Das Gesetz über künstliche Intelligenz (Artificial Intelligence Act, AIA) der Europäischen Kommission (EU KOM) soll Vertrauen in KI schaffen, Grundrechte schützen und Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern. Der Rat der Europäischen Union (Rat) und das Europäische Parlament (EP) haben ihre Positionen dazu im Dezember 2022 bzw. Juni 2023 angenommen und sind im Juni 2023 in die Trilog-Verhandlungen eingetreten. Da die Änderungsanträge des Rates und des EP in einigen wichtigen Punkten stark vom Vorschlag der EU-Kommission abweichen, wird der anstehende Trilog entscheidend für die konkrete Ausgestaltung und die Balance zwischen Risikoschutz und Nutzung von Chancen sein.
Bitkom äußert sich daher erneut zu den wichtigsten Aspekten der KI-Verordnung und plädiert für einen angemessenen, zukunftssicheren und verhältnismäßigen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung, Verbreitung und Nutzung von KI-Systemen. Insbesondere bei der Definition von KI, der Risikoklassifizierung, der Verteilung von Rollen und Verantwortlichkeiten, der Einbeziehung von sogenannter General Purpose Artificial Intelligence (GPAI) und dem Zusammenspiel von KI mit bestehenden Gesetzen sollte ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden.
Unsere Hauptpunkte zu diesen Aspekten sind folgende:
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