Um international konkurrenzfähig zu sein, sind Startups auf Top-Talente angewiesen. Im Wettbewerb um diese Fachkräfte greifen daher viele auf Mitarbeiterbeteiligungen zurück. Bei den Rahmenbedingungen hat Deutschland aber Nachholbedarf. So entsteht bereits bei der Übertragung der Beteiligung eine erhebliche Lohnsteuerschuld, obwohl noch gar kein Geld fließt (sog. Dry Income). Um die Bedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen zu verbessern, hat die Bundesregierung ein Fondsstandortgesetz auf den Weg gebracht.