Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 01.03.2021 einen Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (SorgfPflG-E) vorgelegt.
Die Regelungen im Gesetzentwurf scheinen in sich noch nicht ausgewogen. Es ist zu befürchten, dass das Gesetz zu Ungleichheiten im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen führt. Ebenso gilt es schon bestehenden Maßnahmen zur Durchsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in der Lieferkette anzuerkennen. Es ist dafür zu sorgen, dass nicht redundante oder gar widersprüchliche gesetzliche Sorgfaltspflichten beschlossen werden.
Bitkom und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in globalen Lieferketten. Entsprechend hat Bitkom zusammen mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern eine Verpflichtungserklärung zur sozialen Nachhaltigkeit bei der ITK-Beschaffung erarbeitet. Viele IT-Unternehmen haben bereits ein hohes Schutzniveau in Bezug auf Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette etabliert und orientieren sich dabei z.B. am RBA-Verhaltenskodex (Responsible Business Alliance Kodex).