Am 3. November legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Digitale Inhalte Richtlinie vor. Wir begrüßen zwar die zeitige Umsetzung der EU-Richtlinie, sehen jedoch im Detail Änderungs- und Klarstellungsbedarf im vorgelegten RefE, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zum Vertragsschluss und zu Daten als Gegenleistung und zu den einzuführenden Updateverpflichtungen. Wir bedanken uns daher für die Möglichkeit zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen und gehen in unserer Stellungnahme im Detail auf die Regelungen ein. Unsere Stellungnahme können Sie hier zum Download abrufen.