Fachausschuss Produktneutrale Ausschreibungen
- Gremien Typ:
- Fachausschuss
- Anwendungsbereich:
- Recht und Steuern
- Informationen für Mitglieder:
- Mitgliederportal
Ziele & Aktivitäten
Europäisches und deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus Art. 23 der RL 2004/18 und den §§ 7 VOL/A und 8 VOLA/A EG. Damit wird gewährleistet, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).
Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als weitere Partner der öffentlichen Hand sind beteiligt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt.
Der Fachausschuss erstellt in Unterarbeitsgruppen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von ITK-Produkten und unterstützt so öffentliche Auftraggeber bei der produktneutralen Formulierung ihrer Ausschreibungen.
Europäisches und deutsches Recht verbieten grundsätzlich die Nennung von Markennamen im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen. Dies ergibt sich aus Art. 23 der RL 2004/18 und den §§ 7 VOL/A und 8 VOLA/A EG. Damit wird gewährleistet, dass nicht schon durch diskriminierende Formulierungen in der Ausschreibung bestimmte Hersteller oder Lieferanten aus dem Kreis der potentiellen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Umsetzung dieser Regelungen bei der Beschaffung von ITK ist keine leicht zu erfüllende Aufgabe. Die technische Komplexität der Materie, die rasche Abfolge der Produktzyklen und vor allem die Schwierigkeit, die gewünschte Leistungsfähigkeit eines Systems unter Einbeziehung aller technischen Anforderungen punktgenau zu beschreiben, stellen öffentliche Beschaffer vor große Herausforderungen. So erklärt es sich, warum gerade hier die Leistungsbeschreibung oft unter Zuhilfenahme der einschlägigen Produktnamen erfolgt(e).
Das Projekt "ITK-Beschaffung.de" gründet sich auf eine gemeinsame Initiative des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern und des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom). Als weitere Partner der öffentlichen Hand sind beteiligt das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), die Bundesagentur für Arbeit und das Umweltbundesamt.
Der Fachausschuss erstellt in Unterarbeitsgruppen Leitfäden zur produktneutralen Ausschreibung von ITK-Produkten und unterstützt so öffentliche Auftraggeber bei der produktneutralen Formulierung ihrer Ausschreibungen.
Themen
Weitere Informationen
Aktuelle Ergebnisse
Überarbeitung Juni 2020: Leitfaden Server
Überarbeitung November 2020: Leitfaden Thin Clients und Leitfaden Notebooks
Neuerstellung Januar 2021: Leitfaden Schule
Derzeit in Arbeit: Leitfaden Homeoffice
Überarbeitung in 2021: Leitfaden Drucker / Multifunktionsgeräte
Vorsitzender: Matthias Enkelmann (Lexmark Deutschland GmbH)
Stellvertretende Vorsitzende: Heiner Genzken (Intel Deutschland GmbH ), Jörg Roskowetz (AMD GmbH)