Eine überarbeitete Version der Vergabegrundlagen für das Umweltzeichen Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 205) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Die neuen Vergabegrundlagen nach RAL-UZ 205 ersetzen die bisherigen Vergabegrundlagen nach RAL-UZ 171 und gelten ab dem 01.01.2018. Die neuen Vergabegrundlagen stellen zusätzliche bzw. strengere Anforderungen an die Geräte und die Hersteller als bisher.
Die im Branchenverband BITKOM organisierten Hersteller haben die Erarbeitung der neuen Kriterien aktiv unterstützt und bereits für eine große Anzahl an Geräten das Umweltzeichen beantragt. Aufgrund der großen Nachfrage nach der neuen Zertifizierung ist jedoch schon jetzt absehbar, dass der Zeichengeber nicht alle Anträge bis zum Start des neuen Blauen Engel am 01. Januar 2018 bearbeitet haben wird. Dies führt zu der misslichen Situation, dass einige Geräte das Umweltzeichen nicht bereits zum Laufzeitbeginn erhalten werden, obwohl diese Geräte die Voraussetzungen erfüllen und die Hersteller frühzeitig vor Laufzeitbeginn das Umweltzeichen für diese Geräte beantragt haben.
Das FAQ bietet einen Überblick über häufige Fragen zum Blauen Engel, zu den neuen Kriterien nach RAL-UZ 205 und weiteren Aspekten.
Eine überarbeitete Version des Umweltzeichens Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (RAL-UZ 171) ist seit Anfang des Jahres verfügbar. Hierbei wurde ein zusätzlicher Prüfwert für Partikelemissionen eingeführt. Er ergänzt die zahlreichen anderen Kriterien, die bereits bisher Voraussetzungen für die Vergabe des Blauen Engels an Bürogeräte mit Druckfunktion waren. Die im Branchenverband BITKOM organisierten Hersteller von Laserdrucksystemen haben dieses Vorhaben aktiv unterstützt.
Das FAQ bietet einen Überblick über häufige Fragen zum Blauen Engel, zur Vergabepraxis, zum neuen Prüfwert in RAL-ZU 171 und weiteren Aspekten.
Im Rahmen des Workshops “Entwicklungsperspektiven Blauer Engel” von BMU und UBA am 26.9.2011 in Berlin nimmt BITKOM Stellung. BITKOM begrüßt die grundsätzliche Diskussion um die zukünftigen Perspektiven des Umweltzeichens Blauer Engel. In der angehängten Stellungnahme positionieren wir uns zu folgenden Themen:
ENERGY STAR, Blauer Engel, TCO, Energielabel:
Im Dschungel der Produktkennzeichnungen für ITK Produkte ist Durchblick schwer. In folgendem Positionspapier zeigt BITKOM den Weg durch die Produktkennzeichnungen auf.
BITKOM vertritt die Position, dass ENERGY STAR die global anerkannte Energiekennzeichnung für ITK Produkte ist. Für Produktdeklaration ist der internationale Standard ECMA 370 (The Eco Declaration, TED) das Maß der Dinge. BITKOM mahnt zur Vorsicht bei der Forderung nach anderen Produktkennzeichnungen und -deklarationen.
Dieser Standard legt die umweltbezogenen Eigenschaften und Messmethoden für ICT und CE Produkte anhand bekannter Bestimmungen, Standards, Leitfäden und aktuell anerkannten Praktiken fest. Er gilt auch für Produkte wie Bauteile, Komponenten, Zubehör und/oder sonstige Teile.
Der Standard betrifft Unternehmensprogramme und produktbezogene Eigenschaften, jedoch nicht die Herstellungsprozesse oder logistische Aspekte. Obwohl die Deklarationen, wie in Annex A und B definiert, für die Anwendung in der Europäischen Union optimiert sind, ist dieser Standard für die globale Anwendung vorgesehen. Es könnten noch weitere Anhänge für andere Regionen hinzugefügt werden.
Umweltprofil des Unternehmens (Annex A)
Das Umweltprofil eines Unternehmens ist unterteilt in rechtliche und Marktanforderungen wie:
Umweltbezogene Produkteigenschaften (Annex B)
Die umweltbezogenen Produkteigenschaften sind unterteilt in rechtliche und Marktanforderungen, bezogen auf:
Die Eigenschaften sind ohne Unterscheidung nach Produktkategorien aufgeführt. Nicht alle Eigenschaften gelten zwangsläufig für jede Produktkategorie.
Neben umweltrelevanten Produkteigenschaften wurden aufgrund häufiger Kundenrückfragen außerdem Aspekte wie elektronische Sicherheit, EMC und Ergonomie aufgenommen.
Die Norm DIN EN ISO 14024 "Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltkennzeichnung Typ I - Grundsätze und Verfahren" enthält Vorgaben für die Ökolabel-Systeme wie Blauer Engel, Nordischer Schwan oder EU-Umweltzeichen. Wichtigstes Merkmal ist, dass die Kriterien für die Vergabe eines Kennzeichens und die Entscheidung, ob ein bestimmtes Produkt mit dem Kennzeichen versehen werden darf, nicht in Eigenregie der herstellenden Unternehmen oder einzelner interessierter Kreise erfolgt sondern durch eine neutrale Körperschaft erfolgt. Die Entscheidung darüber, ob für eine bestimmte Produktkategorie ein Zeichen vergeben wird, welche Umweltauswirkungen für die Zeichenvergabe relevant sind und welche Leistungsmerkmale in den jeweiligen Umweltbereichen zu erfüllen sind, wird dabei in einem formalisierten Verfahren gefällt.
Die Norm DIN EN ISO 14021 "Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltbezogene Anbietererklärungen (Umweltkennzeichnung Typ II)" gibt Rahmenbedingungen für Umweltaussagen vor, die Hersteller auf Verpackungen oder in Broschüren für ihre Produkte verwenden können. Die Norm spezifiziert die in DIN EN ISO 14020 genannten grundsätzlichen Anforderungen für Umweltkennzeichen. Insbesondere wird z.B. gefordert:
Die Norm DIN ISO 14025 "Umweltkennzeichnungen und -deklarationen - Umweltdeklarationen Typ III – Grundsätze und Verfahren" legt die Grundsätze und Verfahren fest, nach denen Typ III Umweltdeklarationsprogramme und Typ III Umweltdeklarationen erstellt werden. Kernanforderungen, die in der Norm erläutert werden sind: