Auf EU-Ebene ist seit einiger Zeit das neue Produktsicherheit- und Marktüberwachungspaket in der Diskussion. Wie es üblich ist, hat die EU-Kommission einen Vorschlag erarbeitet, der nun im Rat und im Parlament beraten wird. Der Vorschlag der Kommission enthält eine Reihe von Neuerungen, einer davon ist die Forderung nach Angabe des Ursprungslandes eines Produktes.
Ein „Made in Germany“ auf einem Produkt verspricht hohe Qualität und weitere Produkteigenschaften, die ein Kunde gerne sieht. Soweit so gut. Leider ist es in der Welt der Informations- und Kommunikationstechnik aber meist nicht so einfach, das Herkunftsland überhaupt zu bestimmen. Ein IKT-Gerät besteht aus vielen Komponenten, die in der Regel in unterschiedlichen Regionen der Welt produziert werden. Nehmen wir z.B. einen PC: So könnte z.B. das DVD-Laufwerk aus China kommen, das Mainboard aus Taiwan, der Prozessor aus Malaysia, das Netzteil aus wer-weiß-woher. Ein PC besteht aus zahlreichen größeren und kleineren Komponenten. So ist es ja gerade die Philosophie der PC-Architektur, modular aufgebaut zu sein.
Wie soll hierbei das Ursprungsland bestimmt werden? Es gibt weltweit eine Reihe von Ansätzen, die oft nicht miteinander kompatibel sind. Beispielsweise könnte das Ursprungsland jenes sein, in dem das Gerät final zusammengebaut wurde. Eine andere Regelung besagt, es richtet sich nach der wertvollsten, teuersten Komponente. Oder es könnte das Land sein, in dem der Hersteller, der auf dem Gerät genannt ist, seinen Firmensitz hat. Weitere Varianten sind denkbar.
Man kann per Gesetz selbstverständlich einen Algorithmus festlegen, nachdem das Ursprungsland bestimmt wird. Aber ist das sinnvoll?
Für die Marktaufsichtsbehörden ist die Rückverfolgbarkeit eines Produktes ein wichtiger Ansatzpunkt, wenn es zu einem Problem bei der Produktsicherheit gekommen ist. Dann muss der Hersteller kontaktiert werden, und es muss Abhilfe bis hin zu einem Produktrückruf veranlasst werden. Dafür gibt es aber andere gesetzliche Verpflichtungen, nach denen der Hersteller seinen Namen und Kontaktdaten auf dem Produkt oder den Begleitunterlagen anzubringen hat. Eine „made in …“-Angabe bringt für die Marktaufsicht also keinen zusätzlichen Nutzen. Außerdem ist der Rückverfolgbarkeit mit der Angabe des Ursprungslandes allein kaum geholfen. Den Verantwortlichen hat man damit noch lange nicht gefunden.
Zwar mag die Herkunftsangabe eines einzelnen Produktes in anderen Teilen der Wirtschaft durchaus eine sinnvolle Information vor allem für den Endkunden sein, z.B. bei Obst und Gemüse. Bei modular aufgebauten IKT-Geräten aber nicht. Eine solche Regelung, wenn sie denn kommt, könnte sogar klassischen deutschen Herstellern schaden, die bisher „Made in Germany“ auf ihren Produkten führen. Ein Beispiel: Wenn die Definition auf der wertvollsten Komponente beruht, ist dies z.B. bei Fernsehgeräten das Bildschirm-Panel. Panels werden typischerweise in anderen Regionen der Welt hergestellt, und Geräte deutscher Hersteller müssten als Ursprungsland dann das Ursprungsland des Panels tragen.
Schon seit vielen Monaten gibt der Europäische Rat, also die Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, kein grünes Licht für das Produktsicherheit- und Marktüberwachungspaket. Hierfür gibt es einen wesentlichen Grund: Eine Reihe von Ländern stimmt der vorgesehenen Regelung zum „Country of Origin“ nicht zu, darunter auch Deutschland.