Im Vergaberecht gilt eine Pflicht zur Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz, um für einen fairen Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsteilnehmern zu sorgen. Diese Website unterstützt durch die Bereitstellung von produktneutralen Empfehlungen für die ITK-Beschaffung öffentliche Auftraggeber bei der Formulierung ihrer Ausschreibungen. Zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen wird dabei auch auf die Verwendung von allgemein anerkannten Benchmarkverfahren zurückgegriffen. Auch die Ansprüche einer umweltgerechten und nachhaltigen Beschaffung werden berücksichtigt.
Nach gesetzlichen Grundlagen wie der Europäischen Vergaberichtlinie (2014/24/EU), dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) sowie Vorschriften der Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen (VOL), der Sektorenverordnung (SektVO), der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist der Beschaffungsgegenstand nach sachlichen und diskriminierungsfreien Kriterien, d.h. produktneutral, zu beschreiben (vgl. § 97 GWB und § 31 Abs. 6 VgV für EU-weite Vergabeverfahren und § 2 Abs. 2 UVgO für die Unterschwellenvergabe). Bestimmte Produktbezeichnungen oder Markennamen dürfen in Ausschreibungen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden, wenn eine hinreichend genaue Beschreibung durch verkehrsübliche Bezeichnungen oder allgemeine Kriterien nicht möglich ist.
Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen.
Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bitkom. Als Partner sind weitere öffentliche Organisationen wie das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit, das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ Berlin) oder die Polizei Berlin in die Ausarbeitung der Empfehlungen eingebunden. Das gemeinsame Ziel konnte dabei nur durch die intensive Mitarbeit von Expertinnen und Experten aus der digitalen Wirtschaft erreicht werden.