Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 108. Sitzung am Mittwoch den 29. März 2017, beschlossen eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ – BT – Drucksache 18/11495 sowie zu dem „Bericht der Bundesregierung über die Evaluierung der durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 3. Juli 2015 eingeführten Befreiungsvorschriften in §§ 2a bis 2c des Vermögensanlagegesetzes“ durchzuführen. Bitkom Mitglieder umfassen neben Banken und „FinTech“ Unternehmen zahlreiche Produzenten von Software, Software-bezogenen Dienstleistungen und IT-Dienstleistungen für die Finanzindustrie und sind starke Kompetenzträger für alle Digital- & Innovationsthemen im Bereich Bank- & Finanzdienstleistungen. Für die Gelegenheit zur Stellungnahme bedanken wir uns deshalb sehr und kommentieren wie folgt.