Die Absicht des Gesetzgebers, Versicherten die Möglichkeit einzuräumen, auf eigenen Wunsch hin Medikationsdaten an berechtigte Empfänger zu übermitteln, wird ausdrücklich begrüßt. Gleichwohl ergeben aus dem vorliegenden Entwurf einige Unklarheiten, bspw. im Zusammenspiel bzw. der Abgrenzung zum in Erarbeitung befindlichen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG). Um Überschneidungen oder vermeidbare Mehraufwände abzuwenden, regen wir daher eine enge Abstimmung und transparente Kommunikation der Inhalte dieser Vorhaben an. Weiterhin regen wir einige Anpassungen an der EFSVO an. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.