Nach dem Abschluss der Bund-Länder-Kommission Medienkonvergenz im Sommer 2016, in deren AG Plattformen eine mögliche Anpassung der Plattformregulierung nach dem Rundfunkstaatsvertrag diskutiert wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen am 11. April 2017 einen Textentwurf zur Novelle der Plattformregulierung nach dem Rundfunkstaatsvertrag vorgelegt. Bitkom sieht den vorgelegten Textentwurf kritisch.
Die der traditionellen Plattformregulierung zugrundeliegende Knappheitssituation der Übertragungswege für die Verbreitung von audiovisuellen Inhalten liegt inzwischen faktisch nicht mehr vor. Der enorme Zuwachs an neuen Angeboten, insbesondere im Bereich der Over-the-top content-Anbieter (OTTs) schafft einen nie dagewesenen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Plattformbetreibern. Dies führt zu einer starken Minimierung des Missbrauchspotentials einzelner Marktteilnehmer auf Plattformanbieterseite. Die Digitalisierung führt zu einem enormen Anstieg der Angebotsvielfalt und zu einem Souveränitätsgewinn für den einzelnen Zuschauer.
Dieser ist heute in der Lage, im Rahmen seines medialen Zeitbudgets Medien selbstbestimmter als zu Zeiten der analogen TV-Welt zu nutzen. Die neue Marktsituation schafft beachtliche Deregulierungspotentiale. Die Plattformregulierung sollte daher nur noch in den Fällen eingreifen, in denen überhaupt Gefährdungen der Angebots- und Anbietervielfalt nachgewiesen sind. Auch die Art und Weise der Regulierung sollte angepasst werden. Der vorgelegte Entwurf schöpft vorhandene Deregulierungspotentiale nicht aus. Stattdessen wird das Regime der Plattformregulierung sogar verschärft. Dies lehnt Bitkom ab.
Die schriftliche Stellungnahme finden Sie hier und eine tabellarische Kommentierung der vorgeschlagenen Regeln am Ende der Seite zum kostenlosen Download.