Entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilienwirtschaft erleben Planer, Architektinnen, Bauunternehmen, Vermieterinnen, Makler, Verwalterinnen, Finanziers und Bewohnerinnen einen Digitalisierungsschub. Von Building Information Modeling über 3D-Druck bis hin zur Gebäudeautomation bietet die Digitalisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vielfältige technische Mittel, um die Zukunft der Branche effizienter und nachhaltiger zu gestalten.
Sowohl etablierte als auch junge deutsche Unternehmen der Bau- und Immobilienwirtschaft sind bei der Digitalisierung auf Augenhöhe mit internationalen Wettbewerbern. Diese Stellung gilt es in dieser Legislaturperiode auszubauen – auch durch passende rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen. Ziel muss es sein, Anwenderfreundlichkeit, energieeffizientes und nachhaltiges Wohnen sowie kostengünstiges Bauen und Renovieren miteinander zu verbinden, um Deutschland als Wirtschaftsstandort zu stärken und die Klimaziele zu erreichen.
Im Jahr 2021 hat der Gebäudesektor in Deutschland erneut die Klimaziele verfehlt. Um eine Trendwende zu erreichen, müssen neben weiteren Ansätzen (energetische Sanierung, Dekarbonisierung von Energieträgern, Verbrauchsverhalten) die Potenziale digitaler Gebäudetechnologien genutzt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Förderung passgenauer und technologieoffener Maßnahmen zur Optimierung der Gebäudehülle, der technischen Anlagen sowie zur Erzeugung und Versorgung mit Erneuerbaren Energien am Gebäude ist daher zu begrüßen. Für eine ganzheitliche und nachhaltige Bau- und Wohnpolitik müssen digitale Maßnahmen sinnvoll mit Maßnahmen zur energetischen Sanierung und zur Dekarbonisierung von Energieträgern verzahnt werden. Dies sollte hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit in Abstimmung mit der Bau- und Immobilienwirtschaft geschehen.
Die Digitalisierung von Gebäuden muss in dem ganzheitlichen Ökosystem von Quartieren und Stadtvierteln gedacht werden. Die Ankündigung im Koalitionsvertrag, auf Quartierslösungen zu setzen, ist daher zu begrüßen. In smarten Quartieren und im einzelnen Gebäude überlagern sich die Digitalisierungsaktivitäten, Formate und Schnittstellen aus verschiedenen Teilbereichen. Um diese Entwicklungen zu harmonisieren und planbar zu machen, ist eine Roadmap für nachhaltige smarte Gebäude und Quartiere erforderlich. In dieser können sich die Akteure des Gebäudesektors sowie angrenzender Sektoren über Leitbilder, Ziele und Ausstattungen nachhaltiger smarter Gebäude bzw. smarter Quartiere verständigen Förderprogramme der unterschiedlichen Ebenen müssen in einen ganzheitlichen Ansatz gebracht werden. Die einheitliche Betrachtung verschiedener Sektoren auf Quartiersebene ist zudem der Startpunkt, um Smart-Grid-Infrastrukturen zu schaffen, die eine zukunftsfähige Smart City ermöglichen.
Die Digitalisierung in der Bau- und Immobilienwirtschaft wird teilweise durch den geringen Digitalisierungsgrad staatlicher Stellen gebremst. Daher müssen dort, wo privatwirtschaftliche und staatliche Akteure aufeinandertreffen, digitale Schnittstellen geschaffen werden. So sollte Building Information Modeling (BIM) auch in den kommunalen Ämtern eine wichtige Rolle bei städtischen Planungs- und Bauvorhaben spielen. Passend hierzu hat die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt, BIM stärken zu wollen. Außerdem sollten die Bemühungen, die digitale Baubeantragung und -genehmigung in allen Bundesländern einzuführen, intensiviert werden. Auch Eigentümerversammlungen sollten vollständig digital abgehalten werden können. Hierfür müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Um die Energieeffizienz von Gebäuden durch den Einsatz digitaler Technologien zu verbessern, ist eine solide Datenbasis erforderlich. Nur auf dieser Grundlage kann das Potenzial digitaler Technologien vollständig genutzt werden. Häufig können dabei anonymisierte Daten verwendet werden. Die Anonymisierung von Daten stellt jedoch eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO dar. Um Daten anonymisieren zu dürfen, muss daher im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen nachgewiesen oder eine Einwilligung des Betroffenen eingeholt werden. Viele Verantwortliche scheuen den damit einhergehenden Aufwand, sodass das Potenzial der Datenauswertung zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz nicht ausgeschöpft wird. Es braucht daher eine gesetzliche Klarstellung, dass erhobene Verbrauchs- und Messwerte ohne eine gesonderte Rechtsgrundlage anonymisiert und die so gewonnenen Daten zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur CO2-Vermeidung in Gebäuden verwendet werden können.