Nach über fünf Jahren wurde mit Datum vom 28. November 2019 eine Neufassung der GoBD verabschiedet, in der gerade innovative Prozesse wie etwa das »Mobile Scannen« sowie Vereinfachungen in Bezug auf »Ersetzende Konvertierungen« und im Zusammenhang mit Systemwechseln und Datenauslagerungen ihren Niederschlag gefunden haben. Mit den am digitalen Fortschritt ausgerichteten Änderungen stellt das Update einen deutlichen Zugewinn an Rechtssicherheit und Klarheit für die Unternehmenspraxis dar. Damit wird die Neufassung der GoBD sowohl der Unternehmensrealität als auch den IT-technischen Gegebenheiten gerecht, gehen damit doch auch erhebliche Vereinfachungen sowie Möglichkeiten zur Prozessoptimierung einher.
Die Version 2.1 der GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme stellt vollumfänglich auf die Neufassung der GoBD ab und berücksichtigt die entsprechenden Änderungen. In der vorliegenden Version wurden ebenfalls Änderungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) eingepflegt, die aus der Anpassung des § 146 Abs. 2 AO resultieren.