Bereits Anfang des Jahres hat die Bundesnetzagentur ein Eckpunktepapier für die Ausgestaltung von §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorgelegt. Nach der ersten Konsultationsrunde hat die Bundesnetzagentur nun einen zweiten Vorschlag unterbreitet. Die Festlegung zu §14a EnWG regelt die Integration und Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Fall einer Gefährdung oder Störung des Stromnetzes.
Wir halten den neuen Vorschlag insgesamt für eine geeignete Regelung von Steuerungseingriffen in Notfällen. Wir sehen die vorgeschlagene Festlegung als guten Lösungsansatz zur Bewahrung der Netzstabilität. Allerdings bedarf es einer weiteren Ausgestaltung von §14c EnWG, um marktgetriebene Flexibilitätsoptionen zu nutzen und die Energiewende erfolgreich zu gestalten. In der Übergangsphase sehen wir die Notwendigkeit für mehr Handlungssicherheit aller beteiligten Marktakteure. Die gesamte Festlegung nochmals eingehend darauf geprüft werden, wie die Zeitpläne des Smart-Meter-Rollouts, der technischen Standardisierung und der §14a Umsetzung harmonisiert werden können.
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