Berlin, 26. Juni 2025 – Am heutigen Donnerstag will der Bundestag einen Gesetzentwurf von Union und SPD verabschieden, der dem Netzausbau das „überragende öffentliche Interesse“ zuschreibt. Gleichzeitig sehen die Haushaltspläne keine Entlastungen für die energieintensiven Bereiche der Digitalwirtschaft vor. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:
„Bei der Beschleunigung des Netzausbaus bleibt die Bundesregierung auf halber Strecke stehen. Wir begrüßen sehr, dass dem TK-Netzausbau in einem schlanken und fokussierten Gesetz nun endlich das „überragende öffentliche Interesse“ bescheinigt werden soll. Wir kritisieren aber, dass Netze und Rechenzentren bei den Strompreissenkungen nicht berücksichtigt werden sollen. Rechenzentren werden damit im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt und Kommunikationsdienste werden in Deutschland für die Kundinnen und Kunden unnötig verteuert. In den weiteren Verhandlungen im Bundestag muss dafür gesorgt werden, dass Rechenzentren und Telekommunikationsnetze ebenso von Strompreisentlastungen profitieren wie klassische Industrien.
In dieser Hinsicht fallen die Pläne der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2025 deutlich hinter den Koalitionsvertrag und die angekündigte Stromsteuersenkung für alle zurück, da digitale Infrastrukturen nicht von den Entlastungen bei der Stromsteuer profitieren. Dabei stellen die im europäischen Vergleich sehr hohen Stromkosten einen substanziellen Wettbewerbsnachteil am Standort Deutschland dar. Die Entlastungen bei der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sollten im Rahmen der Verhandlungen im Bundestag unbedingt auch auf die energieintensiven Bereiche der Digitalwirtschaft wie insbesondere Telekommunikationsnetze und Rechenzentren ausgeweitet werden.
Durch das „überragende öffentliche Interesse“ wird der Netzausbau beschleunigt, die Netze werden flächendeckend dichter und verbliebene Funklöcher können leichter geschlossen werden. Bislang haben der Natur- und Denkmalschutz regelmäßig Vorrang vor dem Netzausbau – was sich mit der neuen gesetzlichen Klarstellung nun ändert. Dies ist auch wichtig, damit die Netzbetreiber die neuen Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur erfüllen können: Bis 2030 ist jeder der drei etablierten Netzbetreiber verpflichtet, 99,5 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands mit mindestens 50 Mbit/s versorgen, in der Stadt und auf dem Land, in Küstenregionen und in den Bergen. Gleichzeitig sind jedoch mehr als ein Drittel der Fläche Deutschlands Naturschutzgebiete, was den Ausbau bislang deutlich verzögert. Die Telekommunikationsunternehmen haben allein in den letzten beiden Jahren jeweils rund 15 Milliarden Euro investiert, um Gigabitnetze flächendeckend auszubauen. Damit es in Zukunft zügig vorangeht, muss das bereits geplante, weitere TKG-Änderungsgesetz die verbliebenen Ausbauhürden abbauen: etwa durch weniger Bürokratie, die Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, die Entlastung von Berichtspflichten sowie die Standardisierung und Digitalisierung von Genehmigungsverfahren.“