Europäisches und deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus Art. 23 der RL 2004/18 und den §§ 7 VOL/A und 8 VOLA/A EG. Damit wird gewährleistet, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).
Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als weitere Partner der öffentlichen Hand sind beteiligt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt.
Der Fachausschuss erstellt in Unterarbeitsgruppen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von ITK-Produkten und unterstützt so öffentliche Auftraggeber bei der produktneutralen Formulierung ihrer Ausschreibungen.
Europäisches und deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus Art. 23 der RL 2004/18 und den §§ 7 VOL/A und 8 VOLA/A EG. Damit wird gewährleistet, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).
Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als weitere Partner der öffentlichen Hand sind beteiligt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt.
Der Fachausschuss erstellt in Unterarbeitsgruppen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von ITK-Produkten und unterstützt so öffentliche Auftraggeber bei der produktneutralen Formulierung ihrer Ausschreibungen.
Ziele & Aktivitäten
Aktuelle Ergebnisse:
Überarbeitung in 2022: Leitfaden Notebooks, Leitfaden Desktop PC, Leitfaden Schule
Überarbeitung im Dezember 2021: Leitfaden Drucker / Multifunktionsgeräte
Überarbeitung im August 2021: Leitfaden Homeoffice