche Entscheidungen bei Vorhaben mit besonderer Bedeutung 
🛈

Bei ausgewählten spezifischen Infrastrukturprojekten mit besonderer Bedeutung, insbesondere bei Trassenkorridoren, soll stärker von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, durch Gesetz auf der Grundlage einer strategischen Umweltprüfung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung über die wesentlichen Grundsatzfragen im Hinblick auf Art, Bedarf, Trassierung und sonstige prägende Charakteristika zu entscheiden. Hierzu erfolgen bis zum 31.12.2026 Pilotvorhaben.

— Modernisierungsagenda Föderal – 134

Dezember 2026 Bürokratieabbau
🛈
Bürokratieabbau
Indirekt
Mobilfunkabdeckung im Fernverkehr 
🛈

Bund und Länder werden gemeinsam mit der Bahn, Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2026 auf eine nahezu vollständige Mobilfunkabdeckung entlang der Hauptrouten hinwirken und dazu entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen ergreifen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 143

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Direkt
Einheitliche Formulare in der Vergabe 
🛈

Bund und Länder entwickeln einheitliche Formulare und Formularvorlagen, insbesondere für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise. Einsetzung einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Wirtschaftsvertretungen zeitnah im Jahr 2026; Erarbeitung digitaler und schnittstellenfähiger Lösungen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 146

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
E-Rechnungsplattform nutzen 
🛈

Bund und Länder verständigen sich auf die Nutzung einer gemeinsamen E-Rechnungsplattform.

— Modernisierungsagenda Föderal – 149

Keine Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Direkt
Begrenzung der Prüffrist 
🛈

Sofern Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich in den Landesvorschriften bestehen, wird die Prüffrist einheitlich auf höchstens 5 Wochen begrenzt. Die Länder passen jeweils ihre Regelungen bis spätestens zum 31.12.2026 an.

— Modernisierungsagenda Föderal – 152

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Angleichung Vergaberecht für Bauleistungen 
🛈

Bund und Länder streben eine Angleichung des Vergaberechts (an die Regelungen zu Dienst- und Lieferleistungen) auch für Bauleistungen bis spätestens zum 31.12.2027 an.

— Modernisierungsagenda Föderal – 153

Dezember 2027 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Gemeinsames Vergabegesetzbuch 
🛈

Im Zuge der Umsetzung der überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien prüfen Bund und Länder bis zum 31.12.2026 die Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem gemeinsamen Vergabegesetzbuch.

— Modernisierungsagenda Föderal – 156

Dezember 2026 Vergabe & Beschaffung
🛈
Vergabe & Beschaffung
Indirekt
Reform der Datenschutzaufsicht 
🛈

Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens zum 31.12.2027 reformieren und dabei gegebenenfalls auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren. Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie die Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden. Hierzu können insbesondere die Bündelung von Kompetenzen bei der BfDI oder den Aufsichtsbehörden der Länder (bspw. durch Zuständigkeitskonzentration und/oder One-Stop-Shop-Regelungen), eine bessere Einbindung der DSK und/oder die Einführung eines Kohärenzverfahrens unter Nutzung der Möglichkeiten des Art. 87 Abs. 3 GG auf Bundesebene oder im Wege von Staatsverträgen zwischen den Ländern gehören. Der Bund prüft die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.

  1. Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

— Modernisierungsagenda Föderal – 158

Dezember 2027 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Anonymisierung und Pseudonymisierung im Kontext des KI-Trainings und –Einsatzes 
🛈

Der Bund wird bis spätestens zum 31.12.2027 eine neue Regelung im BDSG vorschlagen, die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, jedenfalls bis im Rahmen der aktuellen Reformbestrebungen der Europäischen Kommission eine Regelung in der DS-GVO erfolgt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 159

Dezember 2027 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Beschränkung der Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten 
🛈

Der Bund wird bis zum 31.12.2026 eine Aufhebung des § 38 Abs. 1 BDSG einbringen und damit die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich auf die Regelung in Art. 37 DS-GVO beschränken.

— Modernisierungsagenda Föderal – 160

Dezember 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Einer-für-Alle-Prinzip im Datenschutz verankern 
🛈

Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) im öffentlichen Bereich (inklusive föderaler Anerkennung einschlägiger Prüfungen einer Datenschutzaufsichtsbehörde) wird unter Berücksichtigung etablierter IT-Systeme bis zum 31.12.2026, soweit möglich, verankert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 161

Dezember 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Datenübermittlung im Gesundheitsbereich und in anderen Bereichen 
🛈

Der Bund wird bis zum 30.06.2026 die gesammelten Erfahrungen im Bereich des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sowie der elektronischen Patientenakte (ePA) auswerten und in Zusammenarbeit mit den Ländern weitere Bereiche identifizieren, in denen eine Widerspruchslösung in Betracht kommt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 163

Juni 2026 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Zweckfestlegungen im Datenschutz 
🛈

Bund und Länder werden ab sofort bei der Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen in Fachgesetzen für die Datenverarbeitung im Kontext der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf eine hinreichend bestimmte Zweckfestlegung achten, die zugleich eine möglichst flexible, bürgerorientierte und technikoffene Anwendung der Normen ermöglicht. Datenschutz- und verfassungsrechtliche Anforderungen an Rechtsgrundlagen für eingriffsintensive Datenverarbeitungen werden dabei eingehalten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 164

Keine KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Zusammenarbeit im Bereich Geistiges Eigentum 
🛈

Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 „intellectual property“ (IP) als Leistungsindikator etablieren, d. h. wo möglich eine Stärkung der Aufnahme von Patenten, Patentanmeldungen und Lizenzen in Forschungs- und Berufungsbewertung und Entwicklung von Metriken analog zu Publikationen (z. B. „Patent Impact Index “). Bund und Länder werden vorhandene Kompetenzzentren für IP stärken: Kooperationspartner des DPMA wie z. B. Patentinformationszentren in den Ländern als notwendige Infrastruktur im IPÖkosystem stärken, Budgets der Hochschulen und Forschungszentren für IP-Anmeldungen und Patentverwertung ausbauen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 173

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Neuordnung der datenschutzrechtlichen Aufsichtsstruktur zwischen Bund und Ländern 
🛈

Das bisherige Zuständigkeitsgefüge der datenschutzrechtlichen Aufsicht von Bund und Ländern muss weitergedacht werden. Die zeitnahe Bündelung von bislang zwischen Bund und Ländern verteilten Kompetenzen ist dabei essenziell für eine einheitliche sowie praxisorientierte Auslegung von Rechtsfragen im Bereich des Datenschutzes und soll bis spätestens zum 31.12.2027 erfolgen. Dies schafft nicht nur Synergien und erhebliche Effizienzgewinne, sondern auch Verfahrensvorteile, die für den Standort Deutschland von größter Bedeutung sind. Zugleich führt ein schlanker und einheitlicher Aufsichtsprozess auch für national tätige Unternehmen zu maßgeblichen Vereinfachungen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 176

Dezember 2027 KI & Daten
🛈
KI & Daten
Direkt
Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität 
🛈

Für einen starken Föderalismus im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität müssen Bund und Länder Kompetenzen dort erfüllen, wo sie am besten erfüllt werden können. Das geht in beide Richtungen. Es bedarf daher einer Stärkung des Subsidiaritätsgedankens durch eine neue zielgenaue „Entflechtungsrunde“ zwischen Bund und Ländern.

— Modernisierungsagenda Föderal – 181

Keine Staatliche Strukturen & Governance
🛈
Staatliche Strukturen & Governance
Indirekt
Vereinfachung des internationalen Urkundenverkehrs durch zentrale Ausstellung von e-Apostillen 
🛈

Der elektronische Urkundenverkehr bietet enormes Entlastungspotenzial für Bürger und Unternehmen. Apostillen nach dem Haager Apostilleübereinkommen machen öffentliche Urkunden im Ausland verkehrsfähig, können derzeit in Deutschland aber noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die elektronische Apostillierung elektronischer öffentlicher Urkunden von Bund und Ländern übernehmen und strebt an, diese Aufgabe beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu zentralisieren.

— Modernisierungsagenda Föderal – 182

Keine Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
🛈
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
Direkt
Vereinfachung des allgemeinen Zuwendungsrechts 
🛈

Bund und Länder werden das allgemeine Zuwendungsrecht (auf Basis der §§ 23, 44 Haushaltsordnungen von Bund und Ländern) bis zum 31.12.2026 vereinfachen. Die Vereinfachungen sollen anschließend weitestgehend in alle Förderprogramme übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  • keine generelle Belegvorlagepflicht mehr bei Verwendungsnachweisen, sondern nur noch im Einzelfall, wenn eine vertiefte Verwendungsnachweisprüfung erfolgt
  • in geeigneten Fällen Auszahlung in festen, vorab definierten Raten ohne Verwendungsfrist
  • Einführung von festen, allgemein anwendbaren Pauschalsätzen (z. B. für indirekte Personalausgaben)
  • Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei der Antragstellung
  • Aufnahme von Vorgaben zur Vermeidung von „Goldplating“ in EU- und Bundesprogrammen

— Modernisierungsagenda Föderal – 186

Dezember 2026 Innovation, Förderung & Arbeit
🛈
Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Verhältnismäßigkeit von Förderhöhe und Aufwand 
🛈

Bund und Länder werden ab Anfang 2027 durch entsprechende Regelungen im allgemeinen Zuwendungsrecht (auf Basis der §§ 23, 44 Haushaltsordnungen von Bund und Ländern) dafür sorgen, dass die Förderhöhe und der Aufwand zur Beantragung der Fördermittel in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies betrifft insbesondere die Schaffung eines vereinfachten Verfahrens für Zuwendungen mit geringer finanzieller Bedeutung mit dem Ziel, ein vollständig digitalisiertes und automatisiertes Verfahren zu ermöglichen. Beim Nachweis der Verwendung wird in dem vereinfachten Verfahren vorrangig auf Eigenerklärungen gesetzt.

— Modernisierungsagenda Föderal – 194

Anfang 2027 Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Pauschalierte Zuweisungen an Kommunen für Förderungen 
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Die Länder werden beginnend ab dem Haushaltsjahr 2027 die Eigenverantwortung der Kommunen stärken, indem diese auf gesetzlicher Grundlage, soweit wie möglich, pauschalierte Zuweisungen für bestimmte Förderbereiche erhalten. Dabei wird allenfalls ein Nachweis der Verwendung auf der Ebene der Förderbereiche gefordert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 195

Anfang 2027 Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation, Förderung & Arbeit
Indirekt
Stärkung des verfassungsrechtlichen Handlungsrahmens für die Digitalisierung 
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Bund und Länder streben eine zeitnahe Änderung von Artikel 91c GG an, damit der Bund digitale Verfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und für die Mitnutzung durch die Landesebene zur Verfügung stellen kann.

— Modernisierungsagenda Föderal – 201

Keine Staatliche Strukturen & Governance
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Staatliche Strukturen & Governance
Direkt
Resilienz der Verwaltungen 
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Regelmäßige Durchführung von Planspielen („Stresstests“), um die Verwaltungen besser auf Krisenszenarien (Pandemie, Cyberangriffe, Blackouts etc.) vorzubereiten.

— Modernisierungsagenda Föderal – 204

Keine Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
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Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
Indirekt
Etablierung von Wirkungszielen und Erfolgsindikatoren 
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Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Der Wirkungsgrad von Gesetzen soll nachprüfbarer werden. Dafür werden Wirkungsziele und Erfolgsindikatoren etabliert.

— Modernisierungsagenda Föderal – 225

Dezember 2026 Rechtsetzung
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Rechtsetzung
Indirekt
Interaktive Rechtsbibliothek 
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Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien.

Bund und Länder werden Fachbegriffe und Definitionen vereinfachen und modularisieren und prüfen die Bereitstellung in einer interaktiven Rechtsbibliothek.

— Modernisierungsagenda Föderal – 226

Dezember 2026 Rechtsetzung
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Rechtsetzung
Indirekt
Einhaltung von Regelfristen 
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Bund und Länder erkennen an, dass gute Gesetzgebung vor allem ausreichende Zeit für alle am Prozess Beteiligten benötigt. Sie erachten eine Regelfrist von vier Wochen für angemessen. Sie wollen ab dem 01.07.2026 dieser Maßgabe bei der Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene folgen.

— Modernisierungsagenda Föderal – 228

Juli 2026 Rechtsetzung
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Rechtsetzung
Indirekt

Was ist der Monitor Staatsmodernisierung?

Der Monitor Staatsmodernisierung ist ein Angebot des Digitalverbands Bitkom. Er soll Transparenz in die Staatsmodernisierung auf Bundes- und Länderebene bringen: Was sehen die Agenden vor, wie geht es voran, was wurde schon abgeschlossen, wo hakt es noch?

Dazu wird der Umsetzungsstand aller digitalpolitisch relevanten Vorhaben überprüft, die die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“ und die „Föderale Modernisierungsagenda“ vorsehen – insgesamt etwa zwei Drittel aller Modernisierungsvorhaben.

Dabei werden sowohl Maßnahmen mit direktem Digitalbezug berücksichtigt als auch solche, die nicht unmittelbar der Digitalpolitik zuzuordnen sind, aber die Digitalisierung gleichwohl stark berühren. 

Der Monitor wird halbjährlich aktualisiert, die Zeitreihe ist ebenfalls zugänglich. So entsteht eine Gesamtschau der Staatsmodernisierung, die Fortschritte transparent, nachvollziehbar und messbar macht.

Auswahl

Der Monitor Staatsmodernisierung bildet insgesamt 222 Einzelvorhaben ab. 82 davon stammen aus der Agenda des Bundes, inklusive der Hebelprojekte – also von der Bundesregierung besonders herausgehobene Vorhaben aus den Modernisierungsagenden und dem Koalitionsvertrag –, die übrigen 140 aus der föderalen Agenda. Einzelne Maßnahmen sind, gegebenenfalls in leicht unterschiedlicher Form, in beiden Agenden oder in Agenden sowie Hebelprojekten aufgeführt. Diese Maßnahmen werden analog zu den Quellen mehrfach aufgeführt. Die Maßnahmen sind im Monitor Staatsmodernisierung nach ihrer Reihenfolge in den Modernisierungsagenden sortiert.

In Einzelfällen können Vorhabenbezeichnungen und Zuständigkeitsbewertungen im Zuge der Aktualisierungen des Monitors präzisiert werden. Auch neue Vorhaben können eingefügt werden, sofern sie von Bund und Ländern als Projekte der Staatsmodernisierung benannt werden. Daraus können sich je nach Stichtag Änderungen im Monitor ergeben.

Umsetzungsstand

Der Umsetzungsstand jedes einzelnen Vorhabens wurde von den Digitalexpertinnen und -experten des Bitkom auf Basis der zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Informationen bewertet. Der Umsetzungsstand entspricht immer einer der folgenden Kategorien:

  • Umsetzung abgeschlossen: Das Vorhaben ist insofern abgeschlossen, als dass die Bundesregierung die angekündigten Maßnahmen vollumfänglich ergriffen hat bzw. das gesetzte Ziel erreicht hat. Dabei werden in der Regel sogenannte Output-Faktoren betrachtet, also beispielsweise eine angekündigte und vollzogene Gesetzesänderung. Die konkrete Wirkung einer solchen Gesetzesänderung ist davon unberührt und stellt sich oft erst mit zeitlichem Versatz ein. Für einige Vorhaben ist nach ihrem Abschluss noch eine nachträgliche Evaluierung vorgesehen – diese wird im Rahmen des Monitors in der Regel nicht als notwendig zur Zielerreichung gewertet.
  • Umsetzung begonnen: An der Umsetzung des Vorhabens wird aktiv und verbindlich gearbeitet, beispielsweise im Rahmen eines formellen Gesetzgebungsprozesses. Maßgeblich ist, dass Umsetzungsschritte öffentlich überprüfbar und für Fachleute erkennbar sind.
  • Umsetzung nicht begonnen: Es fanden noch keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung des Vorhabens bzw. zur Erreichung des gesetzten Ziels statt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass beispielsweise auf Referentenebene erste Vorüberlegungen zu einer Maßnahme angestellt wurden. Bei solchen ersten Überlegungen im Vorfeld eines formalen Prozesses ist allerdings unklar, ob, wann und wie eine entsprechende Maßnahme ergriffen wird.

Digitalbezug

Maßnahmen mit direktem Digitalbezug im Sinne dieser Untersuchung sind alle Maßnahmen, die

  • dem Politikfeld der Digitalpolitik direkt zugeordnet werden können oder
  • zwar nicht unmittelbar in die Digitalpolitik fallen, aber direkten und erheblichen Einfluss auf die Digitalisierung haben.

Maßnahmen mit indirektem Digitalbezug sind alle Maßnahmen, die klar einem anderen Politikfeld zuzuordnen sind, die Digitalisierung und Digitalpolitik aber wesentlich berühren und deshalb hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Digitalisierung betrachtet und aus digitaler Perspektive gestaltet werden müssen (z.B. Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung, Vergabe). 

Themenfelder

Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Themenbereichen erfolgte nach den untenstehenden Kriterien. Dabei waren die Kapitel und Themenbereiche der Modernisierungsagenden ein Ausgangspunkt, wurden jedoch zur besseren Vergleichbarkeit der Agenden und zur Hervorhebung der Digitalbezüge erweitert und neu gesetzt.

Teilweise lassen sich Maßnahmen mehreren Themenbereichen zuordnen. In diesen Fällen wurde die Zuordnung analog zu den Agenden, gemäß der unten stehenden Vorgaben oder nach dem überwiegenden inhaltlichen Fokus der Maßnahme vorgenommen.

  • Bürokratie: Aufhebung und Änderung rechtlicher Vorgaben mit dem Ziel regulatorischer Vereinfachung
  • Deutschland-Stack (wo Maßnahmen mehrfach zugeordnet werden können, wird diese Kategorie prioritär behandelt)
  • Innovation, Förderung & Arbeit: Erprobung und Ausweitung technischer, regulatorischer oder anderweitiger Innovation (z. B. über Reallabore), Fördermittel und -projekte inklusive zugehöriger Verfahren und Plattformen sowie (digitale) Arbeit außerhalb der Verwaltung
  • KI & Daten: KI-Projekte verschiedener Schwerpunkte sowie Daten, deren Austausch und Datenschutz
  • Rechtssetzung: Gesetzgebungs- und Regulierungsprozesse, inklusive deren Evaluierung
  • Registermodernisierung & Once Only: Einmalige Bereitstellung von Daten für Verwaltungsprozesse sowie die Modernisierung staatlicher Register, inklusive NOOTS (National-Once-Only-Technical-System)
  • Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
  • Staatliche Strukturen und Governance: Aufteilung, Neuverteilung inklusive Bündelung sowie Steuerung von Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Ländern und Behörden; Organisation des öffentlichen Dienstes
  • Vergabe & Beschaffung (wo Maßnahmen mehrfach zugeordnet werden können, wird diese Kategorie prioritär behandelt)
  • Verwaltungsdigitalisierung: Digitalisierung von Verfahren, Prozessen, sowie Arbeitsweisen der Verwaltung und Justiz

Titel, Beschreibungen & Quellen

Titel beziehungsweise Kurzbezeichnungen der Maßnahmen orientieren sich an den Originaltexten der Agenden. Teilweise wurden zur besseren Verständlichkeit Ergänzungen und Änderungen vorgenommen.

Die Beschreibungen einzelner Maßnahmen orientieren sich ebenfalls an den Originaltexten. Sie wurden zur besseren Verständlichkeit teils um relevante Einleitungstexte oder Kapitelbeschreibungen ergänzt, insbesondere bei der „Modernisierungsagenda Bund“.

Die Quelle gibt für jede Maßnahme die Textstelle in den Originaldokumenten wieder. Für die „Modernisierungsagenda Föderal“ ist die Nummer der Maßnahme genannt, für die „Modernisierungsagenda Bund“ das Kapitel sowie die Nummer der Maßnahme im Kapitel. Hebelprojekte sind unter der „Modernisierungsagenda Bund“ entsprechend ausgewiesen.

Fristen & Zielvorgaben

Die Fristen entsprechen den in den Maßnahmentexten der Agenden gemachten Angaben.

Bei mehreren Fristen innerhalb einer Maßnahme oder mehreren Zielkriterien mit Fristen wurde in der Regel der spätere Termin gewählt, oder jener, zu dem der Großteil der Umsetzung ohne Evaluationsprozesse abgeschlossen sein soll.

Zielvorgaben der „Modernisierungsagenda Bund“, die mehreren Maßnahmen zugeordnet werden, sind teils doppelt aufgeführt.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für Maßnahmen leitet sich für die föderale Agenda aus dem konkreten Maßnahmentext ab. Für die „Modernisierungsagenda Bund“ wurden alle Maßnahmen dem Bund zugeordnet, mit Ausnahme von Vorhaben, die den Einsatz für Änderungen auf EU-Ebene betreffen. Diese wurden in beiden Agenden mit der Zuständigkeit „Europäische Union“ versehen. Die Zuständigkeit für Hebelprojekte in der Agenda des Bundes wurde entsprechend ihrer jeweiligen Inhalte bewertet.

Anwendung

Der Monitor Staatsmodernisierung funktioniert interaktiv. Er bietet also einerseits einen Überblick über die Staatsmodernisierung, kann aber ebenso genutzt werden, um die Vorhaben zu einzelnen Themenbereichen oder Agenden zu untersuchen. Über Filterfunktionen können alle Kriterien so miteinander verknüpft werden, dass gezielt Vorhaben identifiziert werden, die ein spezielles Set an Kriterien erfüllen – also beispielsweise alle bereits abgeschlossenen Vorhaben mit direktem Digitalbezug aus der Agenda des Bundes.

Umfang

Der Monitor Staatsmodernisierung erfasst nur solche Vorhaben der Staatsmodernisierung, die einen Digitalbezug aufweisen. Er trifft keine Aussagen dazu, in welchen spezifischen Bundesländern oder Ressorts bestimmte Vorhaben umgesetzt sind. Er enthält ebenso wenig fachliche Bewertungen des Bitkom hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der einzelnen politischen Vorhaben. Er identifiziert keine Lücken, Schwächen oder auch Stärken der Modernisierungsagenden. Vielmehr bietet der Monitor einen Abgleich der politischen Praxis mit der politischen Programmatik und ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum Themenkomplex Staatsmodernisierung und seinen Bausteinen.

Stichtag der Bewertung

Stichtag der Bewertung war der 12. Juni 2026.