Der Monitor Staatsmodernisierung misst den Umsetzungsstand von 222 zentralen Vorhaben aus den Modernisierungsagenden Bund (Oktober 2025) und Föderal (Dezember 2025). Er macht sichtbar, in welchen Bereichen Bund, Länder und Kommunen Fortschritte erzielen.
| Agenda | Maßnahme | Umsetzung | Frist | Themenfeld | Digitalbezug |
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| Modernisierungsagenda Bund |
Entwicklung von Servicequalitäten Entwicklung und Verankerung von Kriterien guter Servicequalität unter Beteiligung von Stakeholderinnen und Stakeholdern (insbesondere Adressatinnen und Adressaten von Verwaltungsleistungen), #WirHörenZu
Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen. — Modernisierungsagenda Bund – III 1.1 |
April 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital- und Management-Skills Einführung eines bedarfsorientierten Trainingsprogramms für Projekt-, Digital- und Management-Skills
Wir schaffen die Voraussetzungen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung, indem wir Kompetenzen gezielt vertiefen und neue aufbauen. — Modernisierungsagenda Bund – IV 3.1 |
Juli 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Abbau Herausforderungen für Verwaltungsdigitalisierung Herausforderungen einer effektiven Modernisierung und Digitalisierung in der Bundesverwaltung abbauen
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. — Modernisierungsagenda Bund – V 1.3 |
April 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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IT-Zustimmungsvorbehalt Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung etablieren
Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhält das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. So sollen Mittel effektiver und effizienter eingesetzt, Redundanzen vermieden, Standards und Plattformansätze ressortübergreifend eingehalten werden. — Modernisierungsagenda Bund – V 2.1 |
Januar 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern Effizienzfonds einrichten und Effizienzprojekte fördern
Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden. — Modernisierungsagenda Bund – V 4.1 |
Oktober 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) etablieren Marktplatz der KI-Möglichkeiten (MaKI) etablieren
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann. — Modernisierungsagenda Bund – V 8.1 |
April 2026 |
KI & Daten
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Bau-Turbo Hebelprojekt Mit dem Bau-Turbo machen wir den Weg frei für mehr Tempo im Wohnungsbau und für mehr bezahlbaren Wohnraum. Die Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans kann mehrere Jahre dauern. Dieser Planungszeitraum für den Wohnungsbau kann künftig massiv verkürzt werden. So wird Bauen nicht nur schneller, sondern auch bezahlbarer. Denn weniger Aufwand bedeutet weniger Personal, weniger Zeit und damit auch weniger Kosten. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Bürokratieabbau
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KI-basierter „Förderlotse Wachstumsmärkte" Hebelprojekt Wir entwickeln eine neue, KI-gestützte Plattform, auf der die bisherigen Informations- und Beratungsangebote der Außenwirtschaftsförderung und der Entwicklungszusammenarbeit komplementär dargestellt werden. Der Bedarf der deutschen Unternehmen steht dabei im Fokus. Erstmals wird eine gemeinsame Anlaufstelle als „One Stop Shop“ geschaffen. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr Hebelprojekt Das BMVg hat gemeinsam mit dem BMWE mit dem am 23. Juli 2025 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag in kürzester Zeit auf den Weg gebracht, um den notwendigen raschen Fähigkeitszuwachs der Bundeswehr zu gewährleisten. Zeitgleich wurde die Direktauftragswertgrenze für Aufträge zur Deckung der Bedarfe der Bundeswehr massiv erhöht. Damit können schon jetzt Aufträge ohne ein bürokratisches Vergabeverfahren einfacher und schneller unter Vertrag genommen werden. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Vergabe & Beschaffung
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Modernisierung des Dienstrechts Hebelprojekt Wir steigern die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für seine Beschäftigten sowie für Nachwuchs- und Fachkräfte durch eine gezielte Modernisierung des Dienstrechts. Dazu novellieren wir die Bundeslaufbahnverordnung und erweitern somit die Zugangsmöglichkeiten zum öffentlichen Dienst. Außerdem erleichtern wir den Personalwechsel zwischen unterschiedlichen Behörden. Die Besoldung des Bundes wird grundlegend im Sinne einer Stärkung des Leistungsprinzips weiterentwickelt. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Bürokratieabbau Prioritäre Bürokratierückbauvorhaben werden umgesetzt und Service- und Unterstützungsangebote zum Bürokratierückbau entwickelt
Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird. — Modernisierungsagenda Bund – I 1.1 |
Anfang 2029 |
Bürokratieabbau
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Entwicklung einer Methodik für praxisnahe Rechtsgestaltung Methodik wird weiterentwickelt, um – unter Entlastung von Legistinnen und Legisten – Nutzen und Belastungen von Rechtsetzung realitätsnäher und zielgerichteter zu erfassen
Wir schaffen mehr Zeit und Aufmerksamkeit für das Wesentliche und mehr Ressourcen für wertschöpfende Tätigkeiten, indem Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten entlastet werden und die Befolgung rechtlicher Vorgaben insgesamt einfach und günstig wird. — Modernisierungsagenda Bund – I 1.2 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Modifizierung One-in-one-out-Regel Modifizierung der One-in-one-out (OIOO)-Regel zu Beginn der Legislatur
Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten. — Modernisierungsagenda Bund – I 2.1 |
Anfang 2029 |
Bürokratieabbau
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Entwicklung einer One-in-two-out-Regel Fortentwicklung zur One-in-two-out (OITO)-Regel
Wir verhindern den Aufbau neuer bürokratischer Belastungen, indem wir einen wirkungsvollen und transparenten Mechanismus für Aufwandsvermeidung in der Gesetzgebung überarbeiten und ausweiten. — Modernisierungsagenda Bund – I 2.2 |
Oktober 2026 |
Bürokratieabbau
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Durchführung von Praxischecks Konsequente Durchführung von Praxischecks als Standard
Wir vereinfachen konkrete Lebenssachverhalte und Geschäftsprozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, indem wir bürokratische Hürden identifizieren und auflösen. — Modernisierungsagenda Bund – I 3.1 |
Oktober 2026 |
Rechtsetzung
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Einrichtung & Nutzung Bürokratiemeldeportal Einrichtung eines digitalen Bürokratiemeldeportals und iterative Weiterentwicklung
Wir identifizieren bürokratische Hürden, indem wir Verbesserungsvorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie der Verwaltung einbeziehen. — Modernisierungsagenda Bund – I 4.1 |
Oktober 2027 |
Bürokratieabbau
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Vermeidung bürokratischer Mehrbelastung auf EU-Ebene Aufforderung zur Vermeidung unnötiger bürokratischer Mehrbelastung auf EU-Ebene bereits im Initiativ- und Verhandlungsprozess
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. — Modernisierungsagenda Bund – I 5.1 |
Keine |
Bürokratieabbau
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1:1 Umsetzung von EU-Recht 1:1-Umsetzung von EU-Recht
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. — Modernisierungsagenda Bund – I 5.4 |
Keine |
Rechtsetzung
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One-in-two-Out auf EU-Ebene Forderung nach einer One-in-two-out-(OITO)-)Regel auf EU-Ebene
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. — Modernisierungsagenda Bund – I 5.5 |
Anfang 2029 |
Bürokratieabbau
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Harmonisierung von EU-Bestandsrecht Harmonisierung von EU-Bestandsrecht
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. — Modernisierungsagenda Bund – I 5.6 |
Anfang 2029 |
Bürokratieabbau
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Schaffung einer EU-Vereinfachungsagenda EU-Vereinfachungsagenda
Wir reduzieren bürokratische Belastungen aus EU-Recht, indem sich die Bundesregierung für Bürokratierückbau und eine möglichst große Bürokratievermeidung im Unionsrecht einsetzt. — Modernisierungsagenda Bund – I 5.7 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Konsequente Nutzung der Frühphase im Gesetzgebungsprozess Konzeption von Gesetzgebungsverfahren mit neuer Frühphase und konsolidierten Werkzeugen der besseren Rechtsetzung sowie Erprobung mit einzelnen Ressorts
Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben. — Modernisierungsagenda Bund – II 1.1 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Änderung der GGO (Frühphase in der Rechtsetzung) Umsetzung der neuen Frühphase in der Rechtsetzung der Bundesregierung für alle Ressorts in GGO
Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben. — Modernisierungsagenda Bund – II 1.2 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Ausbau der E-Gesetzgebung Integration der Instrumente und Angebote der Frühphase in E-Gesetzgebung
Wir steigern die Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir verbesserte Entscheidungsgrundlagen im Gesetzgebungsprozess schaffen und Lösungen erproben. — Modernisierungsagenda Bund – II 1.3 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Konzeption und Bereitstellung eines Schulungsangebots für Legistinnen & Legisten Konzeption und Bereitstellung eines ausreichenden Schulungsangebots für die Bundesressorts
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen. — Modernisierungsagenda Bund – II 2.1 |
Oktober 2028 |
Rechtsetzung
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Konzeption und Bereitstellung eines Unterstützungsangebots für Legistinnen & Legisten Konzeption und Bereitstellung eines Unterstützungsangebots für die Bundesressorts
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen. — Modernisierungsagenda Bund – II 2.2 |
Oktober 2028 |
Rechtsetzung
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Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts Unterstützung bei der Einrichtung von Unterstützungseinheiten in den Ressorts
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen. — Modernisierungsagenda Bund – II 2.3 |
Oktober 2028 |
Rechtsetzung
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Bedarfsgerechter Ausbau der FIM-Bundesredaktion Bedarfsgerechter Ausbau der FIM-Bundesredaktion
Wir steigern Wirksamkeit, Adressatenfreundlichkeit und Praxistauglichkeit von Gesetzen, indem wir erforderliche Methoden und Werkzeuge schulen sowie passende fachliche Unterstützung bereitstellen. — Modernisierungsagenda Bund – II 2.4 |
April 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Weiterentwicklung von Regeln für Erfolgsindikatoren Weiterentwicklung von Regeln für Erfolgsindikatoren
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden. — Modernisierungsagenda Bund – II 3.1 |
Oktober 2026 |
Rechtsetzung
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Freischaltung einer Evaluierungsplattform Freischaltung einer Evaluierungsplattform
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden. — Modernisierungsagenda Bund – II 3.4 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Bereitstellung von Tools für Gesetzgeber Tools zur Unterstützung der Gesetzgebungstätigkeit schaffen und schulen
Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden, digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – II 4.1 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Erschließung digitaler Gesetzgebungskreislauf Digitalen Gesetzgebungskreislauf schließen
Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – II 4.2 |
Oktober 2028 |
Rechtsetzung
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Law as Code „Law as Code“ in der Gesetzgebung erproben und nutzbar machen
Wir ermöglichen die Konzentration auf inhaltliche Ausarbeitung, indem Legistinnen und Legisten durch geeignete Werkzeuge unterstützt werden digitaltaugliches, bürokratiearmes Recht zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – II 4.3 |
Oktober 2028 |
Rechtsetzung
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Bereitstellung Best-Practice-Tool für Nutzerfreundlichkeit Bereitstellung eines Best-Practice-Tools sowie begleitende Unterstützung bei systematischer Evaluierung und Verbesserung der Servicequalität von Verwaltungsleistungen (analog und digital, hier: „Service-Audits“)
Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen. — Modernisierungsagenda Bund – III 1.2 |
Oktober 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Bündelung First-Level Support Bündelung des First-Level-Supports zentraler Verwaltungsleistungen des Bundes
Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur Verfügung stellen. — Modernisierungsagenda Bund – III 2.1 |
April 2028 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Ausbau 115 Einbetten des gebündelten First-Level-Supports für Verwaltungsleistungen des Bundes in die multikanalfähige 115 („Bundesservicecenter“)
Wir machen Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Verwaltungsleistungen des Bundes für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen leicht erreichbar, indem wir einen zentralen Zugang per Telefon und digitale Kanäle zur Verfügung stellen. — Modernisierungsagenda Bund – III 2.2 |
April 2029 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Einführung und Verstetigung Demografie-Navigator Einführung und Verstetigung eines Demografie-Navigators als Informationsbasis
Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden. — Modernisierungsagenda Bund – IV 2.1 |
Oktober 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung Erarbeitung eines Zielbilds und eines Umsetzungsplans künftiger Personalverwaltung (Technical Support Instrument (TSI)-Projekt mit der EU)
Wir gestalten das Personalmanagement der Bundesverwaltung zukunftsfähig, indem das Personalwesen ressortübergreifend strategisch ausgerichtet wird; Services werden gebündelt erbracht. Hierbei werden Ausnahmen für bestimmte Statusgruppen berücksichtigt. Zusätzliche Bürokratieaufwände (bspw. zusätzliches Berichtswesen) werden dabei vermieden. — Modernisierungsagenda Bund – IV 5.1 |
Juni 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Analyse von Aufgaben und Ausgaben Ressortscharfe Analyse von Ausgaben und Aufgaben
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. — Modernisierungsagenda Bund – V 1.1 |
Januar 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Prozessoptimierung von 15 Querschnittsaufgaben Aufgaben und Prozesse optimieren, bündeln, einheitlich digitalisieren und automatisieren
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. — Modernisierungsagenda Bund – V 1.2 |
Oktober 2028 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Einführung Fördermanagementdienst Fördermanagementdienst einführen
Durch eine ressortscharfe Ausgaben- und Aufgabenkritik werden Verwaltungs- und Personalausgaben deutlich reduziert und eine Effizienzrendite erwirtschaftet. Der Bund soll dauerhaft mit weniger Ressourcen auskommen, bei gleichbleibender, perspektivisch steigender Qualität seiner Kernaufgaben. Querschnittsleistungen werden bei spezialisierten internen Verwaltungsdienstleistern konzentriert, das Bündelungspotenzial bei Fachaufgaben wird ausgeschöpft. Standardisierbare Arbeitsvorgänge in der Bundesverwaltung werden digital, wo immer möglich automatisiert erledigt, um manuelle Arbeiten auf ein Minimum zu reduzieren. — Modernisierungsagenda Bund – V 1.4 |
Oktober 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Etablierung ziel- und wirkungsorientierter Fachaufsicht Ziel- und wirkungsorientierte Fachaufsicht etablieren
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert. — Modernisierungsagenda Bund – V 3.2 |
Oktober 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Ertüchtigung interner Verwaltungsdienstleister Interne Verwaltungsdienstleister ertüchtigen
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert. — Modernisierungsagenda Bund – V 3.3 |
Oktober 2028 |
Vergabe & Beschaffung
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Abbau ministerieller Doppelstrukturen Ministerielle Doppelstrukturen unter Wahrung des Ressortprinzips abbauen
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsge-rechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert. — Modernisierungsagenda Bund – V 3.5 |
Oktober 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbessern Ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung verbessern
Um die Reformbereitschaft in der Bundesverwaltung zu unterstützen, sollen Effizienzprojekte finanziell gefördert und positive Anreize zur Effizienzsteigerung gesetzt werden. — Modernisierungsagenda Bund – V 4.2 |
Februar 2029 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards Konsolidierung und Anwendung von Managementstandards
Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert. — Modernisierungsagenda Bund – V 5.1 |
Oktober 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Professionalisierung Dienstleistersteuerung professionalisieren & Reduktion Beratereinsatz Dienstleistersteuerung professionalisieren, Beratereinsatz reduzieren
Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert. — Modernisierungsagenda Bund – V 5.2 |
Oktober 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementieren Registermodernisierung (NOOTS) auf D-Stack implementieren
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. — Modernisierungsagenda Bund – V 6.1 |
Oktober 2028 |
Deutschland-Stack
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Deutsche Verwaltungscloud (DVC) für den D-Stack nutzen Deutsche Verwaltungscloud (DVC) für den D-Stack nutzen
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. — Modernisierungsagenda Bund – V 6.2 |
Oktober 2027 |
Deutschland-Stack
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EUDI-Wallet auf D-Stack implementieren EUDI-Wallet auf D-Stack implementieren
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. — Modernisierungsagenda Bund – V 6.3 |
Oktober 2028 |
Deutschland-Stack
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Data-Lake Lizenzmanagement Bund aufbauen Data-Lake-Lizenzmanagement Bund
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. — Modernisierungsagenda Bund – V 6.4 |
Oktober 2028 |
Deutschland-Stack
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Rechnungsbearbeitung vereinfachen Rechnungsbearbeitung vereinfachen
Der Deutschland-Stack ist technisch eine sichere, interoperable, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologie-Plattform zur Digitalisierung der gesamten Verwaltung. Er ist organisatorisch eine zukunftsfähig gestaltete Infrastruktur, die aus Einheiten zur Steuerung, Umsetzung und Beschaffung besteht. Föderale Partner aus Bund, Ländern und Kommunen sind eingebunden und agieren nach transparenten Regeln miteinander. Die vorhandenen Bausteine sind innerhalb eines technischen, organisatorischen und in Bezug auf die Beschaffung zulässigen Rahmens nachnutzbar. Neue Elemente sind modular auf Bestehendem aufgebaut, mit hohem Automatisierungsgrad und KI-Unterstützung schnell implementiert. Die Umsetzung erfolgt iterativ und schrittweise. Wir legen technische Standards fest und greifen möglichst auf Industriestandards zurück. Wir beauftragen Basiskomponenten wie die digitale Legitimation, die Bezahlfunktion, das Once-Only-Prinzip, den Marktplatz sowie die KI-gestützte Planungs- und Genehmigungsplattform und stellen sie bereit. — Modernisierungsagenda Bund – V 6.5 |
April 2027 |
Deutschland-Stack
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Digitalisierungsplattform bereitstellen Digitalisierungsplattform bereitstellen
Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß § 6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – V 7.1 |
Oktober 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Verwaltungsleistungen auf Plattform digitalisieren Verwaltungsleistungen digitalisieren
Bis Ende 2029 muss der Bund seine wesentlichen Verwaltungsleistungen gemäß § 6 E-Government-Gesetz vollständig Ende-zu-Ende (E2E) digitalisieren. Wo anforderungsgerecht und wirtschaftlich automatisiert werden kann, muss automatisiert werden. Wir vereinfachen und beschleunigen Verwaltungsprozesse, um für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie für die Gesellschaft einen klaren Mehrwert zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – V 7.2 |
Oktober 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung einführen Zentrale KI-Suite der Bundesverwaltung einführen
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann. — Modernisierungsagenda Bund – V 8.2 |
Oktober 2028 |
KI & Daten
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Bereitstellung einer DevOps-Plattform DevOps-Plattform
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann. — Modernisierungsagenda Bund – V 8.4 |
Oktober 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Standardisierung von IT-Arbeitsplätzen IT-Arbeitsplätze in der unmittelbaren Bundesverwaltung standardisieren und konsolidieren
Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein gleichbleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert Abhängigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird. — Modernisierungsagenda Bund – V 9.1 |
Oktober 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Digitale Souveränität erhöhen Digitale Souveränität erhöhen
Erst durch standardisierte und konsolidierte IT-Arbeitsplätze werden die Bundesbehörden signifikant entlastet. Ein gleich-bleibend hoher Standard (insbesondere im Bereich der Funktionalität und Sicherheit) in der gesamten Bundesverwaltung wird sichergestellt. Eine parallel angebotene (zu einem proprietären IT-Arbeitsplatz) souveräne Alternative mindert Abhän-gigkeiten und schafft größere Gestaltungsfähigkeit, sodass die Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Bundesverwaltung insgesamt mittelfristig gesteigert wird. — Modernisierungsagenda Bund – V 9.2 |
Oktober 2028 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Digitaler Führerschein und Fahrzeugschein Hebelprojekt Wir treiben die Digitalisierung durch den digitalen Führerschein und den digitalen Fahrzeugschein voran. Damit schaffen wir praxistaugliche Lösungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, effizienten und europaweit vernetzten Verwaltung. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Zugang zum Recht verbessern Hebelprojekt Wir werden den Menschen den Zugang zum Recht erleichtern, indem wir die Verfahrensabläufe vor den Zivilgerichten beschleunigen und effizienter machen. Wir werden zudem neue digitale Technologien und Verfahrensabläufe in Pilotprojekten unter realen Bedingungen erproben. Ein Beispiel dafür ist die Einführung eines einfachen, nutzerfreundlichen und durchgängig digital geführten Online-Verfahrens als völlig neue Verfahrensart in der Zivilgerichtsbarkeit. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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24h-Gründungen Hebelprojekt Wir wollen die Gründung von Unternehmen innerhalb von 24 Stunden ermöglichen. Dazu stellen wir ein zentrales Webportal zur digitalen Unternehmensanmeldung mit Once-Only-Funktion als Teil des D-Stacks zur Verfügung. Die BundID dient als Online-Identifikation für Anträge und Beglaubigungen. Die Erstellung von Steuer- und Handelsregisternummern, Sozialversicherungsanmeldungen und Gewerbeanzeigen erfolgt nahtlos über Schnittstellen zu den zuständigen Behörden und Einrichtungen. Die Empfangsbescheinigung soll nach Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit ebenfalls automatisiert ausgestellt werden. Die aktuell 6000 Prozessvarianten auf kommunaler Ebene vereinheitlichen wir und schaffen einen gültigen Prozess für ganz Deutschland. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Work-and-stay-Agentur Hebelprojekt Es gilt, bei der Fachkräfteeinwanderung bürokratische Hürden einzureißen. Zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung wird eine digitale Work-and-stay-Agentur geschaffen. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Direktauszahlungsmechanismus Hebelprojekt Die Bundesfinanzverwaltung schafft die Möglichkeit, Geldleistungen des Bundes direkt an Bürgerinnen und Bürger auszuzahlen. Bisher musste dafür ein indirekter Weg (über Arbeitgeber, Familienkassen oder andere Stellen) gewählt werden, z.B. bei den Corona-Hilfen. Mit dem Direktauszahlungsmechanismus (DAM) schließen wir jetzt diese Lücke und der Staat kann Leistungen anlassbezogen, zielgerichtet, schnell und bürokratiearm an die jeweils anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger überweisen. Bürgerinnen und Bürger können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ihre IBAN nun selbst mit ihrer Steuer-ID verknüpfen, seit wenigen Tagen mit der nutzerfreundlichen App „BZSt IBAN+“. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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KI-Unterstützung im Visumverfahren Hebelprojekt Wir automatisieren Teilschritte im Visumverfahren mit KI. Sie überprüft Dokumente und unterstützt bei komplexen Prüfabläufen, verbessert so Sicherheit und Ressourceneffizienz des Verfahrens und macht Visumentscheidungen schneller, sicherer und rechtssicherer. Ermöglicht wird dies durch die souveräne Datenplattform PLAIN, die neben der Umsetzung beliebiger Anwendungsfälle im KI-Bereich auch evidenzbasierte Entscheidungen im Visa-Verfahren unterstützt. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Innovationsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung von KI-Verordnung und Data-Act Hebelprojekt Wir wollen die nationale Durchführung der KI-Verordnung in Deutschland so innovationsfreundlich wie möglich gestalten. Ziel ist eine bürokratiearme Durchführung, die möglichst schlanke Strukturen nutzt. Dazu gehört eine möglichst gebündelte Aufsicht, kombiniert mit der Arbeitsteilung mit bereits bestehenden, erprobten Marktüberwachungsbehörden. Zudem wollen wir mit eigenen Vorschlägen für den Digital-Omnibus echte, spürbare Vereinfachungen und Entlastungen erzielen, die die politische Zielsetzung der KI-Verordnung unterstützen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rahmen fördern. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Agentische KI für die Umweltverwaltung Hebelprojekt Wir setzen ein agentisches KI-System in der Umweltverwaltung ein. Damit können Verwaltungsmitarbeitende fachspezifische Daten und Informationen schnell auswerten. So ermöglichen wir erhebliche Zeitersparnisse bei Recherche- und Analysearbeiten. Unsere Mitarbeitenden können sich auf komplexere Aufgaben konzentrieren, die menschliches Urteilsvermögen erfordern. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Digitale Servicelandschaft für Bürgerinnen und Bürger Hebelprojekt Die digitalen Services und Assistenten für Familien in verschiedenen Lebenslagen werden zur Steigerung der Servicequalität harmonisiert, optimiert und (weiter-)entwickelt. Hierzu werden Servicestandards entwickelt und anhand ausgewählter Piloten getestet. Ziel ist eine niedrigschwellige, praktische und konkrete Unterstützung. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Förderzentrale Deutschland Hebelprojekt Die Förderzentrale Deutschland ist der zentrale Zugangspunkt für Fördernehmende, Fördergebende und perspektivisch für das Förderungsberatungsökosystem. Sie gestaltet den Zugang zu Förderangeboten niedrigschwellig, schnell und transparent. Eine intuitive Antragskonfiguration beschleunigt und standardisiert die Erstellung und Verwaltung von Fördervorgängen. Der gesamte Förderprozess soll im Zusammenspiel mit den (Weiter-)Entwicklungen zum Fördermanagementdienst und zum Projektförder-Informationssystem digital und medienbruchfrei über eine Plattform abgewickelt werden. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Innovation durch Experimentierklauseln Hebelprojekt Wir wollen gemeinsam mit dem Deutschen Bundestag ein Bundesexperimentiergesetz entwickeln, das durch neue und erweiterte Abweichungsrechte von bestehenden Regelungen die Innovationskraft Deutschlands stärkt. Dazu werden wir binnen Jahresfrist mehrere konkrete Experimentierklauseln gesetzlich verankern. Generell sollen Entscheidungstragende vor Ort durch neuartige Erprobungsräume die Chance erhalten, schnellere, pragmatischere und innovativere Entscheidungen treffen zu können. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Zentrales Newscenter Hebelprojekt Das Newscenter des Bundespresseamtes wird auf möglichst alle Ressorts erweitert und so zur zentralen, crossmedialen Unterrichtungsplattform der Bundesregierung. Das Newscenter bietet 24 Stunden an sieben Tagen einen aktuellen, umfassenden, ausgewerteten Medienüberblick und Social-Media-Analysen. Es ist sowohl stationär als auch mobil nutzbar. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Rechenzentrumsstrategie Hebelprojekt Wir wollen den Rechenzentrumsstandort Deutschland stärken, indem wir nicht nur mindestens eine der europäischen AI-Gigafactories nach Deutschland holen, sondern neben KI auch Cloud- und Edge-Computing vorantreiben. Wir wollen ganz konkret und breit das adressieren, was wir beim Bau und Betrieb von Rechenzentren in Deutschland besser machen können. Hierfür werden wir in der Bundesregierung mit einer nationalen Rechenzentrumsstrategie die Grundlage legen. Wir möchten bis Ende des Jahres erste konkrete Maßnahmen vorstellen. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Zurverfügungstellung von Analysetools Zurverfügungstellung von Daten, Auswertungs- und Analysemöglichkeiten für die Ressorts
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch eine einheitliche Methodik überprüfbar werden. — Modernisierungsagenda Bund – II 3.2 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Überprüfung rechtlicher Grundlagen für Datennutzung zur Wirkungsmessung Überprüfung rechtlicher Grundlagen für Datennutzung zur Wirkungsmessung
Wir steigern die Wirksamkeit von Gesetzen, indem Wirkung und Zielerreichung von Gesetzen durch einheitliche Methodik überprüfbar werden. — Modernisierungsagenda Bund – II 3.3 |
Oktober 2027 |
Rechtsetzung
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Standardisierung von Adressatenfeedback Konsolidierung bestehender Instrumente für standardisiertes Adressatenfeedback für digitale Verwaltungsleistungen
Wir werden besseren Service für die Adressatinnen und Adressaten schaffen, indem wir für Leistungen des Bundes neue Qualitätskriterien erarbeiten und ein systematisches Monitoring ermöglichen. — Modernisierungsagenda Bund – III 1.3 |
April 2028 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Förderung Reskilling Aufbau einer Arbeitseinheit für Reskilling und einer Plattform für den internen Stellenmarkt der Bundesverwaltung
Laut Koalitionsvertrag müssen und wollen wir mit weniger Personal gute Arbeit machen. Wir werden den Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent reduzieren. Dieser Einsparungsprozess soll durch die Bereitstellung steuernder Instrumente unterstützt werden. — Modernisierungsagenda Bund – IV 2.3 |
April 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Reduzierung Anzahl der Behörden Anzahl der Behörden verringern
Durch vereinfachte Strukturen werden Schnittstellen abgebaut, Entscheidungswege beschleunigt und Effizienzpotenziale gehoben. Gleiches gilt für Anzahl, Struktur, Ausstattung und Arbeitsweise der Bundesbehörden bei Wahrung der Bedarfsgerechtigkeit und Aufgabenerfüllung. Die Zusammenarbeit zwischen Ministerien und Behörden wird verbessert. — Modernisierungsagenda Bund – V 3.4 |
Oktober 2028 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Aktualisierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) prüfen Aktualisierung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) prüfen
Die Bundesverwaltung verwendet wirkungs- und performanceorientierte Steuerungsinstrumente und Managementmethoden, um den Ressourceneinsatz zu optimieren, Projekte und Dienstleister professioneller zu steuern und den Beratereinsatz zu reduzieren. Gemeinsame Standards guter Organisationsentwicklung sowie die Nach- und Mitnutzung bestehender Services und Strukturen werden etabliert. — Modernisierungsagenda Bund – V 5.3 |
April 2027 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Rechtsgrundlage für Einsatz von KI anpassen Rechtsgrundlagen anpassen
Geschäftsprozesse werden durch den Einsatz von KI spürbar erleichtert. Die Nutzung und Verbreitung von KI-Anwendungen in der gesamten Bundesverwaltung sollen weiter ausgebaut werden und auch anspruchsvollere Fachaufgaben unterstützen. Aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung und der in Kraft getretenen KI-Verordnung sollte eine Modernisierung relevanter Rechtsgrundlagen (u.a. § 35a Verwaltungsverfahrensgesetz) angestrebt werden. Dazu wird die notwendige Grundlagenarbeit an den Datenbeständen der Bundesverwaltung priorisiert, damit der Einsatz von KI auf einer soliden Datenbasis erfolgen kann. — Modernisierungsagenda Bund – V 8.3 |
Oktober 2026 |
KI & Daten
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Zentralisierung iKfz-Portale Hebelprojekt Wir streben an, die internetbasierte Fahrzeugzulassung beim Kraftfahrtbundesamt zu zentralisieren. Ziel ist ein flächendeckendes Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Zudem würden damit 400 Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein Portal vorzuhalten, entlastet. Dies hätte deutliche Einsparungen zur Folge. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Rechtsgrundlagen für KI Hebelprojekt Wir entwickeln unter anderem das Verwaltungsverfahrensgesetz weiter, um den Einsatz von KI zu erleichtern. Dazu gehört eine Rechtsgrundlage zum Erlass von vollautomatisierten Verwaltungsakten. Damit schaffen wir zentrale Voraussetzungen für die breite Anwendung von KI in Verwaltungsprozessen. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
KI & Daten
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Innovationsfreiheitsgesetz Hebelprojekt Mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz werden wir zentrale bürokratische Hürden in der Forschungsförderung abbauen und innovationsfreundlichere Rahmenbedingungen schaffen. Unser Ziel ist es, Verwaltungsaufwand für Forschende spürbar zu reduzieren und Freiräume für Innovation zu schaffen. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Vereinfachung der Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung Hebelprojekt Wir reduzieren und harmonisieren Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung, soweit es möglich ist. Die Optionen für einen digitalen Rinderpass werden intensiv geprüft. Entsprechende Datenbanken werden im Auftrag von den Ländern und teilweise auch gemeinsam mit dem Bund betrieben und sollen als zentrale Meldeplattform weiter ertüchtigt werden. — Modernisierungsagenda Bund – Hebelprojekte |
Keine |
Bürokratieabbau
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| Modernisierungsagenda Föderal |
Verwendung von Verwaltungs- und Registerdaten zur Bodennutzungshaupterhebung In diesem Prozess werden auch die Dokumentationspflichten für Landwirtschafts- und Fortwirtschaftsbetriebe reduziert. In einem ersten Schritt werden bis zum 30.06.2026 §§ 6 bis 8 des Agrarstatistikgesetzes dahingehend geändert, dass die Bodennutzungshaupterhebung zukünftig durch die Verwendung von Verwaltungs- und Registerdaten durchgeführt wird. — Modernisierungsagenda Föderal – 27 |
Juni 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Einfache Baustandards: Gebäudetyp E Bund und Länder verpflichten sich, bautechnische Bestimmungen zu vereinfachen, mit dem Ziel, dass Beteiligte einfacher und rechtssicher von allgemein anerkannten Regeln der Technik abweichen können. Zum Gebäudetyp E werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das Bauen einfacher, günstiger und schneller zu machen. Das Bauvertragsrecht wird dahingehend angepasst, dass von gesetzlich nicht zwingenden technischen Standards sowie Komfort- und Ausstattungsstandards künftig leichter und rechtssicher abgewichen werden kann. Zur Unterstützung dieses Vorhabens werden die Länder ggf. ihre bauordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen erleichtern. Durch die Einführung einer „Innovationsklausel“ können bei Baumaßnahmen kostensparende und experimentelle Lösungskonzepte leichter umgesetzt werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 82 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Reduzierung und Verzicht auf doppelte Beteiligungen (Bau) Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen: Reduzierung und Verzicht auf doppelte Beteiligungen. — Modernisierungsagenda Föderal – 116 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Einführung einer Experimentierklausel in der Baunutzungsverordnung Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen: Einführung einer Experimentierklausel in der Baunutzungsverordnung. — Modernisierungsagenda Föderal – 120 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Überragendes öffentliches Interesse am TK-Netzausbau Der Bund hat eine Regelung eingeführt, wonach der Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau im überragenden öffentlichen Interesse liegt. Die seit dem 30.07.2025 geltende gesetzliche Feststellung im TKG ist in allen Genehmigungsverfahren zum TK-Netzausbau (z. B. im Bereich Naturschutz oder Denkmalschutz) zu berücksichtigen. Bund und insbesondere Länder fördern die sachgerechte Berücksichtigung dieser Feststellung in den Genehmigungsverfahren durch die zuständigen Behörden. — Modernisierungsagenda Föderal – 142 |
Juli 2025 |
Bürokratieabbau
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Neuer Förderleitfaden für Bundesressorts Der Bund unterstützt mit einem neuen Förderleitfaden, der im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP) bis zum 31.12.2026 entwickelt wird, die Bundesressorts bei der Konzeption von Förderprogrammen und der Entwicklung von Förderrichtlinien, um so auf Seiten der Fördermittelgebenden einen Beitrag zur Vereinheitlichung, Optimierung, zielgerichteten Ausgestaltung sowie zur Entbürokratisierung von Fördermaßnahmen zu leisten. — Modernisierungsagenda Föderal – 196 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Daten-Governance Bund und Länder werden eine Daten-Governance für Bund, Länder und Kommunen, eine entsprechende Dateninfrastruktur sowie einheitliche Datenstandards wie z. B. Metadatenstandards, Austauschformate und -regeln zur Umsetzung des Data-Governance-Actes (Verordnung (EU) 2022/868) bis 31.12.2026 schaffen. — Modernisierungsagenda Föderal – 211 |
Dezember 2026 |
KI & Daten
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Reallabore in der Ziviljustiz Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen: Ziviljustiz: Um den Zugang zur Justiz zu verbessern und die Arbeitsprozesse an den Gerichten effizienter zu gestalten, sollen neue digitale Technologien, Kommunikationsformen und Verfahrensabläufe zunächst praktisch erprobt werden. Für das Reallabor zur Erprobung und Evaluierung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit wird die Zivilprozessordnung um ein neues Buch („Erprobung und Evaluierung“) erweitert. Damit wird das Zivilprozessrecht generell für eine Erprobungsgesetzgebung geöffnet und kann durch weitere Experimentierklauseln und Reallabore ergänzt werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 232 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Online-Zivilverfahren durch Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen: Ziviljustiz: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kündigt an, im Jahr 2026 die Erprobung des Online-Verfahrens zu beginnen, die Entwicklung digitaler Eingabesysteme für die Erstellung von Anträgen und Erklärungen sowie einer bundeseinheitlichen Kommunikationsplattform fortzusetzen und spätestens nach zwei Jahren zu evaluieren. — Modernisierungsagenda Föderal – 233 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Online-Verfahren in der Ziviljustiz der Länder Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen: Ziviljustiz: Die Länder erklären sich bereit, an der Erprobung mit geeigneten Amtsgerichten teilzunehmen und die erforderlichen Anpassungen ihrer IT-Systeme vorzunehmen, um die Potenziale des Reallabors zu nutzen. — Modernisierungsagenda Föderal – 234 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Abschaffung von mindestens einem Drittel aller Berichtspflichten Bund und Länder werden die Erforderlichkeit aller Berichts- und Auskunftspflichten zulasten der Wirtschaft bis zum 31.12.2026 kritisch überprüfen, mit dem Ziel, mindestens ein Drittel dieser Pflichten abzuschaffen und so einen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft von Bürokratiekosten um 25 Prozent (rund 16 Milliarden Euro) zu leisten. Dabei gilt: Aufrechterhalten bleiben nur solche Berichts- und Auskunftspflichten, deren besondere Erforderlichkeit explizit begründet wird. — Modernisierungsagenda Föderal – 1 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Bündelung von Berichtspflichten Bund und Länder werden darüber hinaus alle über den 31.12.2026 hinaus weiterhin bestehenden Berichtspflichten bis zum 30.06.2027 daraufhin überprüfen, dass sie gebündelt werden, sodass Unternehmen inhaltlich ähnliche Pflichten nur noch einmal und nicht mehrfach erfüllen müssen. — Modernisierungsagenda Föderal – 7 |
Juni 2027 |
Bürokratieabbau
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Allgemeine Reduzierung der Dokumentationspflichten um die Hälfte Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 alle Dokumentationspflichten kritisch überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen. Dabei gilt: bestehende Dokumentationspflichten werden grundsätzlich abgeschafft, jene Dokumentationspflichten, die weiter erforderlich sind, sind gesondert zu begründen. — Modernisierungsagenda Föderal – 19 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Abschaffung Bonpflicht Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 alle Dokumentationspflichten kritisch überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen. Dabei müssen insbesondere Dokumentationspflichten von Unternehmen abgebaut werden. Die Bonpflicht wird abgeschafft. — Modernisierungsagenda Föderal – 20 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Reduzierung der Aufbewahrungspflichten Bund und Länder werden Aufbewahrungspflichten, soweit möglich, reduzieren und digitalisieren. — Modernisierungsagenda Föderal – 32 |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Reduzierung von Evaluationspflichten Bund und Länder werden Evaluationspflichten reduzieren. Evaluationen sollen künftig möglichst anlassbezogen, also bei Notwendigkeit und nicht rein turnusmäßig, erfolgen. Eine zielorientierte und wirkungsorientierte Haushaltsführung soll dadurch nicht beeinträchtigt werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 39 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Reduzierung der Notwendigkeit von Beglaubigungen Um die Notwendigkeit von amtlichen Beglaubigungen in Verwaltungsverfahren zu reduzieren, streichen Bund und Länder bis zum 31.12.2027 ausgewählte Vorschriften des Bundes- und Landesrechts, die – ohne dass besondere Formvorschriften (z. B. Beurkundungserfordernisse) bestehen – pauschal die Vorlage beglaubigter Kopien oder Abschriften verlangen, wie z. B. § 30 Nr. 8 Fahrlehrergesetz, § 5 Abs. 5 Behindertengleichstellungsgesetz, § 7 Abs. 1 Nr. 1 Güterkraftverkehrsgesetz. In der Verwaltungspraxis werden die Behörden darüber hinaus grundsätzlich keine Beglaubigungen verlangen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. Nur wenn die Behörde begründete Zweifel an der Authentizität hat, kann sie diese in ausgewählten Vorschriften im Einzelfall im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens nachfordern. — Modernisierungsagenda Föderal – 41 |
Dezember 2027 |
Bürokratieabbau
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Grundsatz Bürokratie aus EU-Recht Die Bundesregierung setzt sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür ein, dass unnötige bürokratische Hemmnisse im bestehenden EU-Recht zielgerichtet abgebaut werden und bei neuen Vorhaben auf EU-Ebene erst gar nicht entstehen. Vorgaben des EU-Rechts werden ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt, um zusätzliche Lasten oder Pflichten für die Adressaten auszuschließen. So wird, z. B. die europäische Lieferkettenrichtlinie bürokratiearm und vollzugsfreundlich umgesetzt. — Modernisierungsagenda Föderal – 44 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Reduktion von bürokratischer Übererfüllung Bund und Länder werden über die seitens der Bundesregierung laufenden Bemühungen zum EU-Bürokratieabbau hinaus auch bestehende Übererfüllung, die bei der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht entstanden ist, zurückführen, sofern sie zu mehr bürokratischer Belastung führt. Dies gilt etwa für das Tierarzneimittelgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz. — Modernisierungsagenda Föderal – 45 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Bürokratieabbau über EU-Omnibus Bund und Länder werden über die seitens der Bundesregierung laufenden Bemühungen zum EU-Bürokratieabbau hinaus Vorschläge einbringen, mit dem Ziel, die kritische Überprüfung aktueller EU-Rechtsetzung und den Rückbau von übermäßigen Verwaltungsvorschriften und Berichtspflichten für Unternehmen in der EU zu ermöglichen. Der Bund wird sich für ambitionierte Vorschläge im Rahmen der zukünftigen Omnibus-Legislativpakete der EU-Kommission einsetzen. — Modernisierungsagenda Föderal – 47 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Übernahme der Genehmigungsverfahren in Landesbauordnungen Sofortmaßnahmen zur verstärkten Nutzung von Genehmigungsfiktionen. In einem ersten Schritt wird bis zum 30.06.2026 insbesondere Folgendes geregelt: Die Länder werden die in § 72 Abs. 1 a Musterbauordnung (MBO) enthaltene Genehmigungsfiktion im vereinfachten Genehmigungsverfahren in ihre Landesbauordnungen übernehmen. — Modernisierungsagenda Föderal – 52 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Genehmigungsfiktion mit Vollständigkeitsfiktion Darüber hinaus soll in weiteren Fällen das Instrument der Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion für eingereichte Unterlagen kombiniert werden. Dabei wird vorgesehen, dass die Drei-Monats-Frist des § 42a VwVfG schon mit dem Antragseingang unabhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen beginnt. — Modernisierungsagenda Föderal – 53 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Genehmigungsfiktion nach Ablauf von drei Monaten Darüber hinaus soll in weiteren Fällen das Instrument der Genehmigungsfiktion mit einer Vollständigkeitsfiktion für eingereichte Unterlagen kombiniert werden. Dabei wird vorgesehen, dass die Drei-Monats-Frist des § 42a VwVfG schon mit dem Antragseingang unabhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen zu laufen beginnt. In einem ersten Schritt soll dies bis zum 30.06.2026 insbesondere für folgende Fälle eingeführt werden: Soweit im Fachrecht Genehmigungen befristet sind, wird dort jeweils vorgesehen, dass bei einem Verlängerungsantrag eine Genehmigungsfiktion mit Vollständigkeitsfiktion nach 3 Monaten gilt. Ausnahmen sind in dem jeweiligen Fachrecht zu bestimmen und in der Gesetzbegründung zu erläutern. — Modernisierungsagenda Föderal – 54 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Anzeigeverfahren anstelle von Genehmigungspflichten Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. — Modernisierungsagenda Föderal – 57 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Anzeigeverfahren im Telekommunikationsbereich Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. In einem ersten Schritt werden Bund und Länder dazu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: Der Bund wird das Genehmigungsverfahren der wegerechtlichen Zustimmung entbürokratisieren und dadurch beschleunigen: Alternativ zum Genehmigungsverfahren nach § 127 TKG wird der Bund bis 31.12.2026 ein Anzeigeverfahren einführen, das zur Sicherung der Bauqualität an wenige Bedingungen geknüpft werden soll (z. B. Fachkundeanforderungen). — Modernisierungsagenda Föderal – 61 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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NOOTS-Anbindung des Bundeszentralregisters, Gewerbezentralregisters und Grundbuchs Die Beibringung von Auskünften aus zentralen Registern (z. B. Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister) bei der Antragstellung für Genehmigungen führt zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Bund und Länder werden deshalb vorsehen, dass die Beibringungspflicht in allen Verfahren entfällt, sofern es sich um Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, Gewerbezentralregister oder Grundbuch handelt. Diese sollen möglichst ab dem 01.01.2028, spätestens ab dem 01.01.2029, an das NOOTS angebunden werden und so den Datenabruf von der Behörde selbst automatisiert ermöglichen. Die dafür notwendigen Ermächtigungsgrundlagen und – sofern noch nicht erfolgt – technischen Voraussetzungen werden geschaffen. — Modernisierungsagenda Föderal – 63 |
Januar 2029 |
Registermodernisierung & Once Only
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Vereinfachungen im Pass- und Meldewesen Bund und Länder sind sich einig, dass Vereinfachungen im Pass- und Meldewesen notwendig sind. Sie treiben die dahingehenden Prozesse beschleunigt voran […]. — Modernisierungsagenda Föderal – 69 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Grundsätzliche Streichung von Verweisen auf externe Normen Technische Normen (z. B. DIN-Normen) finden über Verweise oder durch Auslegung von Rechtsnormen indirekt oder direkt Eingang in das deutsche Recht und werden damit verbindlich. Da die technischen Möglichkeiten und damit auch die technischen Normen sich ständig weiterentwickeln, werden dadurch auch materielle Rechtspflichten immer weiter erhöht und somit Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen immer stärker belastet. Mit dem Ziel einer Beschränkung von Standards auf das Notwendige überprüfen Bund und Länder bis zum 30.06.2026 sämtliche Verweise auf externe technische Normen in Bundes- und Landesgesetzen (insbesondere im Baubereich). Nur in Fällen, in denen ein entsprechender Verweis unverzichtbar ist, darf der Verweis beibehalten werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 79 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Umgang mit nicht-verbindlichen Standards bei Genehmigungen Bund und Länder werden in ihrer Verwaltungspraxis sicherstellen, dass rechtlich nichtverbindliche Standards wie Informationen, Leitlinien oder Empfehlungen grundsätzlich nicht als rechtsverbindliche Auflagen im Rahmen von behördlichen Genehmigungen oder als Maßstab für Kontrollen vorgegeben werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 81 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Vereinfachung des Antrags auf Kindergeld Der Antrag auf Kindergeld soll vereinfacht werden. Hierzu erarbeitet der Bund bis zum 01.01.2027 eine geeignete Lösung, die sowohl den Prozess vereinfacht, als auch das Missbrauchsrisiko minimiert. Dabei werden antragslose Verfahren und Genehmigungsfiktion geprüft. — Modernisierungsagenda Föderal – 87 |
Januar 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Modernisierung des Verfahrensrechts Bund und Länder wollen den Pakt für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung nicht nur umsetzen, sondern auch weitere, über den bisherigen Pakt hinausgehende Maßnahmen ergreifen, um Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben deutlich zu vereinfachen, Verfahren massiv zu beschleunigen und Investitionssicherheit zu stärken. — Modernisierungsagenda Föderal – 88 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung Dazu wird der Bund bis 30.06.2026 eine europäische Initiative zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung starten, die sich auch auf die Aarhus-Konvention beziehen kann. Dabei soll auch eine Reduzierung und Vereinfachung der materiellen Anforderungen an Infrastrukturvorhaben erreicht werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 89 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Maßnahmen im allgemeinen Planungs- und Baurecht Um die dringenden Investitionsbedarfe schnell zu befriedigen, wird der Bund den Ländern noch in diesem Jahr den Entwurf für ein ambitioniertes Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorlegen, das die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe von Infrastrukturprojekten ausschöpft. Dabei wird der Bund auch die in Ziffer 2 genannten Maßnahmen berücksichtigen und angehen. Bund und Länder werden im Juni 2026 den Umsetzungsstand der Maßnahmen in Ziffer 2 nochmals beraten. Militärische Belange der Landes- und Bündnisverteidigung sind zwingend und umfassend zu berücksichtigen. — Modernisierungsagenda Föderal – 90 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Reduzierung der Anzahl von Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren Bund und Länder werden das Plangenehmigungsverfahren bis zum 30.06.2026 als Regelverfahren für Infrastrukturprojekte etablieren, um so Prüfungs- und Beteiligungsschritte zu straffen. Dabei soll die Anzahl von Plangenehmigungsverfahren und Planfeststellungsverfahren insgesamt reduziert werden: Das Planfeststellungsverfahren soll Großprojekten vorbehalten bleiben. Ein Plangenehmigungsverfahren soll zudem ab dem 01.01.2027 nur noch in Fällen durchgeführt werden, in denen eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. — Modernisierungsagenda Föderal – 97 |
Januar 2027 |
Bürokratieabbau
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Vereinfachungen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 das Umweltgenehmigungsrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen – mit klaren Fristen und Typengenehmigungen. — Modernisierungsagenda Föderal – 98 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Reduzierung von Anforderungen nach dem UVPG Der Bund wird dazu bis zum 31.12.2026 eine unions- und völkerrechtskonforme Reduzierung von Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren herbeiführen [...]. — Modernisierungsagenda Föderal – 99 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Konzentration des Prüfverfahrens (UVP) Der Bund wird dazu bis zum 31.12.2026 eine unions- und völkerrechtskonforme Reduzierung von Anforderungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem Ziel einer Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren herbeiführen und dabei insbesondere Folgendes regeln: Konzentration des Prüfverfahrens durch Reduzierung der Öffentlichkeitsbeteiligung auch bei UVP-Pflicht sowie nur einmalige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Planverfahrens. — Modernisierungsagenda Föderal – 102 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen: Vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren. — Modernisierungsagenda Föderal – 114 |
Dezember 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Überragendes öffentliches Interesse in der Raumordnung prüfen Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen: Der Bund wird die Einführung eines überragenden öffentlichen Interesses für die Ziele der Raumordnung prüfen. — Modernisierungsagenda Föderal – 123 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Beschleunigung des Ausbaus von Rechenzentren Der Bund wird durch eine Novelle des Bauplanungsrechts bis zum 31.12.2026 für folgende Maßnahmen die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen: Der Ausbau von Rechenzentren wird durch eine entsprechende praxisnahe Auslegung der entsprechenden Rechtsvorschriften sowie ggf. deren Änderung bis zum 31.12.2026 signifikant beschleunigt. — Modernisierungsagenda Föderal – 124 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Erleicherung der Zulassung für vorzeitigen Maßnahmenbeginn Stärkere Nutzung von Stichtagsregelungen und weiteren Verfahrensstraffungen. Weiterhin wird die Zulassung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für wesentliche Infrastrukturvorhaben erleichtert. — Modernisierungsagenda Föderal – 129 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Harmonisierung von Planungsverfahren Der Bund wird in den Fachgesetzen enthaltene Verfahrensregelungen einschließlich der Digitalisierung der Verfahren bis zum 30.06. 2026 in das VwVfG überführen, mit dem Ziel der Harmonisierung von Planungsverfahren, soweit dies der Beschleunigung dient. Dies gilt insbesondere für Verfahrensregelungen aus dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG), dem Fernstraßengesetz (FStrG), dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) sowie dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Fachgesetzliche Regelungen vor allem zu Fristen, Bekanntmachung, Auslegung, Beteiligung und Verfahrenswahl, die sich im Vollzug bewährt haben, sollen für alle Planungsverfahren gelten und sind mit den bestehenden Fristenregelungen in § 73 Abs. 2 bis 4 VwVfG zu harmonisieren. Abweichende Verfahrensregelungen in den Fachgesetzen bleiben auf das materiellrechtlich Notwendige beschränkt und sind entsprechend zu begründen. — Modernisierungsagenda Föderal – 130 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Prüfung von Fachgesetzen zur weiteren Harmonisierung Harmonisierung von Verfahrensvorschriften für Planungsverfahren. Der Bund wird zudem bis zum 30.06.2026 weitere Fachgesetze, wie etwa das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinsichtlich Klarstellungen, Erleichterungen und Möglichkeiten der Vereinheitlichung im VwVfG überprüfen. — Modernisierungsagenda Föderal – 131 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Effizienter Netzausbau Der Bund wird den Netzausbau effizienter gestalten und dafür u.a. Infrastrukturgebiete festlegen und das Planfeststellungsverfahren weiter digitalisieren. — Modernisierungsagenda Föderal – 136 |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Infrastruktur-Zukunftsgesetz Die Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Genehmigung, Beschaffung und Vergabe der Infrastrukturprojekte aus dem Sondervermögen sollen ausgeschöpft werden. Dazu wird der Bund bis zum 31.12.2025 den Entwurf eines ambitionierten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes vorlegen. Darin wird der Bund insbesondere das überragende öffentliche Interesse auf viele im Bundesverkehrswegeplan enthaltene Autobahnen und Bundesstraßen sowie sämtliche Maßnahmen zum Bau, zur Änderung oder zum Ersatzneubau der Bundesschienenwege und auf Wasserstraßen ausweiten. Zudem wird der Bund eine Vereinfachung bzw. bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrensrechts für alle Verkehrsträger (inklusive Digitalisierung, Öffentlichkeitsbeteiligung) anstreben und die Möglichkeiten zur Anordnung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns erweitern. — Modernisierungsagenda Föderal – 140 |
Dezember 2025 |
Bürokratieabbau
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Vereinfachung der Unterschwellenvergabeverordnung Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird substanziell vereinfacht und die Vergabe von Aufträgen in der Unterschwelle dadurch deutlich beschleunigt. Die UVgO wird in den Ländern möglichst einheitlich angewendet. Bund und Länder überarbeiten bis spätestens zum 31.12.2026 die UVgO. Hierfür legt der Bund in Abstimmung mit den Ländern bis spätestens zum 30.06.2026 einen Vorschlag vor. Die Länder passen anlässlich der Neuüberarbeitung ihre Vorgaben bis zum 30.06.2027 an. Länderspezifische Abweichungen sollen nach Möglichkeit vermieden werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 144 |
Juni 2027 |
Vergabe & Beschaffung
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Wertgrenzen in der Vergabe Bund und Länder werden prüfen, ob im Bereich der Unterschwellenvergabe die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich deutlich angehoben werden kann, mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen. Erhöhung der Wertgrenzen in § 14 UVgO i.R.d. Überarbeitung der UVgO im Jahr 2026; Anpassung von § 3a VOB/A und ggf. in landesrechtlichen Regelungen spätestens im Jahr 2026. — Modernisierungsagenda Föderal – 145 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Nachweis durch Eigenerklärung Bund und Länder verständigen sich darauf, bis zum 31.12.2027 Nachweismöglichkeiten durch Eigenerklärungen auszuweiten und die Geltungsdauer und Verfügbarkeit von Eigenerklärungen und sonstigen Nachweisen wesentlich zu erhöhen. Konkret sollen:
— Modernisierungsagenda Föderal – 147 |
Dezember 2027 |
Vergabe & Beschaffung
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Hürden für Dringlichkeitsvergaben senken Die Hürden für Dringlichkeitsvergaben in der UVgO werden gesenkt. Ein vereinfachtes Krisenvergaberecht wird eingeführt. Bund und Länder setzen dies i.R.d. Überarbeitung der UVgO im Jahr 2026 um. Der Bund setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass eine verschuldensunabhängige Dringlichkeitsvergabe zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge auch im Rahmen der Funktionsgewährleistungspflicht auf EU-Ebene (nach Art. 14 AEUV) ermöglicht wird. — Modernisierungsagenda Föderal – 148 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Digitaler Marktplatz Deutschland Der Bund stellt bis zum 31.12.2027 mit dem digitalen Marktplatz Deutschland in Abstimmung mit den Ländern eine gemeinsame Plattform bereit, über die öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren datenbasiert, vernetzt und unter Einsatz künstlicher Intelligenz durchführen können, und konsolidiert damit die E-Vergabeplattformen. — Modernisierungsagenda Föderal – 150 |
Dezember 2027 |
Vergabe & Beschaffung
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Einsatz von KI in der Vergabe Mit dem digitalen Marktplatz Deutschland stellt der Bund Basiskomponenten und KI-gestützte Unterstützungsdienste bereit. Der Einsatz von KI-Lösungen bei Vergaben und der Erstellung von Vergabeunterlagen auf Bundes- und Landesebene wird bis zum 31.12.2026 erprobt und ermöglicht, um die Verfahrensdauer auch bei komplexen Ausschreibungen deutlich zu reduzieren und Vergabeprozesse effizienter durchführen zu können. — Modernisierungsagenda Föderal – 151 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Zentrale Vergabestellen Bund und Länder forcieren bis spätestens zum 31.12.2027 die Einrichtung zentraler Vergabestellen und verstärken die Nutzung von Vergabestellen anderer Behörden oder Dienstleister. Zudem ermöglichen sie die nachträgliche Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten von Rahmenvereinbarungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Anpassung von § 15 Abs. 3 Satz 2 UVgO und § 4a Abs. 2 VOB/A. — Modernisierungsagenda Föderal – 154 |
Dezember 2027 |
Vergabe & Beschaffung
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Vereinfachungen der EU-Vergaberichtlinien Die Bundesregierung setzt sich unter Einbeziehung der Länder bei der anstehenden Reform der EU-Vergaberichtlinien für deutliche Vereinfachungen ein. Hierzu zählt insbesondere:
— Modernisierungsagenda Föderal – 155 |
Keine |
Vergabe & Beschaffung
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Schwellenwerte auf EU-Ebene Zudem setzen sich Bund und Länder gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass die Schwellenwerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EU-Ebene zeitnah deutlich angehoben werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 157 |
Keine |
Vergabe & Beschaffung
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Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen Wenn aktuelle Entwicklungen, wie etwa im Bereich der Leistungsverwaltung, den Bedarf von Datenübermittlungen zwischen Behörden deutlich machen, werden Bund und Länder die notwendigen Rechtsgrundlagen für die entsprechende Datennutzung schaffen. — Modernisierungsagenda Föderal – 165 |
Keine |
KI & Daten
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EU-Datenrecht Bund und Länder werden auf europäischer Ebene:
— Modernisierungsagenda Föderal – 166 |
Keine |
KI & Daten
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Bündelung von Verwaltungsleistungen Bund und Länder bündeln überall dort die von ihnen verantworteten Verwaltungsleistungen, einschließlich des Vollzugs von EU-Verordnungen, wo dies wesentliche Vorteile oder Entlastungen verspricht und eine entsprechende Aufgabenverlagerung verfassungsrechtlich möglich ist. Eine entsprechende Bündelung kann dabei beim Bund oder bei einem Land erfolgen. Sie ist in verschiedenen Formen denkbar:
Bund und Länder unternehmen umgehend die nötigen Schritte, um die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung einschließlich An-, Ab- und Ummeldung, (iKfz) gebündelt beim Bund anzubieten und abzuwickeln. Bund und Länder einigen sich darauf, dass auch bei den folgenden Aufgaben eine Bündelung vorgenommen wird. Durch welche Verwaltungsebene, in welcher Form und in welchem Umfang ist in einem fachlich geordneten Prozess bis zum nächsten Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder im Juni 2026 zu klären:
Bund und Länder prüfen, ob beim Elterngeld durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs bei einem Land oder durch die zentrale Bereitstellung von IT durch ein Land wesentliche Vorteile oder Entlastungen entstehen. Der Bund wird prüfen, wie die Kosten, die beim sog. AuslandsBAföG durch eine Bündelung des Leistungsvollzugs entstehen würden, getragen werden. Die Auflistung ist nicht abschließend. Für die jeweilige Bündelung sind zügig die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Im Vorfeld sind Abwicklung und Prozesse der Leistungen kritisch zu hinterfragen und nutzerfreundlich zu vereinfachen. Digital first, once only und mit Anbindung an die künftige EUDI-Wallet. Bund und Länder werden dazu ihre rechtlichen Grundlagen harmonisieren. Es ist zu gewährleisten, dass die kommunale Ebene auch zukünftig den Zugang zu digitalen Leistungen unterstützen kann. Es bleibt jedem Land vorbehalten, sich an einer oder mehreren der oben genannten Bündelungen nicht zu beteiligen. — Modernisierungsagenda Föderal – 167 |
Juni 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Bündelung von Kompetenzen Bund und Länder sehen in der behördenübergreifenden Bündelung von Kompetenzen einen geeigneten Ansatz, um Querschnittsaufgaben qualifiziert mit der notwendigen Fachexpertise und standardisiert wahrzunehmen sowie für Entlastung in einzelnen Organisationseinheiten zu sorgen. — Modernisierungsagenda Föderal – 168 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Konsolidierung der Register Länder und Kommunen bereiten ihre Register auf den Anschluss an IDA, NOOTS und das DSC bestmöglich vor, indem sie für sich u. a. die Möglichkeit einer Zentralisierung und Konsolidierung (z. B. „Register-as-a-Service“ in der Cloud) der von ihnen geführten Register und Datenbestände prüfen. Eine stärkere Zentralisierung und Konsolidierung der Register und Datenbestände kann zudem die Einhaltung der erforderlichen IT-Sicherheitsstandards erleichtern. — Modernisierungsagenda Föderal – 170 |
Keine |
Registermodernisierung & Once Only
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Schaffung einer Work-and-Stay-Agentur Bund und Länder schaffen eine optimierte, durchgehend digitalisierte Prozesskette für die Erwerbsmigration sowie für die Einwanderung in Ausbildung, Studium und Qualifizierungsmaßnahmen. — Modernisierungsagenda Föderal – 171 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Zusammenarbeit beim Wissenstransfer
— Modernisierungsagenda Föderal – 174 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Realisierung von Effizienzgewinnen, u. a. in der Beschaffung Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement. Bund und Länder sind sich deshalb einig, dass die länderübergreifende Zusammenarbeit einzelner oder mehrerer Länder, ggf. mit dem Bund, Effizienzgewinne mit sich bringt und diese künftig verstärkt genutzt werden soll. Typische Anwendungsfälle hierfür sind Beschaffung und ähnliche Vorgänge. — Modernisierungsagenda Föderal – 178 |
Keine |
Vergabe & Beschaffung
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Länderübergreifende Zusammenarbeit und Einer-für-Alle Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement. Bund und Länder werden daher umgehend die Rahmenbedingungen für länderübergreifende Zusammenarbeit und für das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) einschließlich einheitlicher Standards und eines Wissenstransfers schaffen, durch Gesetz, Staatsvertrag oder Vereinbarungen. Ein Land oder bei größeren Aufgaben ein Länderverbund bzw. der Bund sollte Aufgaben für die Nutzung durch alle Beteiligten übernehmen (z. B. digitaler Bauantrag), soweit dies rechtlich ermöglicht werden kann. Bund und Länder institutionalisieren darüber hinaus dauerhaft Transfermöglichkeiten für wissensbasierte Modernisierung, das Lernen aus Praxis, Innovation und Steuerung aufbereitet, verbreitet und den Erfahrungsaustausch ermöglicht. Dabei sollen die Wirkung, Bewährtheit und Skalierbarkeit im Vordergrund stehen. — Modernisierungsagenda Föderal – 179 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Wissenstransfer für Modernisierungsprojekte Zentrale schnelle Beschaffungen und strukturiertes Wissensmanagement. Die Effekte bestehen in der Einsparung sowohl finanzieller als auch personeller Ressourcen. Es können aus dem Wissenstransfer heraus konkrete Modernisierungsprojekte mit Skalierungseffekt nach dem Prinzip „Einer für Alle (EfA)“ entstehen. — Modernisierungsagenda Föderal – 180 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Gründen in 24h Bund und Länder setzen das Vorhaben „Gründen in 24h“ gemeinsam um. Die notwendigen Rechtsanpassungen und die Schaffung der technischen Voraussetzungen berücksichtigen die Vorarbeiten im entsprechenden Projekt des IT-Planungsrats sowie der Bund-Länder-Ausschüsse E-Government für die Wirtschaft und Gewerberecht zur Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses. Der Beschluss des Gesetzesentwurfs soll bis zum 31.12.2026 erfolgen [...]. — Modernisierungsagenda Föderal – 183 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Modellprojekte Über die bereits bestehenden Modellprojekte hinaus wird weiteren Ländern und Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, neue Reformansätze vor Ort zu erproben. So wird gewährleistet, dass am Ende die effektivsten Maßnahmen identifiziert und bundesweit ausgerollt werden können. — Modernisierungsagenda Föderal – 185 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Einheitliche Struktur von Förderrichtlinien Bund und Länder verständigen sich bis 31.12.2026 auf eine einheitliche Struktur von Förderrichtlinien mit einheitlichen Mindestinhalten. Bund und Länder definieren im Rahmen einer Bund-Länder-AG für das Controlling von Fördermaßnahmen bis 30.06.2026 Indikatoren für einheitliche Datenfelder, um ein standardisiertes Berichtswesen zu Fördermaßnahmen, die durch den Bund kofinanziert werden, zu ermöglichen. — Modernisierungsagenda Föderal – 188 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Harmonisiertes Datenmanagement des Bundes Derzeit existieren zahlreiche unterschiedliche Berichtspflichten und Datenerhebungswege für Förderprogramme von Bund, Ländern und Kommunen sowie der EU. Diese heterogenen Strukturen führen zu Doppelmeldungen, hohem Verwaltungsaufwand und zum Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Daten. Der Bund prüft bis zum 31.12.2026 sukzessive und aufbauend auf den Entwicklungen im Bereich des Fördermanagementdienstes ein harmonisiertes Datenmanagement sowie standardisierte Datenfelder zur Erfassung der Indikatoren für Fördermaßnahmen. Ziel ist die vereinheitlichte Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung seiner Förderdaten. Bei einem positiven Prüfergebnis wird der Bund ein entsprechendes Datenmanagement zeitnah umsetzen. Durch Digitalisierung und Vereinheitlichung ließen sich der Aufwand erheblich reduzieren, die Datenqualität verbessern und Bürokratie langfristig abbauen. — Modernisierungsagenda Föderal – 189 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Standardisierte Informationen (Förderung) Um die Auffindbarkeit und Auswertung von Förderleistungen zu verbessern, stellen Bund und Länder standardisierte FIM-Informationen zu ihren Förderungen zur Verfügung (inkl. EU-Förderungen). Zu diesem Zweck werden Bund und Länder bis 31.12.2027 den FIM-konformen Standard „Foerderleistungsbeschreibung (XFLB)“ finalisieren. Bund und Länder führen bis Ende 2027 ihre bestehenden Förderportale in der Förderzentrale Deutschland zusammen. Dort werden auch EU-Förderprogramme abgebildet. Schritt für Schritt werden zudem Förderprogramme der Kommunen integriert. — Modernisierungsagenda Föderal – 190 |
Dezember 2027 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Digitale und medienbruchfreie Beantragung (Förderung) Bund und Länder ermöglichen bis spätestens zum 31.12.2027 die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung; E2E) der Förderverfahren durch die Einrichtung von Online-Förderportalen (Frontend). Dabei wird das Once-Only-Prinzip, soweit möglich, umgesetzt. Dafür werden die Online-Förderportale an die zentralen Konten gemäß OZG zur Identifizierung gegenüber der Verwaltung (BundID und Mein Unternehmenskonto (MUK)) angebunden. Die Interoperabilität zwischen den Onlineportalen und den jeweiligen Fachverfahren/Sachbearbeitungssystemen der Bewilligungsstellen wird durch Schnittstellen gewährleistet, um den vollständig digitalen Datenaustausch für Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung und Verwendungsnachweis zu sichern. Ausgehend von den gebündelten Förderplattformen bei der Förderzentrale Deutschland ermöglichen Bund und Länder bis zum 31.12.2027 die durchgängig digitale und medienbruchfreie Beantragung und Bearbeitung der Förderanträge. Bei der Ausgestaltung und Anbindung digitaler Förderverfahren an die Förderzentrale wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt (insb. Registeranbindung, NOOTS), werden IT-Basiskomponenten des Deutschland-Stack verwendet, standardisierte Schnittstellen und Datenformate genutzt und die offene Zulassung von Best-Practice-Lösungen (ELSTER) unterstützt. Ziel ist ein vollständig digitaler Prozess für Antragsprüfung, Bewilligung, Auszahlung, Verwendungsnachweisprüfung und Wirkungsmonitoring auf Programmebene. — Modernisierungsagenda Föderal – 191 |
Dezember 2027 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Digitale Förderlotsen Beim Auf- und Ausbau von Förderportalen (zur Antragstellung) werden die Länder bis zum 31.12.2026 prüfen, inwieweit digitale Förderlotsen zum Ausfüllen von Förderanträgen bereitgestellt werden können. — Modernisierungsagenda Föderal – 192 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Einsatz von KI in Förderverfahren Der Einsatz von KI-Systemen wird auch für die Förderverfahren bis zum 31.12.2026 durch Bund und Länder geprüft. — Modernisierungsagenda Föderal – 193 |
Dezember 2026 |
KI & Daten
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Reform des öffentlichen Diensts Bund und Länder sind sich einig, dass Staatsmodernisierung nur mit einem modernen, leistungsfähigen öffentlichen Dienst gelingen kann. Sie wollen deshalb Personalgewinnung, Personalentwicklung und Personalsteuerung stärker an den tatsächlichen Aufgaben ausrichten und den öffentlichen Dienst als attraktiven Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe positionieren. Dazu gehören zeitgemäße Einstellungs- und Karrieremodelle, die sich an Aufgaben statt an Laufbahnlogik orientieren, eine gezielte Ansprache qualifizierter Absolventen sowie eine stärkere Öffnung für externe Fachkräfte und Seiteneinsteiger. Bund und Länder fördern außerdem die Durchlässigkeit zwischen öffentlichem Dienst, Wissenschaft und Wirtschaft und verbessern dafür die Portabilität von Beschäftigungs- und Versorgungsansprüchen, damit Wechsel in beide Richtungen ohne Brüche möglich werden. Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle sollen so weiterentwickelt werden, dass Leistungsfähigkeit, Vereinbarkeit und Flexibilität im Sinne der Aufgabenwahrnehmung steigen. Um Ressourcen wirksamer einzusetzen, werden Bund und Länder administrative Personalprozesse stärker digitalisieren, standardisieren und – wo sinnvoll – in gemeinsamen oder zentralen Service-Einheiten bündeln; Ziel ist, mit dem vorhandenen Personal schneller, einfacher und bürgernäher zu werden, statt Strukturen nur quantitativ aufzuwachsen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerkonferenz und die Finanzministerkonferenz, im vorgenannten Sinn bis Juni 2026 gemeinsam konkrete Vorschläge zur weiteren Modernisierung von Personal- und Dienstrechtsstrukturen sowie des Personalmanagements zu erarbeiten und dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Beschlussfassung vorzulegen. — Modernisierungsagenda Föderal – 199 |
Juni 2026 |
Staatliche Strukturen & Governance
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Cybersicherheit und –abwehr stärken Aktive Cyberabwehr i.S. von auf die Verfolgung und Vereitelung von Cyberangriffen und Straftaten gerichtetem staatlichen Handeln ist ein wichtiges Instrument der Cybersicherheit. Auf Bundesebene müssen Kapazitäten im Bereich aktiver Cyberabwehrmaßnahmen auf- und ausgebaut werden. Das BMI arbeitet dazu an einem Gesetzesentwurf, um die Cyberbefugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes zu stärken. Darüber hinaus wird derzeit bereits zentrale Expertise, insb. zu den Zukunftstechnologien wie KI und Quantencomputing, auch unter Einbeziehung der Wirtschaft, aufgebaut. So können Synergien für die Sicherheitsbehörden der Länder bestmöglich im Sinne der Entwicklung von ganzheitlichen Lagebildern und der Verbesserung der Krisenstrukturen ausgeschöpft werden. Es wäre sinnvoll, Maßnahmen der aktiven Cyberabwehr beim Bund zu zentralisieren. Da Cybersicherheit nur im internationalen Zusammenwirken wirksam gestärkt werden kann, bedarf es darüber hinaus internationaler Abkommen und Prozesse, u. a. mit EU-Partnern. — Modernisierungsagenda Föderal – 200 |
Keine |
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
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Bündelung, Vereinheitlichung und bedarfsgerechte Aktualisierung der Sicherstellungsgesetze unter einem modernen Rahmen Zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und Resilienz Deutschlands und seiner Verbündeten sollen die Sicherstellungsgesetze schnellstmöglich in Abstimmung zwischen Bund und Ländern bedarfsgerecht aktualisiert werden. Die für militärische Bedarfe relevanten Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze sollten vor dem Hintergrund neuer Vereinbarungen mit der NATO grundsätzlich nicht nur die Versorgung der eigenen Streitkräfte (hier: Bundeswehr), sondern auch die Versorgung verbündeter Streitkräfte und eine ggf. hierfür notwendige Bevorratung ermöglichen. Die Kompetenzen der Akteure, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Infrastruktur, Versorgung, Bevölkerungsschutz und Gesamtverteidigung, müssen klar und bedarfsgerecht abgedeckt werden. Die frühzeitige Aktivierung von Sicherstellungsgesetzen über den Spannungs- oder Verteidigungsfall hinaus bereits in relevanten Sicherheitslagen muss über einheitliche, schnelle Entscheidungsstrukturen und verbindliche Regeln unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Rahmens und praktischer Notwendigkeiten bundesweit implementiert werden. Dazu kann auch die Sicherstellung der Handlungsfähigkeit durch Privilegierungen für die Bundeswehr gehören. — Modernisierungsagenda Föderal – 202 |
Keine |
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
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Bund-Länder-Zusammenarbeit im Bereich der äußeren und inneren Sicherheit zur Stärkung der Resilienz und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands Bund und Länder sind sich einig, dass gerade im Bereich der Sicherheit und Resilienz nach außen wie nach innen eine enge Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Ebenen im Sinne eines Konzepts integrierter Sicherheit erforderlich ist. Dass die Möglichkeit zur Teilnahme der Länder an Sitzungen des neu geschaffenen Nationalen Sicherheitsrats besteht, ist ein positives Beispiel für die notwendige Vernetzung, das Modellcharakter haben könnte. Bund und Länder werden umgehend prüfen, bei welchen Gremien insbesondere im Bereich der Sicherheitspolitik über die bestehenden Strukturen hinaus eine Beteiligung der jeweils anderen Ebene sinnvoll ist. — Modernisierungsagenda Föderal – 203 |
Keine |
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
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Schaffung des D-Stack Der Bund baut unter Einbeziehung der Länder einen D-Stack als nationale Technologieplattform zur Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Er basiert auf Standards sowie auf Best-Practice-Ansätzen der föderalen Zusammenarbeit u. a. im Rahmen der deutschen Verwaltungscloud, der GovStack-Initiative des Bundes, des europäischen Auslands und der Wirtschaft. Er ist ein auf Kooperation ausgerichtetes Ökosystem mit Elementen der verbindlichen und fakultativen Nutzung von Komponenten durch Bund und Länder und Partizipationsmöglichkeiten für die Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft („Einige für viele, offen für alle“). Vorrangig kommen dabei Open-Source Ansätze und Angebote digitalsouveräner Anbieter zur Anwendung. Es wird eine Koordination des Aufbaus des digitalen Ökosystems etabliert. Die entsprechenden Standards einschließlich ihrer Governance werden bis 31.03.2026 festgelegt. Der D-Stack wird eine technisch sichere, europäisch anschlussfähige und souveräne Technologieplattform für Bund, Länder und Kommunen. — Modernisierungsagenda Föderal – 205 |
März 2026 |
Deutschland-Stack
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Digitale EU-Brieftasche
— Modernisierungsagenda Föderal – 206 |
Januar 2027 |
Deutschland-Stack
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Harmonisierung, KI und Registermodernisierung Die aktuellen bundesrechtlichen Regelungen der digitalen Verwaltung für Bund und Ländern werden harmonisiert. Die Länder verfahren entsprechend. Der Bund harmonisiert bis 30.09.2026 die Vorschriften für die digitale Bekanntgabe und Zustellungen für Verwaltungsakte zu föderalen Postfachlösungen (DeutschlandID i.S.d. § 12 Abs. 1 OZG, MUK etc.) im Rahmen des Vorhabens „Zielarchitektur Postfach und Kommunikationslösungen (ZaPuK)". Bund und Länder entwickeln bis zum 31.12.2027 ihre Verwaltungsverfahrensgesetze weiter, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu erleichtern. Insbesondere schafft der Bund eine Ermächtigungsnorm nach dem Prinzip der Erlaubnis mit gesetzlichem Verbotsvorbehalt (u.a. § 35a VwVfG) Bund und Länder unterbreiten bis zum 30.09.2026 verpflichtende Regelungen zur Erstellung von Prozessregistern u. a. zur Unterstützung der Registermodernisierung (u.a. § 9 EGovG Bund). — Modernisierungsagenda Föderal – 207 |
Dezember 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Digitale Kommunikation Die Modernisierung des Staates und der Abbau von Bürokratie werden nur dann erreicht, wenn Bund und Länder vollständig digitale, medienbruchfreie Prozesse von der Antragstellung bis zur Bescheidung sicherstellen. Das gelingt nur dann, wenn Bund und Länder schon am Eingang zur Verwaltung digital sind und Anträge elektronisch weiterverarbeitbar eingehen. Ein Servicekonto bildet hier das zentrale, sichere Eingangstor zur digitalen Verwaltung. Bund und Länder nehmen insbesondere im Verwaltungsverfahrensrecht Regelungen zum grundsätzlichen Gebot zur digitalen Kommunikation und Interaktion mit der öffentlichen Verwaltung unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes, des Sozialstaatsprinzips und der Barrierefreiheit auf. Wer den digitalen Weg nicht gehen kann, für den werden Alternativen bereitgehalten. — Modernisierungsagenda Föderal – 208 |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Bundeseinheitliche Standards Bund und Länder wirken bis 30.09.2026 auf verbindliche bundeseinheitliche Standards und Bereitstellung von offenen Schnittstellen, Basisdiensten und Prozessen hin (u. a. DINSPEC 66336, KERN, FIM). — Modernisierungsagenda Föderal – 209 |
September 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Keine doppelte Datenhaltung Bund und Länder prüfen und erstellen Regelungen bis zum 31.12.2026, die darauf abzielen, doppelte Datenhaltung bei öffentlichen Stellen zu verhindern und sie stattdessen zu verpflichten, mit Einverständnis der Betroffenen bereits vorhandene Daten selbst und bei einer „Primärquelle“ vorrangig automatisiert abzurufen (Once-Only-Grundsatz). Zur Sicherstellung der Prüfbarkeit der bei den öffentlichen Stellen getroffenen Entscheidungen sind datumsspezifische Abrufe zwingend vorzusehen. Bund und Länder bekennen sich zum Once-Only-Prinzip. Die Datenerhebung bei Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wird daher konsequent abgebaut, der Grundsatz der Ersterhebung überprüft und, soweit wie möglich, aufgehoben. Die Länder werden erforderlichenfalls zudem die nötigen Rechtsgrundlagen und technischen Vorkehrungen schaffen, um das Once-Only-Prinzip umzusetzen. — Modernisierungsagenda Föderal – 210 |
Dezember 2026 |
Registermodernisierung & Once Only
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Souveräner Arbeitsplatz Bund und Länder stellen bis zum 31.03.2027 sicher, dass digital souveräne Alternativen (Souveräner Arbeitsplatz) zur proprietären IT-Arbeitsplatzsoftware zur Nutzung zur Verfügung stehen. — Modernisierungsagenda Föderal – 212 |
März 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Abbau von Digitalisierungshemmnissen im Rechnungswesen Bund und Länder werden die Abschaffung von Digitalisierungshemmnissen in untergesetzlichen Normen, u. a. Kassenbestimmungen und Erlasslagen im Rechnungswesen, bis 30.09.2026 vornehmen. — Modernisierungsagenda Föderal – 213 |
September 2026 |
Bürokratieabbau
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Identifizierungsanforderungen in Antragsverfahren Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 eine spürbare Vereinfachung bei der Identifizierung in Antragsverfahren vor allem im Fachrecht vornehmen. — Modernisierungsagenda Föderal – 214 |
Dezember 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Datenbereitstellung Bund und Länder prüfen bis zum 30.09.2026 eine Datenbereitstellung aus zentralen Bundesregistern oder anderen zentralen Datenbeständen über das NOOTS für Daten, die sowohl in kommunal geführten Registern als auch Bundesregistern geführt werden. Dabei soll auch geprüft werden, ob und wie Nachweise aus den Basisdaten (§ 4 Absatz 2 IDNrG) des BVA über das NOOTS bereitgestellt werden können. — Modernisierungsagenda Föderal – 215 |
September 2026 |
Registermodernisierung & Once Only
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Digitale Verwaltungsverfahren Bund und Länder identifizieren bis zum 30.06.2026 schwerpunktmäßig auf der Grundlage der gemeinsam finanzierten „Einer-für-Alle“-Leistungen (EfA) Verwaltungsverfahren, die für eine „Ende-zu-Ende“-Digitalisierung (E2E) sowie zum Einsatz von künstlicher Intelligenz geeignet sind, und der Bund unterbreitet einen Vorschlag zur Realisierung im Rahmen des Deutschland-Stacks einschließlich einer Zentralisierung des Onlinezugangs in einem Portal mitsamt KI-unterstützter Deutschland-App. — Modernisierungsagenda Föderal – 216 |
Juni 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Datenverfügbarkeit Bund und Länder verstärken die Zurverfügungstellung qualitativ hochwertiger und einfach zugänglicher Daten bis zum 30.09.2026 und legen im Rahmen der MPK einen Umsetzungsbericht vor. — Modernisierungsagenda Föderal – 217 |
September 2026 |
KI & Daten
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Handreichung zu Standards, Methodik und Checks im Gesetzgebungsverfahren Bund und Länder sind sich einig, dass für eine effiziente Rechtsetzung Standards ebenso essenziell sind wie ein methodisches Vorgehen und zeitgemäße Werkzeuge für alle Akteure, die bei der Gesetzgebung mitwirken. Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Hierzu soll auch eine Handreichung erarbeitet werden, die die Anwendung dieser Grundsätze erleichtert. Bund und Länder appellieren zugleich an die Träger der Selbstverwaltung (etwa Sozialversicherungsträger und kommunale Gebietskörperschaften) als wichtige Akteure der mittelbaren staatlichen Regulierung, diese Grundsätze ebenfalls zu beachten. — Modernisierungsagenda Föderal – 218 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Frühe Konzeptionsphase der Rechtsetzung und Praxistauglichkeit stärken Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Jedem geeigneten Rechtssetzungsprojekt wird eine Frühphase mit einer strukturierten Problemanalyse und einer ebenso planmäßigen Lösungssuche vorangestellt. Hierbei ist insbesondere die frühzeitige Einbindung der Praxis unerlässlich. Dabei wird auch die Frage beantwortet, ob ein regulativer Eingriff erforderlich ist. — Modernisierungsagenda Föderal – 219 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Digitaltaugliches Recht schaffen Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Bund und Länder werden die bereits erarbeiteten Methoden des Digitalchecks weiterentwickeln, anwenden, und sich wechselseitig zur Verfügung stellen. — Modernisierungsagenda Föderal – 220 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Aufwandsarme Umsetzung von EU-Recht Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Vorgaben des EU-Rechts werden ohne bürokratische Übererfüllung umgesetzt, um zusätzliche Lasten oder Pflichten für die Adressaten auszuschließen. — Modernisierungsagenda Föderal – 221 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Stärkung von One-in-One-Out Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Vereinfachung und Bürokratierückbau sind das Gebot der Stunde: Jeder neu geschaffenen Belastung muss grundsätzlich mindestens eine möglichst gleichwertige Entlastung gegenüberstehen. Neues Recht wird nicht kritiklos dem Bestandsrecht hinzugefügt; vielmehr ist jedes Rechtsetzungsvorhaben zugleich Anlass, das einschlägige Bestandsrecht zu vereinfachen. — Modernisierungsagenda Föderal – 222 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Beschleunigung von Verfahren durch Änderungsgesetze Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Beschleunigung von Verfahren: Jedes Änderungsgesetz gibt Anlass, die bereits geregelten Verfahren kritisch auf Potenziale der Beschleunigung zu prüfen. Hierzu zählen insbesondere Fristverkürzungen und -bündelungen, der Einsatz von Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Vollständigkeitsfiktionen, Bagatellklauseln sowie die Angleichung und einheitliche Verwendung von zentralen Rechtsbegriffen. — Modernisierungsagenda Föderal – 223 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Prüfung ergänzender Experimentierklauseln Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Innovationen fördern: In Ressortzuständigkeit ist für jedes neue oder novellierte Gesetz zu prüfen, ob im jeweiligen Regelungsbereich ergänzend eine Experimentierklausel aufgenommen werden kann. — Modernisierungsagenda Föderal – 224 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Transparenz der Gesetzgebung Transparenz der Gesetzgebung stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Bund und Länder sollen deshalb ab dem 01.07.2026 , die Ergebnisse der Prüfungen dem wesentlichen Inhalt nach im Vorblatt des Entwurfs oder im Allgemeinen Teil der Begründung aufnehmen. Stellungnahmen und andere relevante Dokumente können im Internetauftritt der Regierung online zugänglich gemacht und im Vorblatt des Gesetzentwurfs entsprechend verlinkt werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 227 |
Juli 2026 |
Rechtsetzung
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eGesetzgebung und „Law as Code“ Bund und Länder sehen in dem Projekt „Law as Code“ große Potentiale, insbesondere für die Digitalisierung und Automatisierung des Verwaltungsvollzugs. Sie streben an, den jeweiligen Gesetzgebungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren und sich hierbei zu unterstützen. Bund und Länder wollen deshalb „Law as Code“ in der Gesetzgebung erproben und nutzbar machen. — Modernisierungsagenda Föderal – 229 |
Keine |
Rechtsetzung
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Reallabore- und Experimentiergesetz Bund und Länder wollen den Einsatz von Reallaboren als wichtiges Instrument zur Innovationsförderung stärker nutzen und diese in möglichst vielen Bereichen auch durch Nutzung von Erprobungsklauseln realisieren. Aus Sicht der Länder liegen u. a. im Bereich der Justiz, im Bau- und Planungsrecht, im Mobilitäts- und Verkehrsrecht, im Energie- sowie im Umwelt- und Naturschutzrecht geeignete Anwendungsmöglichkeiten für Reallabore. Bund und Länder unterstützen das Ziel, das Reallabore bzw. Experimentiergesetz des Bundes schnellstmöglich zu verabschieden und um konkrete Experimentierklauseln aus den o.g. Bereichen zu ergänzen. Bund und Länder wollen bis zum 01.01.2027 in jeweiliger Zuständigkeit gesetzliche Regelungen erlassen, um einzelnen Kommunen zur Erprobung und Auswertung von Ausnahmeregelungen befristet die Möglichkeit zur Befreiung von Bundes‑ bzw. Landesrechtlichen Regelungen einzuräumen. Auf Antrag von Kommunen oder Kommunalverbänden können solche Ausnahmeregelungen für einen begrenzten Zeitraum genehmigt werden, soweit die ausreichende Erfüllung der Aufgabe auch auf andere Weise als durch die Erfüllung der bestehenden Regelungen sichergestellt ist, und Bundesrecht, Recht der Europäischen Union oder Rechte Dritter nicht entgegenstehen. — Modernisierungsagenda Föderal – 230 |
Januar 2027 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen Konkret werden zu Reallaboren Rechtsänderungen z. B. in den folgenden Gesetzen vorgenommen: Einkommenssteuerrecht: Daten, die der Steuerverwaltung bereits vorliegen, sollten möglichst nicht noch einmal erklärt werden müssen. Für einfache Steuerfälle sollen vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen sukzessive ausgeweitet werden. Insbesondere soll auch die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner vereinfacht werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 235 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Experimentierklauseln in der Gesetzgebung Die Länder und der Bund bewerten auf Basis der ersten Erfahrungen, für welche weiteren Rechtsgebiete und Verfahrensarten eine Erprobung im Reallabor folgen soll und für welche die jeweiligen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden sollen. Der Bund prüft bei seinen Gesetzgebungsvorhaben seit Mai 2025 obligatorisch, ob eine Experimentierklausel erforderlich ist. Die Länder führen im Jahr 2026 eine vergleichbare Prüfung für ihr jeweiliges Landesrecht ein. — Modernisierungsagenda Föderal – 236 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Experimentierklauseln im EU-Recht Der Bund wird sich auf europäischer Ebene für mehr Freiräume im Gemeinschaftsrecht einsetzen, damit die Mitgliedstaaten auch in durch übergeordnetes Recht geregelten Bereichen Erprobungsfreiräume durch nationale Experimentierklauseln stärker nutzen können und hierbei auch die Expertise der Länder einbinden. — Modernisierungsagenda Föderal – 237 |
Keine |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Monitoring der Agenda Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder messen der Umsetzung der Föderalen Modernisierungsagenda eine sehr hohe Bedeutung bei, stellen sich hinter diese Agenda und führen die vereinbarten Maßnahmen zum Erfolg. Daher wird die föderale Modernisierungsagenda durch ein systematisches Evaluations- und Monitoringsystem begleitet. Die Leitung des oben genannten Prozesses obliegt der politisch besetzten Steuerungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Ländern (CdS-/St-Ebene), die unter Rückgriff auf bestehende Strukturen effiziente Monitoringformate etabliert. — Modernisierungsagenda Föderal – Zeile 102 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Vereinheitlichung von Stichtagsregelungen Stichtagsregelungen für Unternehmen, nach denen bestimmte Pflichten (Berichts-, Veröffentlichungs- oder Erklärungsfristen) zu erfüllen sind, sollen, soweit möglich, bis zum 31.12.2027 vereinheitlicht werden. Ferner werden die Regelungen dahingehend überprüft, den Berichtsturnus zu verlängern. — Modernisierungsagenda Föderal – 11 |
Dezember 2027 |
Bürokratieabbau
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Meldefristen für Umweltstatistiken überprüfen Bund und Länder werden alle Berichtspflichten der Verwaltung auf den Prüfstand stellen. In einem ersten Schritt werden bis zum 30.06.2026 zudem insbesondere folgende Maßnahmen getroffen: Die Meldefristen und -inhalte für Umweltstatistiken der Kommunen an Landesbehörden sowie der Landesbehörden an Bundesbehörden werden in den einschlägigen Statistikgesetzen und in spezifischen Statistik-Verordnungen des Bundes und der Länder überprüft. Ziel ist die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“, sodass Daten möglichst nur noch einmal zentral erfasst und übermittelt werden müssen und Prozesse dadurch entschlackt und digital vereinheitlicht werden können. — Modernisierungsagenda Föderal – 18 |
Juni 2026 |
Registermodernisierung & Once Only
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Digitale Aufbewahrung von Jahresabschlüssen Bund und Länder werden Aufbewahrungspflichten, soweit möglich, reduzieren und digitalisieren. In einem ersten Schritt wird die digitale Aufbewahrung auch für Jahresabschlüsse bis zum 30.06.2027 in der Abgabenordnung und im Handelsgesetzbuch ermöglicht. — Modernisierungsagenda Föderal – 33 |
Juni 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Generelle Ersetzung der Schriftform durch die Textform Die Notwendigkeit zum Ausdrucken und Unterschreiben von Unterlagen sowie zur Nutzung komplizierter und schwer zugänglicher elektronischer Kommunikationsformen zwischen Behörden und Bürgern soll entfallen. Bund und Länder werden daher bis zum 31.12.2026 in den Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen (§ 3a Abs. 2) eine Regelung treffen, derzufolge eine angeordnete Schriftform elektronisch ersetzt werden kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist – etwa um eine eindeutige Identifizierung sicherzustellen. Bund und Länder verpflichten sich, die Nutzung einfacher E-Mails weitestgehend für den Geschäftsverkehr (grundsätzlich auch Verwaltungsakte) zwischen Bürger und Verwaltung zuzulassen, ohne dass es der bisherigen aufwendigen Verfahren der elektronischen Form nach § 3a Abs. 2 und 3 VwVfG bedarf. Soweit spezialgesetzliche Vorschriften weiterhin eine Schriftform oder eine sonstige strengere Form anordnen wollen, muss dabei explizit genannt werden, dass eine Abweichung von § 3a VwVfG erfolgt. Dies ist auf Fälle zu beschränken, in denen dies zwingend erforderlich ist. Bund und Länder übermitteln dem Bundeskanzleramt und dem MPK-Vorsitz bis zum 31.12.2026 eine Übersicht derjenigen Fälle mit entsprechender Begründung, in denen die Schriftform oder eine sonstige strengere Form weiterhin für erforderlich gehalten wird. Die Behörden von Bund und Ländern werden die Schriftform oder eine sonstige strengere Form nur noch dann verlangen, wenn diese gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. — Modernisierungsagenda Föderal – 40 |
Dezember 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Modernisierung der öffentlichen Zustellung Die öffentliche Zustellung in der bisherigen Form ist nicht mehr zeitgemäß. § 186 ZPO und vergleichbare Vorschriften werden bis spätestens 31.12.2027 dahingehend geändert, dass die öffentliche Zustellung nicht mehr durch Aushang an der Gerichtstafel erfolgt, sondern durch elektronische Veröffentlichung, die einfach auf der Website des jeweiligen Gerichts zugänglich sein muss. Die Nutzung des Justizportals des Bundes und der Länder wird hierfür angestrebt. — Modernisierungsagenda Föderal – 42 |
Dezember 2027 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Elektronische Form der Verkündung als Regelfall In den Bestimmungen der Länder zur Verkündung, Veröffentlichung und Dokumentation von Rechtsverordnungen, Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen wird bis zum 31.12.2026 die elektronische Form als Regelfall eingeführt. — Modernisierungsagenda Föderal – 43 |
Dezember 2026 |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Umkehrung des Regel-Ausnahme-Verhältnisses (Genehmigungsfiktion) Bund und Länder werden, wo immer sinnvoll und fachlich möglich, vom Instrument der Genehmigungsfiktion mehr Gebrauch machen. Dazu wird bis zum 31.12.2027 in den Verwaltungsverfahrensgesetzen von Bund und Ländern (§ 42a) das Regel-Ausnahme-Verhältnis umgekehrt: Sofern Fachrecht explizit nichts Abweichendes regelt, gilt eine Genehmigung nach Ablauf von drei Monaten ab Einreichung der vollständigen Unterlagen als erteilt. Dies gilt nicht für Planfeststellungsverfahren. Anderweitige Regelungen im Fachrecht sind besonders zu begründen. Bund und Länder liefern bis zum 31.12.2027 an das Bundeskanzleramt und den MPK-Vorsitz eine Übersicht derjenigen Fälle mit entsprechender Begründung, für die abweichende Regelungen getroffen wurden. Die Maßnahmen werden hinsichtlich ihrer Wirkung bis zum 31.12.2028 evaluiert. — Modernisierungsagenda Föderal – 48 |
Dezember 2027 |
Bürokratieabbau
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Ausweitung der Genehmigungsfiktion Sofortmaßnahmen zur verstärkten Nutzung von Genehmigungsfiktionen. In einem ersten Schritt wird bis zum 30.06.2026 insbesondere Folgendes geregelt: Die Genehmigungsfiktion in § 6a GewO wird dahingehend erweitert, dass sie mit Ausnahme des besonders sicherheitsrelevanten Bewachungsgewerbes für alle genehmigungspflichtigen Verfahren in der Gewerbeordnung gilt. — Modernisierungsagenda Föderal – 50 |
Juni 2026 |
Bürokratieabbau
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Anzeigeverfahren im allgemeinen Verwaltungsrecht Bund und Länder werden Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren ersetzen, soweit dies rechtlich möglich und sinnvoll ist. In einem ersten Schritt werden Bund und Länder dazu insbesondere folgende Maßnahmen ergreifen: In die Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern wird bis zum 31.12.2026 eine Vorschrift aufgenommen, die die Genehmigungsfreistellung in Anlehnung an das Regelungskonzept des § 42a VwVfG regelt. Damit soll ein Anreiz für die Nutzung von Anzeigeverfahren statt Genehmigungsverfahren durch das Fachrecht geschaffen werden. Ein solcher § 42b VwVfG sollte insbesondere eine Vollständigkeitsfiktion für in Anzeigeverfahren einzureichende Unterlagen anordnen: Soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, sollen Unterlagen, die zum Zwecke eines Anzeigeverfahrens eingereicht werden, als vollständig gelten, wenn dem Einreichenden nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen eine anderweitige Mitteilung der Behörde zugeht. — Modernisierungsagenda Föderal – 62 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Einführung von Bagatellverwaltungsverfahren § 10 VwVfG wird bis zum 31.12.2026 dahingehend ergänzt und die landesrechtlichen Vorschriften bis zum 31.12.2027 geändert, dass Verwaltungsverfahren von untergeordneter Bedeutung, z. B. Antragsverfahren mit Summen bis zum Betrag von 600 Euro, von der Behörde nach billigem Ermessen durchgeführt werden können, ohne dass sämtliche formelle Verwaltungsverfahrensschritte, z. B. die Beteiligung von anderen Behörden (Benehmens-, Zustimmungs- und Einvernehmenserfordernisse) sowie ggf. die Anhörung zwingend durchgeführt werden müssen. — Modernisierungsagenda Föderal – 65 |
Dezember 2027 |
Bürokratieabbau
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Anpassung des DIN-Vertrags Zugleich soll der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem DIN Deutsches Institut für Normung e. V. entsprechend angepasst werden und damit grundlegend überarbeitet werden. — Modernisierungsagenda Föderal – 80 |
Keine |
Rechtsetzung
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Modifizierter Amtsermittlungsgrundsatz Um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen, sind grundlegende Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht erforderlich. Insbesondere der im VwVfG für das Verwaltungsverfahren angeordnete Amtsermittlungsgrundsatz darf kein Hemmnis für den zügigen Abschluss des Verfahrens sein. Bund und Länder werden daher für das VwVfG die Möglichkeit prüfen, zu ermöglichen, dass in Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren, in denen eine dritte Person Einwendungen erhebt, die Prüfung auf die von dieser hinreichend konkret vorgetragenen Tatsachen sowie auf die den Behörden bekannten Tatsachen beschränkt wird. — Modernisierungsagenda Föderal – 84 |
Keine |
Bürokratieabbau
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Modernisierung der Marktüberwachung Die Marktüberwachung soll zu einem modernen, effektiven, digital gestützten und risikoorientierten System weiterentwickelt werden. Zur fachlichen Vorbereitung konkreter Reformschritte wird ein Expertenkreis unter Einbeziehung der Länder eingerichtet. Dieser wird praxisnahe Empfehlungen für eine strukturelle, rechtliche und technische Weiterentwicklung der Marktüberwachung erarbeiten. — Modernisierungsagenda Föderal – 86 |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Gesetzliche Entscheidungen bei Vorhaben mit besonderer Bedeutung Bei ausgewählten spezifischen Infrastrukturprojekten mit besonderer Bedeutung, insbesondere bei Trassenkorridoren, soll stärker von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, durch Gesetz auf der Grundlage einer strategischen Umweltprüfung bzw. einer Umweltverträglichkeitsprüfung über die wesentlichen Grundsatzfragen im Hinblick auf Art, Bedarf, Trassierung und sonstige prägende Charakteristika zu entscheiden. Hierzu erfolgen bis zum 31.12.2026 Pilotvorhaben. — Modernisierungsagenda Föderal – 134 |
Dezember 2026 |
Bürokratieabbau
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Mobilfunkabdeckung im Fernverkehr Bund und Länder werden gemeinsam mit der Bahn, Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2026 auf eine nahezu vollständige Mobilfunkabdeckung entlang der Hauptrouten hinwirken und dazu entsprechende Beschleunigungsmaßnahmen ergreifen. — Modernisierungsagenda Föderal – 143 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Einheitliche Formulare in der Vergabe Bund und Länder entwickeln einheitliche Formulare und Formularvorlagen, insbesondere für Eigenerklärungen und Eignungsnachweise. Einsetzung einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Wirtschaftsvertretungen zeitnah im Jahr 2026; Erarbeitung digitaler und schnittstellenfähiger Lösungen. — Modernisierungsagenda Föderal – 146 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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E-Rechnungsplattform nutzen Bund und Länder verständigen sich auf die Nutzung einer gemeinsamen E-Rechnungsplattform. — Modernisierungsagenda Föderal – 149 |
Keine |
Vergabe & Beschaffung
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Begrenzung der Prüffrist Sofern Nachprüfungsverfahren im Unterschwellenbereich in den Landesvorschriften bestehen, wird die Prüffrist einheitlich auf höchstens 5 Wochen begrenzt. Die Länder passen jeweils ihre Regelungen bis spätestens zum 31.12.2026 an. — Modernisierungsagenda Föderal – 152 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Angleichung Vergaberecht für Bauleistungen Bund und Länder streben eine Angleichung des Vergaberechts (an die Regelungen zu Dienst- und Lieferleistungen) auch für Bauleistungen bis spätestens zum 31.12.2027 an. — Modernisierungsagenda Föderal – 153 |
Dezember 2027 |
Vergabe & Beschaffung
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Gemeinsames Vergabegesetzbuch Im Zuge der Umsetzung der überarbeiteten EU-Vergaberichtlinien prüfen Bund und Länder bis zum 31.12.2026 die Bündelung aller Bundesregelungen im Oberschwellenbereich in einem gemeinsamen Vergabegesetzbuch. — Modernisierungsagenda Föderal – 156 |
Dezember 2026 |
Vergabe & Beschaffung
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Reform der Datenschutzaufsicht Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens zum 31.12.2027 reformieren und dabei gegebenenfalls auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren. Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie die Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden. Hierzu können insbesondere die Bündelung von Kompetenzen bei der BfDI oder den Aufsichtsbehörden der Länder (bspw. durch Zuständigkeitskonzentration und/oder One-Stop-Shop-Regelungen), eine bessere Einbindung der DSK und/oder die Einführung eines Kohärenzverfahrens unter Nutzung der Möglichkeiten des Art. 87 Abs. 3 GG auf Bundesebene oder im Wege von Staatsverträgen zwischen den Ländern gehören. Der Bund prüft die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.
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Dezember 2027 |
KI & Daten
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Anonymisierung und Pseudonymisierung im Kontext des KI-Trainings und –Einsatzes Der Bund wird bis spätestens zum 31.12.2027 eine neue Regelung im BDSG vorschlagen, die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, jedenfalls bis im Rahmen der aktuellen Reformbestrebungen der Europäischen Kommission eine Regelung in der DS-GVO erfolgt. — Modernisierungsagenda Föderal – 159 |
Dezember 2027 |
KI & Daten
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Beschränkung der Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten Der Bund wird bis zum 31.12.2026 eine Aufhebung des § 38 Abs. 1 BDSG einbringen und damit die Pflicht zur Bestellung von Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich auf die Regelung in Art. 37 DS-GVO beschränken. — Modernisierungsagenda Föderal – 160 |
Dezember 2026 |
KI & Daten
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Einer-für-Alle-Prinzip im Datenschutz verankern Das Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) im öffentlichen Bereich (inklusive föderaler Anerkennung einschlägiger Prüfungen einer Datenschutzaufsichtsbehörde) wird unter Berücksichtigung etablierter IT-Systeme bis zum 31.12.2026, soweit möglich, verankert. — Modernisierungsagenda Föderal – 161 |
Dezember 2026 |
KI & Daten
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Datenübermittlung im Gesundheitsbereich und in anderen Bereichen Der Bund wird bis zum 30.06.2026 die gesammelten Erfahrungen im Bereich des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) sowie der elektronischen Patientenakte (ePA) auswerten und in Zusammenarbeit mit den Ländern weitere Bereiche identifizieren, in denen eine Widerspruchslösung in Betracht kommt. — Modernisierungsagenda Föderal – 163 |
Juni 2026 |
KI & Daten
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Zweckfestlegungen im Datenschutz Bund und Länder werden ab sofort bei der Schaffung von neuen Rechtsgrundlagen in Fachgesetzen für die Datenverarbeitung im Kontext der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auf eine hinreichend bestimmte Zweckfestlegung achten, die zugleich eine möglichst flexible, bürgerorientierte und technikoffene Anwendung der Normen ermöglicht. Datenschutz- und verfassungsrechtliche Anforderungen an Rechtsgrundlagen für eingriffsintensive Datenverarbeitungen werden dabei eingehalten. — Modernisierungsagenda Föderal – 164 |
Keine |
KI & Daten
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Zusammenarbeit im Bereich Geistiges Eigentum Bund und Länder werden bis zum 31.12.2026 „intellectual property“ (IP) als Leistungsindikator etablieren, d. h. wo möglich eine Stärkung der Aufnahme von Patenten, Patentanmeldungen und Lizenzen in Forschungs- und Berufungsbewertung und Entwicklung von Metriken analog zu Publikationen (z. B. „Patent Impact Index “). Bund und Länder werden vorhandene Kompetenzzentren für IP stärken: Kooperationspartner des DPMA wie z. B. Patentinformationszentren in den Ländern als notwendige Infrastruktur im IPÖkosystem stärken, Budgets der Hochschulen und Forschungszentren für IP-Anmeldungen und Patentverwertung ausbauen. — Modernisierungsagenda Föderal – 173 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Neuordnung der datenschutzrechtlichen Aufsichtsstruktur zwischen Bund und Ländern Das bisherige Zuständigkeitsgefüge der datenschutzrechtlichen Aufsicht von Bund und Ländern muss weitergedacht werden. Die zeitnahe Bündelung von bislang zwischen Bund und Ländern verteilten Kompetenzen ist dabei essenziell für eine einheitliche sowie praxisorientierte Auslegung von Rechtsfragen im Bereich des Datenschutzes und soll bis spätestens zum 31.12.2027 erfolgen. Dies schafft nicht nur Synergien und erhebliche Effizienzgewinne, sondern auch Verfahrensvorteile, die für den Standort Deutschland von größter Bedeutung sind. Zugleich führt ein schlanker und einheitlicher Aufsichtsprozess auch für national tätige Unternehmen zu maßgeblichen Vereinfachungen. — Modernisierungsagenda Föderal – 176 |
Dezember 2027 |
KI & Daten
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Stärkung des Grundsatzes der Subsidiarität Für einen starken Föderalismus im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität müssen Bund und Länder Kompetenzen dort erfüllen, wo sie am besten erfüllt werden können. Das geht in beide Richtungen. Es bedarf daher einer Stärkung des Subsidiaritätsgedankens durch eine neue zielgenaue „Entflechtungsrunde“ zwischen Bund und Ländern. — Modernisierungsagenda Föderal – 181 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Vereinfachung des internationalen Urkundenverkehrs durch zentrale Ausstellung von e-Apostillen Der elektronische Urkundenverkehr bietet enormes Entlastungspotenzial für Bürger und Unternehmen. Apostillen nach dem Haager Apostilleübereinkommen machen öffentliche Urkunden im Ausland verkehrsfähig, können derzeit in Deutschland aber noch nicht in elektronischer Form erteilt werden. Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die elektronische Apostillierung elektronischer öffentlicher Urkunden von Bund und Ländern übernehmen und strebt an, diese Aufgabe beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu zentralisieren. — Modernisierungsagenda Föderal – 182 |
Keine |
Verwaltungs- und Justizdigitalisierung
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Vereinfachung des allgemeinen Zuwendungsrechts Bund und Länder werden das allgemeine Zuwendungsrecht (auf Basis der §§ 23, 44 Haushaltsordnungen von Bund und Ländern) bis zum 31.12.2026 vereinfachen. Die Vereinfachungen sollen anschließend weitestgehend in alle Förderprogramme übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Maßnahmen:
— Modernisierungsagenda Föderal – 186 |
Dezember 2026 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Verhältnismäßigkeit von Förderhöhe und Aufwand Bund und Länder werden ab Anfang 2027 durch entsprechende Regelungen im allgemeinen Zuwendungsrecht (auf Basis der §§ 23, 44 Haushaltsordnungen von Bund und Ländern) dafür sorgen, dass die Förderhöhe und der Aufwand zur Beantragung der Fördermittel in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dies betrifft insbesondere die Schaffung eines vereinfachten Verfahrens für Zuwendungen mit geringer finanzieller Bedeutung mit dem Ziel, ein vollständig digitalisiertes und automatisiertes Verfahren zu ermöglichen. Beim Nachweis der Verwendung wird in dem vereinfachten Verfahren vorrangig auf Eigenerklärungen gesetzt. — Modernisierungsagenda Föderal – 194 |
Anfang 2027 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Pauschalierte Zuweisungen an Kommunen für Förderungen Die Länder werden beginnend ab dem Haushaltsjahr 2027 die Eigenverantwortung der Kommunen stärken, indem diese auf gesetzlicher Grundlage, soweit wie möglich, pauschalierte Zuweisungen für bestimmte Förderbereiche erhalten. Dabei wird allenfalls ein Nachweis der Verwendung auf der Ebene der Förderbereiche gefordert. — Modernisierungsagenda Föderal – 195 |
Anfang 2027 |
Innovation, Förderung & Arbeit
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Stärkung des verfassungsrechtlichen Handlungsrahmens für die Digitalisierung Bund und Länder streben eine zeitnahe Änderung von Artikel 91c GG an, damit der Bund digitale Verfahren und Standards regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und für die Mitnutzung durch die Landesebene zur Verfügung stellen kann. — Modernisierungsagenda Föderal – 201 |
Keine |
Staatliche Strukturen & Governance
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Resilienz der Verwaltungen Regelmäßige Durchführung von Planspielen („Stresstests“), um die Verwaltungen besser auf Krisenszenarien (Pandemie, Cyberangriffe, Blackouts etc.) vorzubereiten. — Modernisierungsagenda Föderal – 204 |
Keine |
Resilienz, Sicherheit & Verteidigung
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Etablierung von Wirkungszielen und Erfolgsindikatoren Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Der Wirkungsgrad von Gesetzen soll nachprüfbarer werden. Dafür werden Wirkungsziele und Erfolgsindikatoren etabliert. — Modernisierungsagenda Föderal – 225 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Interaktive Rechtsbibliothek Bund und Länder verabreden daher, dass die nachfolgend dargestellten Grundsätze in der Rechtsetzung des Bundes und der Länder ab dem 31.12.2026 Anwendung finden sollen und abhängig von den landesspezifischen Gegebenheiten umgesetzt werden, etwa durch die Aufnahme in Geschäftsordnungen oder durch Beschlüsse hierfür zuständiger Gremien. Bund und Länder werden Fachbegriffe und Definitionen vereinfachen und modularisieren und prüfen die Bereitstellung in einer interaktiven Rechtsbibliothek. — Modernisierungsagenda Föderal – 226 |
Dezember 2026 |
Rechtsetzung
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Einhaltung von Regelfristen Bund und Länder erkennen an, dass gute Gesetzgebung vor allem ausreichende Zeit für alle am Prozess Beteiligten benötigt. Sie erachten eine Regelfrist von vier Wochen für angemessen. Sie wollen ab dem 01.07.2026 dieser Maßgabe bei der Rechtsetzung auf Bundes- und Landesebene folgen. — Modernisierungsagenda Föderal – 228 |
Juli 2026 |
Rechtsetzung
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Was ist der Monitor Staatsmodernisierung?
Der Monitor Staatsmodernisierung ist ein Angebot des Digitalverbands Bitkom. Er soll Transparenz in die Staatsmodernisierung auf Bundes- und Länderebene bringen: Was sehen die Agenden vor, wie geht es voran, was wurde schon abgeschlossen, wo hakt es noch?
Dazu wird der Umsetzungsstand aller digitalpolitisch relevanten Vorhaben überprüft, die die „Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund)“ und die „Föderale Modernisierungsagenda“ vorsehen – insgesamt etwa zwei Drittel aller Modernisierungsvorhaben.
Dabei werden sowohl Maßnahmen mit direktem Digitalbezug berücksichtigt als auch solche, die nicht unmittelbar der Digitalpolitik zuzuordnen sind, aber die Digitalisierung gleichwohl stark berühren.
Der Monitor wird halbjährlich aktualisiert, die Zeitreihe ist ebenfalls zugänglich. So entsteht eine Gesamtschau der Staatsmodernisierung, die Fortschritte transparent, nachvollziehbar und messbar macht.
Der Monitor Staatsmodernisierung bildet insgesamt 222 Einzelvorhaben ab. 82 davon stammen aus der Agenda des Bundes, inklusive der Hebelprojekte – also von der Bundesregierung besonders herausgehobene Vorhaben aus den Modernisierungsagenden und dem Koalitionsvertrag –, die übrigen 140 aus der föderalen Agenda. Einzelne Maßnahmen sind, gegebenenfalls in leicht unterschiedlicher Form, in beiden Agenden oder in Agenden sowie Hebelprojekten aufgeführt. Diese Maßnahmen werden analog zu den Quellen mehrfach aufgeführt. Die Maßnahmen sind im Monitor Staatsmodernisierung nach ihrer Reihenfolge in den Modernisierungsagenden sortiert.
In Einzelfällen können Vorhabenbezeichnungen und Zuständigkeitsbewertungen im Zuge der Aktualisierungen des Monitors präzisiert werden. Auch neue Vorhaben können eingefügt werden, sofern sie von Bund und Ländern als Projekte der Staatsmodernisierung benannt werden. Daraus können sich je nach Stichtag Änderungen im Monitor ergeben.
Der Umsetzungsstand jedes einzelnen Vorhabens wurde von den Digitalexpertinnen und -experten des Bitkom auf Basis der zum jeweiligen Stichtag vorliegenden Informationen bewertet. Der Umsetzungsstand entspricht immer einer der folgenden Kategorien:
Maßnahmen mit direktem Digitalbezug im Sinne dieser Untersuchung sind alle Maßnahmen, die
Maßnahmen mit indirektem Digitalbezug sind alle Maßnahmen, die klar einem anderen Politikfeld zuzuordnen sind, die Digitalisierung und Digitalpolitik aber wesentlich berühren und deshalb hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Digitalisierung betrachtet und aus digitaler Perspektive gestaltet werden müssen (z.B. Bürokratieabbau, Verfahrensbeschleunigung, Vergabe).
Die Zuordnung der Maßnahmen zu den Themenbereichen erfolgte nach den untenstehenden Kriterien. Dabei waren die Kapitel und Themenbereiche der Modernisierungsagenden ein Ausgangspunkt, wurden jedoch zur besseren Vergleichbarkeit der Agenden und zur Hervorhebung der Digitalbezüge erweitert und neu gesetzt.
Teilweise lassen sich Maßnahmen mehreren Themenbereichen zuordnen. In diesen Fällen wurde die Zuordnung analog zu den Agenden, gemäß der unten stehenden Vorgaben oder nach dem überwiegenden inhaltlichen Fokus der Maßnahme vorgenommen.
Titel beziehungsweise Kurzbezeichnungen der Maßnahmen orientieren sich an den Originaltexten der Agenden. Teilweise wurden zur besseren Verständlichkeit Ergänzungen und Änderungen vorgenommen.
Die Beschreibungen einzelner Maßnahmen orientieren sich ebenfalls an den Originaltexten. Sie wurden zur besseren Verständlichkeit teils um relevante Einleitungstexte oder Kapitelbeschreibungen ergänzt, insbesondere bei der „Modernisierungsagenda Bund“.
Die Quelle gibt für jede Maßnahme die Textstelle in den Originaldokumenten wieder. Für die „Modernisierungsagenda Föderal“ ist die Nummer der Maßnahme genannt, für die „Modernisierungsagenda Bund“ das Kapitel sowie die Nummer der Maßnahme im Kapitel. Hebelprojekte sind unter der „Modernisierungsagenda Bund“ entsprechend ausgewiesen.
Die Fristen entsprechen den in den Maßnahmentexten der Agenden gemachten Angaben.
Bei mehreren Fristen innerhalb einer Maßnahme oder mehreren Zielkriterien mit Fristen wurde in der Regel der spätere Termin gewählt, oder jener, zu dem der Großteil der Umsetzung ohne Evaluationsprozesse abgeschlossen sein soll.
Zielvorgaben der „Modernisierungsagenda Bund“, die mehreren Maßnahmen zugeordnet werden, sind teils doppelt aufgeführt.
Die Zuständigkeit für Maßnahmen leitet sich für die föderale Agenda aus dem konkreten Maßnahmentext ab. Für die „Modernisierungsagenda Bund“ wurden alle Maßnahmen dem Bund zugeordnet, mit Ausnahme von Vorhaben, die den Einsatz für Änderungen auf EU-Ebene betreffen. Diese wurden in beiden Agenden mit der Zuständigkeit „Europäische Union“ versehen. Die Zuständigkeit für Hebelprojekte in der Agenda des Bundes wurde entsprechend ihrer jeweiligen Inhalte bewertet.
Der Monitor Staatsmodernisierung funktioniert interaktiv. Er bietet also einerseits einen Überblick über die Staatsmodernisierung, kann aber ebenso genutzt werden, um die Vorhaben zu einzelnen Themenbereichen oder Agenden zu untersuchen. Über Filterfunktionen können alle Kriterien so miteinander verknüpft werden, dass gezielt Vorhaben identifiziert werden, die ein spezielles Set an Kriterien erfüllen – also beispielsweise alle bereits abgeschlossenen Vorhaben mit direktem Digitalbezug aus der Agenda des Bundes.
Der Monitor Staatsmodernisierung erfasst nur solche Vorhaben der Staatsmodernisierung, die einen Digitalbezug aufweisen. Er trifft keine Aussagen dazu, in welchen spezifischen Bundesländern oder Ressorts bestimmte Vorhaben umgesetzt sind. Er enthält ebenso wenig fachliche Bewertungen des Bitkom hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der einzelnen politischen Vorhaben. Er identifiziert keine Lücken, Schwächen oder auch Stärken der Modernisierungsagenden. Vielmehr bietet der Monitor einen Abgleich der politischen Praxis mit der politischen Programmatik und ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang zum Themenkomplex Staatsmodernisierung und seinen Bausteinen.
Stichtag der Bewertung war der 12. Juni 2026.