Die EU-Kommission hat im Juli den Entwurf einer Richtlinie für die kollektive Rechtewahrnehmung im europäischen Binnenmarkt vorgestellt. Bitkom begrüßt zwar die Ziele des Vorschlags, europaweit einheitliche Standards für das Tätigwerden von Verwertungsgesellschaften zu schaffen und die europaweite Lizenzierung von Musik zu vereinfachen. Nach einer Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahre 2005 sehen sich professionelle Nutzer (z.B. Anbieter von Online-Plattformen für Musik und Videos) einer gestiegenen Anzahl notwendiger Vertragspartner gegenüber, deren Repertoire nur unzureichend abgrenzbar ist.
Verschiede, kumulativ erforderliche Nutzungsrechte (Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung) der Werkkataloge werden zudem noch von verschiedenen Rechtemanagern wahrgenommen. Einige sinnvolle Instrumentarien zur Regulierung der Verwertungsgesellschaften, die immerhin monopolartig agieren, sind bereits im Entwurf angelegt. Gerade aber im Verhältnis zum Nutzer sind sie zu unbestimmt und gehen oftmals nicht weit genug, um die angestrebten zu erreichen. Der Entwurf müsste daher noch Verbesserungen erfahren in Bezug auf: