Insgesamt begrüßt der Bitkom die geplanten Anpassungen. Insbesondere die überfälligen Änderungen bezüglich der steuerlichen Behandlung sogenannter Registerfälle sind erfreulich. Die bisherige Handhabung strapazierte aufgrund des unverhältnismäßigen Aufwandes die Ressourcen der Unternehmen und ging für diese mit erheblichen Kosten einher. Der Bitkom hatte sich bereits zuvor stark für eine veränderte Besteuerungspraxis in Registerfällen eingesetzt. Umso erfreulicher ist es, dass wir mit diesem Petitum durchgedrungen sind. Allerdings sind weitergehende Vereinfachungen wünschenswert.