Medizinische Register leisten schon heute einen unverzichtbaren Beitrag zum Verständnis von Prävalenz, Komorbiditäten und Versorgungspfaden einzelner Erkrankungen. Wir begrüßen daher die im Koalitionsvertrag festgehaltene Absicht der Bundesregierung, die medizinische Registerlandschaft weiterzuentwickeln. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses müssen u.a. auch Interoperabilitätsstandards, eine Verknüpfung der Forschungsdatenzentren, die Erschließung der in Registern erhobenen Daten für die Forschung und Entwicklung oder die Sicherstellung der Datenqualität berücksichtigt werden. Gemeinsames Ziel muss es sein, in der Routine erhobene und qualitätsgesicherte Daten auch im Weiteren bestmöglich im Sinne der Sicherheit von Patientinnen und Patienten, der Qualität und dem Zugang zu innovativen Therapien zu nutzen.