Tobias Grimm:
Die deutsche Wirtschaft fordert eine umfassende Reform des Datenschutzes.
Isabelle Görg:
Das, was den größten Aufwand bereitet, möchten die Unternehmen an der DSGVO idealerweise auch geändert oder angepasst haben. Sie sagen: Wir brauchen weniger starr vorgeschriebene Dokumentationspflichten, insbesondere bei risikoarmen Verarbeitungen.
Tobias Grimm:
Sagt Isabelle Görg, Datenschutzexpertin des Bitkom. Sie erklärt, an welchen Stellen die DSGVO und auch die Datenschutzaufsicht reformiert werden sollen. Denn acht Jahre nach der Einführung der DSGVO zeigt sich: Der Aufwand für Unternehmen steigt weiter und die Rechtsunsicherheit bleibt.
Außerdem: Erstmals nutzt die Mehrheit der deutschen Unternehmen künstliche Intelligenz. Und fast jedes zweite Unternehmen gibt inzwischen mehr Geld für KI aus.
Dr. Ralf Wintergerst:
13 Prozent sagen, dass sie deutlich mehr ausgeben, 32 Prozent eher mehr und 50 Prozent zumindest unverändert.
Tobias Grimm:
Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst stellt die aktuellen Ergebnisse der Bitkom-Befragung zur Nutzung von KI in Unternehmen vor.
Und damit herzlich willkommen zu Tech Weekly, dem Podcast des Bitkom, mit mir, Tobias Grimm.
Tobias Grimm:
Die deutschen Unternehmen fordern eine umfassende Reform des Datenschutzes. Das zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung. 90 Prozent halten eine gezielte Reform der DSGVO für notwendig. Warum eine solche Reform den Datenschutz nicht schwächen, sondern seine Wirkung und Akzeptanz stärken könnte, bespreche ich jetzt mit Isabelle Görg, der Datenschutzexpertin des Bitkom.
Isabelle, die Befragung zeigt sehr deutlich, dass sich die Unternehmen Veränderungen bei der DSGVO wünschen. Was verursacht ihnen bei der Umsetzung des Datenschutzes aktuell den größten Aufwand?
Isabelle Görg:
Als meistgenanntes Kriterium taucht die Erfüllung von Dokumentationspflichten auf. Also das, was Unternehmen an Dokumentationen vorhalten müssen, um ihre Prozesse datenschutzkonform zu dokumentieren. Das machen sie unter anderem im sogenannten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Dort werden alle Prozesse festgehalten, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Das reicht von Newsletter-Anmeldungen, bei denen beispielsweise E-Mail-Adressen gespeichert werden, bis hin zu komplexeren Fällen, etwa wenn Gesundheitsdaten verarbeitet werden. All diese Prozesse müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden. Genau das bereitet den Unternehmen den größten Aufwand.
Daneben gibt es einige weitere Dauerbrenner. 68 Prozent nennen die Klärung der rechtlichen Vorgaben als besonders aufwendig. Die Unternehmen müssen sich also zunächst damit beschäftigen, welche Vorgaben sie überhaupt einhalten müssen und was konkret von ihnen gefordert wird. Mit 65 Prozent folgt die technische Implementierung dieser Vorgaben. Danach kommen mit 61 beziehungsweise 51 Prozent die Erfüllung von Informationspflichten und die Wahrnehmung von Betroffenenrechten. Dabei geht es zum Beispiel um den Kontakt mit Kundinnen und Kunden, wenn jemand von seinem Auskunftsrecht Gebrauch macht oder möchte, dass Daten gelöscht werden.
Interessant ist dabei: Die Unternehmen sagen nicht, dass der hohe Aufwand daran liegt, dass sie schlecht organisiert sind, zu wenig Personal haben oder das Personal nicht ausreichend qualifiziert ist. Sie sehen das Problem vielmehr im System selbst. Vorgaben seien unklar und Unternehmen wüssten teilweise nicht, wie sie bestimmte Anforderungen umsetzen sollen. Und das ist bemerkenswert, weil die DSGVO inzwischen schon viele Jahre gilt.
Tobias Grimm:
An welchen Stellen müsste die DSGVO denn vereinfacht werden und wie realistisch ist eine solche Reform überhaupt?
Isabelle Görg:
Das knüpft direkt an die Punkte an, die den größten Aufwand verursachen. Was besonders aufwendig ist, möchten die Unternehmen idealerweise auch geändert oder angepasst sehen. Dabei geht es vor allem um die Dokumentationspflichten. Die Forderung lautet: weniger starr vorgeschriebene Dokumentationspflichten, insbesondere bei risikoarmen Verarbeitungen.
Wenn es beispielsweise nur um die Verarbeitung einer E-Mail-Adresse oder um weniger sensible Daten geht, könnte man prüfen, wie Unternehmen entlastet werden können. Das gilt natürlich nicht in gleicher Weise für Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Informationen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine europäische Verordnung. Eine Reform läuft deshalb über Brüssel. Dort sehen wir aktuell bereits den Digital Omnibus. Das ist ein Gesetzespaket, mit dem die Kommission verschiedene Digitalgesetze gezielt anpassen will – darunter die DSGVO, aber beispielsweise auch den Data Act. Dabei wird bereits versucht, bestimmte Vorgaben der DSGVO anzupassen, um Unternehmen zu entlasten.
Das sehen wir als einen sehr guten Schritt in die richtige Richtung. Es ist wichtig, dass diese Themen überhaupt angeschaut werden. Aus unserer Sicht reicht das bislang aber noch nicht aus und geht noch nicht weit genug, um die Unternehmen wirklich spürbar zu entlasten.
Tobias Grimm:
Dann schauen wir auf die Datenschutzaufsicht. In unserer Befragung sagen 93 Prozent der Unternehmen, dass sie eine Reform des deutschen Aufsichtssystems für notwendig halten. Vielleicht kannst du zur Einordnung zunächst erklären: Was ist eigentlich die Aufgabe der Datenschutzaufsicht und was sollte an diesem System reformiert werden?
Isabelle Görg:
Die Datenschutzaufsichtsbehörden kontrollieren zunächst, ob Unternehmen die Datenschutz-Grundverordnung einhalten. Sie sind außerdem Anlaufstelle für Beschwerden und Meldungen von Datenschutzverletzungen. Gleichzeitig sollen sie Unternehmen beratend zur Seite stehen, etwa indem sie Guidelines, Hilfsmittel oder Checklisten zur Verfügung stellen, damit die Umsetzung der DSGVO erleichtert wird. Und im Zweifel können sie natürlich auch Bußgelder verhängen, wenn es zu Verstößen kommt.
In Deutschland haben wir dabei einen Sonderfall. Anders als in vielen anderen europäischen Ländern gibt es nicht nur eine zentrale Aufsichtsbehörde, sondern 16 Aufsichtsbehörden auf Landesebene für die einzelnen Bundesländer sowie zusätzlich eine Bundesbehörde, die für bestimmte Bereiche zuständig ist.
Wir haben die Unternehmen gefragt, wie sie dieses System bewerten. Dabei zeigt sich ein sehr großer Reformbedarf. Viele Unternehmen sprechen sich für eine Zentralisierung der Aufsicht aus. Das könnte bedeuten, aus den vielen einzelnen Behörden eine zentrale Struktur zu machen und vorhandene Kapazitäten stärker zu bündeln sowie einfachere Anlaufstellen zu schaffen.
Daneben wird auch über Schwerpunktaufsichtsbehörden diskutiert. Es gibt also unterschiedliche Modelle, wie das System künftig weiterentwickelt werden könnte.
Tobias Grimm:
Dann schauen wir zum Abschluss noch auf das Dauerbrennerthema KI. Wie verändert künstliche Intelligenz die Aufgaben der Datenschutzverantwortlichen und vielleicht sogar den Datenschutz insgesamt?
Isabelle Görg:
KI verändert den Datenschutz auf jeden Fall. Das Feedback aus unserer Befragung zeigt insbesondere, dass Unternehmen den Eindruck haben, das Datenschutzrecht und vor allem die DSGVO müssten stärker an das KI-Zeitalter angepasst werden. Die DSGVO ist inzwischen einige Jahre alt, während sich die KI-Entwicklung sehr schnell bewegt. Deshalb kann es sinnvoll sein, an bestimmten Stellen nachzujustieren und zu prüfen, ob bestehende Vorgaben, Checklisten oder Datenschutzwerkzeuge noch gut auf neue KI-Situationen und KI-Modelle passen.
Die Unternehmen wünschen sich hier vor allem mehr Rechtssicherheit. Vieles ist neu und viele wissen noch nicht genau, wie bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit KI anzuwenden sind.
Gleichzeitig sehen wir aber auch, dass KI im Datenschutz selbst zunehmend eingesetzt wird. Datenschutzverantwortliche nutzen KI zum Beispiel zur Beantwortung von Datenschutzanfragen oder Betroffenenanfragen sowie für interne Prozesse. Selbst Datenschutzbeauftragte sehen also großes Potenzial darin, KI einzusetzen, um Prozesse zu vereinfachen und zu entlasten.
Gerade deshalb ist es umso wichtiger, für zusätzliche Rechtssicherheit zu sorgen. Der Einsatz sollte nicht ausgebremst, sondern auf einer klaren rechtlichen Grundlage weiterentwickelt werden.
Tobias Grimm:
Isabelle, vielen Dank für deine Einordnung. Wer noch mehr über die Befragung erfahren möchte: Alle Ergebnisse findet ihr auf unserer Website, den Link dazu gibt es in der Podcast-Beschreibung.
Technologie
Künstliche Intelligenz ist inzwischen in der Mehrheit der deutschen Unternehmen angekommen. Erstmals setzt mit 57 Prozent mehr als jedes zweite Unternehmen KI ein. Vor zwei Jahren waren es nur 20 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Bitkom-Befragung.
Und auch bei den Investitionen zeichnet sich ab: Die Unternehmen wollen den Einsatz von KI weiter vorantreiben. Das erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Dr. Ralf Wintergerst:
13 Prozent sagen, dass sie deutlich mehr ausgeben, 32 Prozent eher mehr und 50 Prozent zumindest unverändert. Tendenziell kann man also sagen, dass 45 Prozent mehr für KI ausgeben. Das schlägt sich natürlich auch in der Nutzung nieder.
Viele Unternehmen werden sich jetzt damit beschäftigen, wie sie ihre Token managen und wie sie Tools aufsetzen, mit denen sich der Effekt von KI auch nachweisen lässt. Deshalb wollten wir auch wissen, wie die Unternehmen derzeit auf die Kosten schauen, die mit KI entstehen.
Der Verbrauch von Tokens spielt aktuell noch eine vergleichsweise geringe Rolle. Ich glaube aber, dass dieser Punkt in Zukunft wichtiger werden wird. Zunächst müssen Unternehmen die Grundvoraussetzungen für die KI-Nutzung schaffen: Cloud- und Rechenleistung bereitstellen und vor allem ihre Daten aufbereiten.
Die Datenaufbereitung ist in vielen Unternehmen nach wie vor ein großer Punkt. Das Aufräumen und Aufbereiten der Daten ist aktuell noch ein erheblicher Kostenfaktor. Dazu kommt die Integration in bestehende Systeme. Das sind alles Dinge, die zunächst erledigt werden müssen, bevor KI wirklich umfassend eingesetzt werden kann. Im Vergleich dazu fällt der Token-Verbrauch aktuell noch weniger ins Gewicht. Ich glaube allerdings, dass sich das in den kommenden Jahren verändern wird.
Tobias Grimm:
Inzwischen zeigt der Einsatz von KI bereits Wirkung. Zwei Drittel der Unternehmen, die KI nutzen, haben damit ihre Wettbewerbssituation verbessert. 48 Prozent konnten ihre internen Prozesse beschleunigen und 45 Prozent sehen einen messbaren Beitrag zum Unternehmenserfolg. Gleichzeitig gibt es weiterhin Hürden, die den Einsatz von KI in den Unternehmen bremsen.
Dr. Ralf Wintergerst:
Ich glaube, man kann sagen: Am Anfang ist vor allem die Technologie das Problem. Wenn Unternehmen KI dann tatsächlich im Haus haben, kommen andere Herausforderungen hinzu.
Das sieht man beispielsweise beim Datenschutz. Die Anforderungen an den Datenschutz werden von deutlich mehr Unternehmen als Hürde genannt – der Anteil ist von 49 auf 66 Prozent gestiegen. Dazu kommen rechtliche Unsicherheiten, auch im Zusammenhang mit dem AI Act. Die rechtliche Lage ist noch nicht überall vollkommen klar, aber man weiß zumindest, in welche Richtung es geht.
Sehr beeindruckend ist, dass das fehlende technische Know-how als Problem deutlich zurückgegangen ist. Unternehmen haben bei Weiterbildung, dem Einsatz von Expertinnen und Experten und auch bei der Rekrutierung entsprechend aufgerüstet. Der Anteil ist von 85 auf 25 Prozent gesunken. Das ist ein signifikanter Unterschied.
Tobias Grimm:
Entscheidend ist natürlich auch, wie gut die Beschäftigten im Umgang mit KI geschult sind. Denn bislang sehen viele Unternehmen hier noch Nachholbedarf. 66 Prozent schätzen die KI-Kompetenzen ihrer Beschäftigten als gering ein, nur 28 Prozent als hoch.
Dr. Ralf Wintergerst:
Im Gegenzug sagen mittlerweile 70 Prozent der Unternehmen, dass sie Schulungen für KI anbieten, damit die Mitarbeitenden fit für den Einsatz werden. Es bleiben aber weiterhin Unternehmen übrig, die keine Schulungen anbieten oder dazu keine Aussage machen.
Wir wollten außerdem wissen, wie die Unternehmen die Entwicklung ihrer Beschäftigtenzahl in den kommenden zwei Jahren durch den Einsatz von KI einschätzen. 45 Prozent sagen, dass es einen leichten Rückgang geben wird, weil KI eben auch dabei hilft, Produktivitätsgewinne zu erzielen.
Tobias Grimm:
Soweit die Einblicke in die Befragung zum Einsatz von KI in Unternehmen. Die vollständigen Ergebnisse findet ihr auf unserer Website, den Link dazu in der Podcast-Beschreibung.
Tobias Grimm:
Mit dem Ausblick auf Kalenderwoche 40, in der keine Sitzungswoche im Deutschen Bundestag stattfindet.
Auf der digitalpolitischen Agenda des Bundeskabinetts steht unter anderem der Gesetzentwurf zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Bei der wöchentlichen Sitzung der Europäischen Kommission stehen unter anderem kritische Kommunikationssysteme auf der Agenda.
Und bei den Veranstaltungen geht es am 29. und 30. September weiter mit der Privacy Conference des Bitkom. Themen sind aktuelle Trends im Datenschutz, internationale Datenübertragungen und die Zusammenarbeit in der Datenökonomie.
Am Abend des 29. September diskutieren außerdem der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, und Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst beim Politischen Abend des Bitkom darüber, wie die Modernisierung unseres Landes gelingt und was es für einen leistungsfähigen digitalen Staat braucht.
Und damit endet der Ausblick auf die kommende Woche auch schon. Weitere Nachrichten aus der Digitalbranche gibt es wie immer auf bitkom.org.
Danke fürs Zuhören und bis nächsten Freitag. Dann mit einem Tech-Weekly-Spezial zum Thema Tech for Good mit meiner Kollegin Leah Schrimpf.