Für die Beteiligung von Arbeitnehmern an den Unternehmen ihrer Arbeitgeber gelten derzeit in Deutschland wenig attraktive steuerliche Rahmenbedingungen. Dies erschwert es insbesondere Startups, Beteiligungsprogramme zur Mitarbeiterbindung und –gewinnung einzusetzen, obwohl Startups auf eine langfristige Bindung wichtiger Wissens- und Entscheidungsträger an das Unternehmen in besonderer Weise angewiesen sind.
Eine besondere Schwierigkeit des geltenden Rechts liegt darin, dass Mitarbeiter Vorteile aus Beteiligungsprogrammen ihrer Arbeitgeber bereits der Lohnsteuer unterwerfen müssen, wenn sie aus der Beteiligung noch keine flüssigen Mittel beziehen (Problematik des sog. dry income). Ein weiteres Praxishindernis liegt darin, dass Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen nur dann steuerlich begünstigt sind, wenn an dem Programm sämtliche Mitarbeiter des Unternehmens teilnehmen können. Bitkom hat diese und andere Praxisschwierigkeiten im beigefügten Positionspapier zusammengetragen.
Die Bundesregierung hat inzwischen auf die Forderung nach einer Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen mit dem Entwurf eines Fondsstandortgesetzes reagiert. Die Stellungnahme des Bitkom zu dem Gesetzentwurf ist ebenfalls anbei zum Download bereit gestellt.