Beschäftigte qualifizieren mit finanzieller Förderung nach QCG und Folgegesetzen
Weiterbildung ist der Schlüssel, um die Transformation der Arbeitswelt aktiv zu gestalten und Fachkräfte zu sichern. Mit den Fördermöglichkeiten nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) und seinen Folgegesetzen werden Beschäftigte und Unternehmen bei der Anpassung an den technologischen Wandel staatlich unterstützt.
Es werden Teile der Kosten für die Weiterbildung selbst sowie Teile der Lohnkosten für weiterbildungsbedingt Ausfallzeiten (Arbeitsentgeltzuschuss) übernommen.
Bei der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte handelt es sich um eine Ermessensleistung bei festen Fördersätzen. Das heißt: Die Entscheidung, ob gefördert wird oder nicht, hängt immer von einer individuellen Einzelfallprüfung der Agentur für Arbeit ab. Ist eine Förderentscheidung gefallen, gelten in der Regel gesetzlich festgelegte Förderkonditionen.
Die Höhe der Förderung ist maßgeblich von der Betriebsgröße und weiteren Faktoren abhängig. Der Qualifizierungsrechner gibt Ihnen eine unverbindliche erste Einordnung, wie hoch die Förderung in einem bestimmten Fall sein könnte.
Um eine Förderung zu erhalten, gelten einige Voraussetzungen. Diese und weiter detaillierte Informationen, praktische Tipps und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung finden Sie im
Leitfaden zur Qualifizierung von Beschäftigten in der digitalen Transformation.
Dieser Rechner kann die für eine behördliche Entscheidung nach den §§ 81 ff. SGB III maßgeblichen Umstände des Einzelfalls nicht hinreichend berücksichtigen. Die bereitgestellten Informationen dienen daher ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für die sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität der berechneten Ergebnisse wird keine Haftung übernommen. Die Verwendung des Rechners liegt in der eigenen Verantwortung des Benutzers.