Mit ihrem am 19. November 2025 veröffentlichten Entwurf für eine Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGGÄndG) setzt der Bund seine Bemühungen zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit, sowohl im öffentlichen als auch in der Privatwirtschaft, fort. Der vorliegende Gesetzentwurf verfolgt dabei zwei Ziele:
Für den privatwirtschaftlichen Bereich den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten
Im öffentlichen Bereich die bauliche und kommunikative Barrierefreiheit in Bundesbehörden und anderen öffentlichen Stellen des Bundes zu verbessern
Bitkom kommentiert gerne die Entwürfe und würde es sehr begrüßen, wenn die gemachten Anmerkungen bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt würden.