Dr. Hendrik Schöttle ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Partner im Münchener Büro von Osborne Clarke. Er berät im IT- und Datenschutzrecht.
Hendrik Schöttle hat langjährige Erfahrung bei der Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlung von komplexen IT-Projekten. Seine Schwerpunkte sind IoT, Digitalisierung und Cloud Computing. Er berät zu Software-Lizenzmodellen, insbesondere zu Open-Source-Software, und im Datenschutzrecht. Zu seinen Mandanten gehören international tätige Technologiekonzerne sowie namhafte IT- und E-Business-Unternehmen.
Er wurde in den letzten Jahren wiederholt sowohl vom Handelsblatt und von Best Lawyers als auch von der Wirtschaftswoche und vom Kanzleimonitor als einer der besten Anwälte bzw. als mehrfach empfohlener Anwalt im IT-Recht genannt. Das JUVE-Handbuch 2019/2020 empfiehlt ihn als „Spitzenname im Bereich Open Source“. Das Kanzleihandbuch Legal 500 Deutschland empfiehlt ihn, weil er durch „sehr gute IT-Kenntnisse besticht, auch wenn es sich um exotische Fragen handelt“ und durch ein „sehr schnelles Verständnis technischer Details“. 2015 wurde er mit dem Client Choice Award von Lexology und dem International Law Office (ILO) in der Kategorie IT- und Internetrecht ausgezeichnet.
Hendrik Schöttle arbeitet seit 2005 als Rechtsanwalt, seit 2007 im Münchner Büro von Osborne Clarke. Er war mehrfach im Rahmen von Secondments in Rechtsabteilungen von IT-Unternehmen tätig. Zudem hat er mehrere Jahre als Software-Entwickler am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes gearbeitet. Seine praktische Erfahrung und sein technisches Know-how kommen seinen Mandanten bei der technologienahen Beratung zugute.
Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, Mitautor mehrerer Handbücher und Kommentare, unter anderem des Beck’schen Handbuchs IT- und Datenschutzrecht und des juris Praxiskommentars zum BGB.
Hendrik Schöttle ist Dozent der Deutschen Anwaltakademie für den Fachanwaltslehrgang IT-Recht und hält regelmäßig Vorträge zu Themen des IT-Rechts.
Er ist Mitglied des Ausschusses Datenschutzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI).