Dresden
Startup-Land

Startup-Initiativen in Sachsen

Förderung

ESF Plus Technologiegründungsstipendium

ESF Plus - Förderung von Technologiegründungsstipendien - sab.sachsen.de

Ziel

  • Initiierung junger innovativer Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft mit nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolgsaussichten im Freistaat Sachsen
  • Schaffung von Arbeitsplätzen, Erfüllung beschäftigungspolitischer Ziele
  • Stärkung unternehmerischen Denkens und Handelns

Gegenstand

  • Stipendium als Unterstützung zum Lebensunterhalt in der Vorgründungs- und Gründungsphase
  • Anreiz zur Gründung innovativer Unternehmen in zukunftsträchtigen Technologiebranchen

Wer wird gefördert?

  • Studierende, Absolventen von Hochschulen und Berufsakademien, wissenschaftliches Personal von Hochschulen, Berufsakademien, Forschungseinrichtungen und ehemaliges wissenschaftliches Personal

Art/Umfang/Höhe

  • Zuschuss in Form eines Stipendiums für 12 Monate in Abhängigkeit des Studierendenstatus und der Graduierung (1.000 € bis 3.000 €)

Mittelausstattung

  • EU-Finanzplan 2021-2027: ca. 8,2  Mio. € (ESF, Land)
  • während vorläufiger Haushalts- und Wirtschaftsführung keine Bewilligungen möglich 
Akzeleratorförderung

Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE2021–2027 - sab.sachsen.de, REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Akzeleratoren EFRE2021–2027 – FRL Akzeleratoren

Ziel

  • wirtschaftlich tragfähige Akzeleratoren auf- und ausbauen, die Startups in der Frühphase intensiv betreuen.
  • soll die Startbedingungen innovativer Unternehmensgründungen im Freistaat Sachsen weiter verbessern
  • soll die Anzahl wirtschaftlich erfolgreicher, wachstumsstarker Startups im Bereich technologieorientierter, wissensbasierter Unternehmensgründungen steigern
  • soll den Technologietransfer aus der Wissenschaft im Rahmen von Ausgründungen unterstützen

Was wird gefördert?

  • Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren – MODUL 1
  • Ausbau bestehender Akzeleratoren oder Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Start-ups (z.B. Co-Working Spaces, hubs) zu einem Akzelerator – MODUL 2
  • Anlauffinanzierung für Start-ups, die in das Programm eines geförderten Akzelerators aufgenommen sind – MODUL 3

Wer wird gefördert?

  • Betreiber neuer und bestehender Akzeleratoren in Sachsen (in Form von KMU)
  • Projekte zum Aufbau neuer Akzeleratoren wurden über Projektaufruf ausgewählt
  • Start-ups in geförderten Akzeleratoren bis zu 3 Jahre nach Gründung

Art/Umfang/Höhe

Zuschuss

  • bis zu 600.000 EUR für Projekte in bestehenden und
  • 900.000 EUR für den Aufbau von über Projektaufruf ausgewählten neuen Akzeleratoren,
  • 30.000 EUR Anlauffinanzierung für Startups in den geförderten Projekten

Mittelausstattung

  • 30,3 Millionen Euro (davon ca. 25 Mio. EFRE, 5,3 Mio. Euro Landesmittel) Kofinanzierungsmittel derzeit nicht notwendig (nur Modul 3)
  • Mittelausstattung auskömmlich
  • fehlende Ausgabereste und VE führen zu faktischem Bewilligungstopp 
ESF Plus Gründungsinitiativen

ESF Plus - Gründungsinitiativen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen - sab.sachsen.de 

Ziel

  • Etablierung bzw. Weiterentwicklung der Kultur von unternehmerischem Denken und Handeln, Selbstständigkeit und Eigeninitiative an Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Unterstützung von innovativen Unternehmensgründungen aus der Wissenschaft
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in neu gegründeten Unternehmen, Erfüllung beschäftigungspolitischer Ziele

Gegenstand

  • Gründungsinitiativen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Zielgruppe der Gründungsinitiativen sind potentielle Gründerinnen und Gründer: Studierende, Absolventen, Promovenden, wissenschaftliches Personal
  • Standardvorhaben und innovative Vorhaben zur Unterstützung von Unternehmensgründungen

Was wird gefördert?

  • z. B. Ideenwerkstätten, Ideenwettbewerbe, Businessplankollegs, spezifische Beratungsangebote, Technologiescreening und Technologiescouting, Geschäftsmodellentwicklung, Workshops, Sensibilisierung und Motivierung potentieller Gründungspersonen, Erprobung neuer Lösungsansätze, Vernetzung mit Technologietransfer- und Patentverwertungseinrichtungen

Art/Umfang/Höhe

  • Standardvorhaben: max. 72 Monate, 50 % bis 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Innovative Vorhaben: max. 36 Monate, 70 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Mittelausstattung

  • EU-Finanzplan 2021-2027: ca. 14  Mio. € (ESF, Land)
  • während vorläufiger Haushalts- und Wirtschaftsführung keine Bewilligungen möglich 

Finanzierung

InnoStartBonus

InnoStartBonus - sab.sachsen.de

Ziel

  • Initiierung innovativer und nachhaltiger Unternehmensgründungen im Freistaat Sachsen
  • Weiterentwicklung innovativer Geschäftsideen in Bezug auf neue innovative Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle, signifikante Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für die erfolgreiche Umsetzung der Geschäftsidee

Was wird gefördert?

  • Lebensunterhalt: Monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt für Gründerinnen und Gründer vor bzw. zu Beginn ihrer innovativen Existenzgründung zur Verringerung privater Gründungshemmnisse, plus Kinderbonus
  • Beratung und Coaching: Unterstützung durch individuelle Beratungs- und Coachingangebote, zur Weiterentwicklung der Geschäftsidee und Stärkung der Gründerkompetenzen .
  • Netzwerkzugang: Zugang zu Netzwerken und Kooperationen, um den Austausch mit anderen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie potenziellen Partnern und Kapitalgebern zu fördern.

Wer wird gefördert?

  • Gründerinnen und Gründer mit innovativen Geschäftsideen und positivem Fördervotum des Expertengremiums, die innerhalb von 12 Monaten eine tatsächliche Unternehmensgründung anstreben. Auch Gründungsteams können gefördert werden, wobei innerhalb eines Teams maximal zwei Personen förderfähig sind.
  • Gründungen aus dem Nebenerwerb zur Überführung in den Haupterwerb sind möglich

Art/Umfang/Höhe

  • max. 12 Monate 1.050 Euro monatlicher Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Gründerin und Gründer + 150 Euro monatlicher Kinderbonus für jedes unterhaltspflichtige Kind

Mittelausstattung

  • Landesmittel, bisher 1.750.000,00 Euro auskömmlich, mit neuem Haushaltsansatz 500.000 Euro sind deutlich weniger Förderaufrufe durchführbar
  • wegen fehlender Ausgabereste derzeit keine Neubewilligungen möglich
Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen - Zuschuss

www.sab.sachsen.de/markteinfuehrung-zuschuss

Ziel

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft & Verbesserung der Standortbedingungen durch wirtschaftlichen Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen

Gegenstand

Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen bzw. Anpassung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen

Was wird gefördert?

Förderung von direkten Ausgaben für Schutz eigener FuE-Ergebnisse, Design, Normierung/Zertifizierung/Standardisierung, Schutz des Produkts/Verfahrens/Dienstleistung, Marketing/Vertrieb, Anpassung/Verbesserung an Prototypen, Serienmuster/Nullserie, Messeteilnahme

Wer wird gefördert?

KMU und Gründer

Art/Umfang/Höhe

 

Zuschuss von:

  • bis zu 40 % der direkten Ausgaben für mittlere Unternehmen,
  • bis zu 50 % der direkten Ausgaben für kleine Unternehmen und
  • bis zu 60 % der direkten Ausgaben für junge kleine Unternehmen bis fünf Jahre nach der Gründung
  • Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf maximal 200.000 €
  • Bonus von 10 % bei Tarifbindung oder tarifgleicher Vergütung oder für Projekte mit maßgebli-chem Beitrag zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
  • Pauschale von 7 % für indirekte Kosten
  • Kombinierbar mit Markteinführungsdarlehen aus dem Darlehensfonds für den Mittelstand
  • Projektlaufzeit maximal 15 Monate

Mittelausstattung

  • in EFRE-Förderperiode 2021 bis 2027 bisher ca. 30 Mio. € EFRE- und ca. 10 Mio. € Landesmittel
  • durch fehlende Ausgabereste erfolgen derzeit keine Bewilligungen
Technologiegründerfonds Sachsen (TGFS)

https://www.cfh.de/wp-content/uploads/2023/11/TGFS_Beteiligungsgrundsaetze-01.07.2023.pdf

Ziel

  • Verbesserung des Risikokapitalangebots in Sachsen für Startup-Gründungen in der Frühphase.
  • Mobilisierung weiterer Finanzierungsquellen, besonders von privatem Wagniskapital.
  • Venture-Capital-fähige Startups profitieren vom Netzwerk und dem Hands-on-Management des Fonds.
  • Bestandteil günstiger Standortbedingungen, die wachstumsstarken Startups Entwicklung innerhalb Sachsens ermöglichen.

Was wird gefördert?

  • Der TGFS stellt Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel bereit, die für alle mit der Unternehmensentwicklung im Zusammenhang stehenden Ausgaben verwendet werden können.

Wer wird gefördert?

  • VC-fähige, innovative, technologieorientierte und wissensbasierte Unternehmensgründungen mit großem Wachstumspotenzial,
  • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen,
  • technologieoffen mit Schwerpunkt in den Zukunftsfeldern Digitales, Energie, Mobilität, Gesundheit, Umwelt und Rohstoffe (verankert in der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen),
  • bis zu 10 Jahre nach Gründung

Art/Umfang/Höhe

  • In der Regel offene Beteiligungen bis 5 Mio. EUR, Minderheitsbeteiligung bis 49%,
  • Laufzeit von 5 bis 8 Jahren, auch kurzfristige Brückenfinanzierungen,
  • markübliche Verzinsung bei stillen Beteiligungen.

Mittelausstattung

  • 93,534 Mio. EUR (davon 35 Mio. EUR EFRE, 10 Mio. EUR SAB, 18,434 Mio. EUR Rückflüsse aus TGFS 1, 30,1 Mio. EUR private Mittel von Sparkassen und MBG)
  • Mittel sind vertraglich gebunden und auskömmlich, Investitionsphase bis 2028, Laufzeit bis 2033.
Business Angel Bonus

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19952-Foerderrichtlinie-Business-Angel-Bonus-JTF-2021-2027

Ziel

  • Stärkung der Business-Angel-Kultur in Sachsen,
  • Zuwachs bei der Anzahl der aktiven Business Angels,
  • Mobilisierung privaten Wagniskapitals für die Finanzierung innovativer Startups mit Wachstumsambitionen. Damit verbunden Zugang der Startups zu unternehmerischer Expertise erfahrener Investoren, Gründer, Unternehmer

Was wird gefördert?

  • Zuschuss von bis zu 400.000 EUR für den Aufbau und die Fortentwicklung von Startups, die eine Business-Angel-Finanzierung einwerben konnten,
  • Bedingung: Business-Angel beteiligen sich mit mindestens 50.000 EUR Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Mitteln am Startup. Der Zuschuss verdoppelt den vom Business Angel investierten Betrag.

Wer wird gefördert?

  • kleine, innovative Unternehmen (Startups)
  • mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen,
  • bis fünf Jahre nach Gründung
  • im Fördergebiet des Just Transition Fund (JTF), Mitteldeutsches und Lausitzer Revier, Chemnitz

Art/Umfang/Höhe

Zuschuss für Personal-, Sach- und Investitionsausgaben

  • bis zu 400.000 EUR
  • bedingt rückzahlbar in Höhe von 50% nicht thesaurierter Gewinne innerhalb von fünf Jahren nach Bewilligung des Zuschusses,

Mittelausstattung

  • 25,462 Millionen Euro JTF-Mittel
  • Mittelausstattung für das Jahr 2025 auskömmlich
  • fehlende VE für 2027 beschränken derzeit Bewilligung auf Projekte mit Auszahlungsziel bis max. 2026, die Richtlinie würde den Abruf des Zuschusses durch Startups innerhalb von zwei Jahren zulassen. 
Darlehen für den Mittelstand (DFM)

Ziel

Gründung, Festigung und Erweiterung von wettbewerbsfähigen, innovativen und wachstumsorientierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für die Existenzgründung oder Festigung von jungen Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz,

Finanzierung von Investitionen zum Erhalt, der Modernisierung oder zur Erweiterung einer Betriebsstätte,

Finanzierung von Markteinführungskosten neuer, innovativer Produkte sowie Dienstleistungen durch die wirtschaftliche Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen,

Unterstützung bei der Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben.  

Wer wird gefördert?

Existenzgründer und junge Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie des Handwerkes mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.

Art/Umfang/Höhe

Ausreichung öffentlich-rechtlicher Darlehen mit Zinsverbilligung in Form von:

Mikrodarlehen (MDK) für Existenzgründungvorhaben bis zu 30 TEUR, Laufzeit bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 2,0 % p. a. nominal, Link zur Programmseite MKD  

Investitionsdarlehen (ND-Invest.) für Wachstumsvorhaben bis zu 2.500 TEUR, Laufzeit bis zu 15 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz orientiert sich an der von der Hausbank anzugebenden 1-Jahres-Ausfallwahrscheinichkeit, Link zur Programmseite ND-Invest. (z. B. kombinierbar mit GRW-Zuschuss),

Markteinführungsdarlehen (MEP-D) für die Markteinführung innovativer Produkte bis zu 500 TEUR, Laufzeit bis zu 8 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Zinssatz 2,5% p. a. nominal, in JTF-Regionen 1,5 % p. a. nominal; Link zur Programmseite MEP-D (kombinierbar z. B. mit MEP-Zuschuss insbes. bei größeren Vorhaben),  

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) für Digitalisierungsvorhaben bis zu 250 TEUR, Laufzeit bis zu 6 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Zinssatz 2,5% p. a. nominal, in JTF-Regionen 1,5% p. a. nominal, Link zur Programmseite Digi-D (kombinierbar z. B. mit Digitalisierungszuschuss insbesondere bei größeren Vorhaben).

Mittelausstattung JTF- und Landesmittel

Fondsvermögen/Finanzinstrument i. H. v. 135 Mio. EUR (Förderperiode 2021 – 2027)

Für die JTF-Regionen stehen bis zu 75 Mio. EUR zur Verfügung. Gespeist durch EU-/JTF-Mittel zzgl. nationale Kofinanzierung aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen.  

Außerhalb der JTF-Regionen sind bis zu 60 Mio. EUR aus revolvierenden Fondsrückflüssen geplant (Zins- und Tilgungsleistungen geförderter Unternehmen).