In dieser Antwort auf den Aufruf der EU-Kommission zum Wettbewerb in virtuellen Welten zeigen wir, dass der Markt für virtuelle Welten zwar noch nicht sehr ausgereift, aber sehr dynamisch ist. Derzeit dominiert kein einziges Unternehmen alle notwendigen technologischen Bereiche.
Was die möglichen Geschäftsmodelle betrifft, so können in Zukunft zahlreiche neue entwickelt werden. Daher sollten Innovationen nicht durch verfrühte Regulierung behindert werden. Insbesondere sollten wir darauf achten, virtuelle Welten nicht strenger zu regulieren als das heutige Internet und mit dem vorhandenen Rechtsrahmen zu arbeiten, der für das heutige Internet gilt. Der bestehende europäische Rechtsrahmen mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), dem Gesetz über digitale Dienste (DSA), dem Gesetz über digitale Märkte (DMA), dem KI-Gesetz, der Verordnung zur Netzneutralität und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist auch für virtuelle Welten geeignet. Sie sind robust und zukunftssicher.
Damit Europa in virtuellen Welten souverän agieren, muss es diese von Anfang an mitgestalten und auch die Versäumnisse der letzten Jahre in der Digitalisierung nachholen. Es sollte im Interesse Europas liegen, durch Innovationspartnerschaften und Interoperabilität eine aktive Rolle bei der Entwicklung virtueller Welten zu spielen. Ziel sollte daher nicht Regulierung sein, sondern aktive internationale Zusammenarbeit für Offenheit, Standards und Interoperabilität.
Den vollständige Antwort des Bitkom zur Ausschreibung können Sie hier in englischer Fassung herunterladen.