FAQ: EU-Urheberrechtsreform
Die Europäische Kommission hat am 14. September 2016 vier Regelungsvorschläge, zwei Richtlinien und zwei Verordnungen, zur Reform des europäischen Urheberrechts vorgelegt. Ziel dieser Regelungsvorschläge war es unter anderem, einen umfassenderen Online-Zugang zu Inhalten in der EU zu gewährleisten, Ausnahmeregelungen an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld anzupassen und einen funktionsfähigen Markt für urheberrechtlich geschützte Werke zu schaffen. Besonders umstritten von den Regelungen ist die sogenannte Urheberrechtsrichtlinie und in dieser insbesondere Art. 15, der ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger vorsieht, und Art. 17, der eine Haftungsverschärfung für bestimmte Plattformen regelt.
In Artikel 15 geht es um die Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts, das es Presseverlagen ermöglichen soll, u.a. von Suchmaschinen eine Vergütung zu verlangen, wenn diese in ihren Sucherergebnissen auf Presseartikel verlinken. Art. 17 soll die Haftung von solchen Plattformen ausweiten, die Inhalte Dritter darstellen und durch Werbung monetarisieren.
Grundsätzlich ist eine Reform des europäischen Urheberrechts längst überfällig. So müssen Regelungen zur Rechteklärung bei der TV-Weitersendung dringend technologieneutral ausgestaltet werden. Auch ist es für die Umsetzung der europäischen und deutschen KI Strategie dringend geboten, das Text-and-Data-Mining mit einer entsprechenden Schrankenregelung erlaubnisfrei zu stellen. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage (Art. 15) und eine Haftungserweiterung für Plattformen (Art. 17) bewerten wir jedoch als höchst kritisch. Unsere Stellungnahmen zu den einzelnen Themen stehen auf dieser Seite zum Download bereit.