Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2013 zum Ziel gesetzt, die offene WLAN-Abdeckung in Deutschland zu verbessern und illegale Onlineplattformen von der Haftungsregelung in § 10 TMG auszuschließen. Beides versucht sie nun mit dem Vorschlag eines Regierungsentwurfs zur Änderung des Telemediengesetzes (insbesondere § 8 und § 10 TMG) umzusetzen.
Bitkom begrüßt die Initiative der Bundesregierung die offene WLAN-Abdeckung zu verbessern, kritisiert jedoch den Referentenentwurf in seiner jetzigen Form. Viele Gründe sprechen dafür, dass eine Gesetzesänderung, wie sie aktuell vorgeschlagen wird, weniger zu einer Verbesserung sondern eher zu einer Behinderung der offenen WLAN-Abdeckung führt.
Die Änderungen zu § 10 TMG (Hostproviderhaftung) im Referentenentwurf lehnt Bitkom ausdrücklich ab. Das Ziel, damit illegale Plattformen im Internet einzudämmen, wird stark verfehlt. Ein Gesetz in der aktuell vorgeschlagenen Version würde nicht illegale Plattformen eindämmen, sondern der gesamten deutschen Internetwirtschaft massiv schaden.
Auch kritisiert Bitkom die Koppelung dieser zwei Gesetzgebungsvorhaben (§ 8 und § 10 TMG). Aus politischer Sicht und den damit intendierten Zielen widersprechen sich die Vorhaben stark. Deshalb regt Bitkom an, die Gesetzgebungsvorhaben voneinander zu trennen.