Grundsätzlich begrüßt der Bitkom die Intention des Gesetzgebers, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Amtsermittlungsgrundsatz der Finanzbehörden und den Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Aktivitäten mit virtuellen Währungen und sonstigen Token herzustellen. Das Ergänzungsschreiben zum BMF-Schreiben bleibt jedoch hinter diesem Ziel zurück, da es letztlich lediglich die allgemeinen Grundsätze der Mitwirkungspflichten für anwendbar erklärt. Anstatt den Steuerpflichtigen weiterhin einseitig mit der Nachweisführung zu belasten, sollte das Ziel sein, durch Schaffung einheitlicher Standards und mit Hilfe digitaler Werkzeuge die automatisierte Überprüfung zu vereinfachen und weitläufig nutzbar zu machen.