Keyvisual Digitalstrategie 2025

Digitaler Staat – Digitalstrategie 2025

Digitales Deutschland 2025

Digitaler Staat

Ein digitaler Staat ist mehr als eGovernment. Er versteht, wie digitale Transformation funktioniert. Er ist Garant eines digital souveränen Umfelds, in dem die Menschen digitale Anwendungen kompetent nutzen und Unternehmen innovativ tätig sein können. Er schafft den Rahmen für sichere und zuverlässige digitale Infrastrukturen. Wenn der Staat aber die Regeln einer sich digital transformierenden Gesellschaft und Wirtschaft setzt, muss die Digitalisierung auch in der öffentlichen Verwaltung zügig und konsequent vorangetrieben werden. Digitale Verwaltungsprozesse müssen aus Nutzer-Sicht gedacht und gestaltet werden. Um Deutschlands Rückstand aufzuholen, muss unsere Verwaltung aktiv und zügig weiterentwickelt werden.

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Vision 2025: Digitale Verwaltung und eGovernment

Die Bürger im Digitalen Deutschland stehen nicht mehr Schlange im Amt, sondern loggen sich bequem von zu Hause in ihr zentrales Servicekonto ein. Sie können Verwaltungsvorgänge digital, zeitsparend und vor allem sicher erledigen; Services sind nutzerfreundlich und lebenslagenorientiert aufgebaut. Informationen müssen nicht mehrfach eingegeben und gespeichert werden, weil Daten über Schnittstellen sicher zwischen Systemen ausgetauscht werden. Unternehmen können von ihrer Gründung bis hin zur Bezahlung von E-Rechnungen alle Verwaltungsdienstleistungen über ihr Unternehmenskonto abwickeln. Leitprinzip ist „digital first“: Der Online-Kanal ist der priorisierte Zugang zur Verwaltung. Auch zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist der digitale Datenaustausch auf Verwaltungsebene Standard.

Handlungsempfehlungen
  • Once-Only-Prinzip verankern: Die Verwaltung muss in die Lage versetzt werden, ihre Verfahren nach dem Once-Only-Prinzip zu modernisieren. Bestehende Register sollten für einen für einen besseren Informationsaustausch vernetzt werden. Es gilt das ressortbezogene Silodenken zu überwinden und Anliegen von Bürgern und Unternehmen umfassend zu bearbeiten.
  • Register modernisieren: Wichtigste Voraussetzung für „Once Only“ ist die Registermodernisierung. Dabei sollte mit einem Registermodernisierungsgesetz eine rechtliche Grundlage für die Modernisierung geschaffen werden. Ein Hauptziel der Registermodernisierung ist der vereinfachte Austausch von häufig genutzten Basisinformationen sowie die Möglichkeit der eindeutigen Identifikation über mehrere Register hinweg. Im Zuge dessen müssen geeignete standardisierte Schnittstellen geschaffen werden, die sich an internationalen Standards orientieren.
  • Verwaltungsausbildung und -kultur modernisieren: Digitale Lehrinhalte müssen Einzug in die Aus- und Weiterbildung von Behördenmitarbeitern finden.  Die Verwaltung sollte sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren, um wettbewerbsfähiger bei der Gewinnung von Nachwuchs zu werden. Dazu gehören auch moderne Arbeitsplätze, Arbeitszeitmodelle und Führungskulturen.
  • Schriftformerfordernisse abbauen:  Die Schriftform sollte in Verwaltungsvorgängen nur noch ausnahmsweise gefordert werden, wenn Sinn und Zweck des Vorgangs dies tatsächlich gebieten. Kommunen brauchen mehr Freiräume, um bei der Anwendung von Bundesrecht z.B. auf Unterschriften verzichten zu können (Experimentierklausel).
  • Europäische Standards definieren: Sowohl für die Verwaltung als auch für Unternehmen sollten einheitliche, europäische digitale (Prozess-)Standards geschaffen werden. Dies verbessert die länderübergreifende Nutzerakzeptanz und stärkt den Digitalen Binnenmarkt. 
Vision 2025: Öffentliche Vergabe

Unter dem Einsatz von leistungsfähiger Informationstechnologie arbeitet die Verwaltung auf kommunaler, Landes- und Bundesebene größtenteils digital. Es herrscht ein fairer und transparenter Wettbewerb um die Vergabe öffentlicher Aufträge für Informationstechnologie. Die Beteiligung von innovativen Startups sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen ist durch entsprechende vergaberechtliche Instrumente selbstverständlich.  Nachhaltigkeit in der IT-Beschaffung ist von hoher Bedeutung und wird von Anfang an mitgedacht. Klare Regelungen und eine einheitliche Rechtslage schaffen Sicherheit und Vertrauen im Markt – bei Auftragnehmern genauso wie bei Auftraggebern.    

Handlungsempfehlungen
  • Einkaufsprozesse ganzheitlich digitalisieren: Die Digitalisierung des öffentlichen Auftragswesens sollte weiter vorangebracht werden. Es darf nicht allein bei der elektronischen Abbildung des Vergabeverfahrens durch die E-Vergabe bleiben. Auch im Vorfeld und im Nachgang von Vergaben lassen sich z.B. mit der E-Rechnung oder mit elektronisch gestützten Bedarfserhebungen weitere Verbesserungen erzielen.
  • Bundesvergabegesetz einführen: Der Flickenteppich von unterschiedlichen Landesvergabegesetzen muss beseitigt werden. Deutschland braucht ein bundesweit einheitliches Bundesvergabegesetz für alle öffentlichen Aufträge.
  • Frühzeitig und transparent kommunizieren: Öffentliche Auftraggeber sollten gesetzlich dazu verpflichtet sein, Auftragsvolumina von Inhouse-Vergaben und interkommunalen Kooperationen öffentlich bekannt zu machen. „Make Or Buy“-Entscheidungen des Staates müssen anhand von Kennzahlen und Wirtschaftlichkeitsanalysen belegt und nachvollziehbar gemacht werden. „Rahmenvertrags-Roadmaps“, konkrete Abrufzahlen bei Rahmenvereinbarungen und Losaufteilung sollten frühzeitig und transparent kommuniziert werden.
  • Rechtsschutz im Unterschwellenbereich einführen: Für Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte muss es einen effektiven Rechtsschutz für Unternehmen geben.
  • Personal in den Vergabestellen aufstocken und weiter qualifizieren: Die Vergabestellen müssen mit mehr Personal ausgestattet werden und dazu befähigt werden, öffentliche Ausschreibungen im Ober- und Unterschwellenbereich zukünftig vollelektronisch durchführen zu können. Das Personal sollte auch in einem verbesserten Management der Prozesse im Vorfeld und im Nachgang eines Vergabeverfahrens geschult werden. Im Bereich von IT-Leistungen gehört dazu auch ein explizites Vertrags- und Lizenzmanagement.
Vision 2025: Steuern und Finanzen

Im Digitalen Deutschland des Jahres 2025 sind die Geschäftsmodelle in allen Branchen erfolgreich digitalisiert. Die Digitalwirtschaft ist daher selbstverständlicher Bestandteil des europäischen Wirtschaftssystems und wird dementsprechend genauso besteuert wie andere Unternehmen auch. Die Vorzüge der Digitalisierung können so ohne steuerliche Benachteiligungen zum Wohle der Verbraucher und der Unternehmen genutzt werden. Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens hat zu großen Effizienzgewinnen geführt, die über zeitnahe Betriebsprüfungen, Entlastungen bei Dokumentationspflichten und verkürzte Aufbewahrungsfristen allen zugutekommen. Die Besteuerung nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und eine effektive Steuerbelastung, die nicht höher als in anderen vergleichbaren europäischen Industriestaaten ist, hat zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beigetragen.

Handlungsempfehlungen
  • Keine Sondersteuer für digitale Geschäftsmodelle: Die Ertragsbesteuerung funktioniert bei Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen genauso wie bei jedem anderen Unternehmen. Die Besteuerung knüpft jeweils an die Wertschöpfung an. Eine Abgrenzung der digitalen Wirtschaft von anderen Wirtschaftszweigen für steuerliche Zwecke ist nicht möglich, weil die Digitalisierung mittlerweile alle Branchen erfasst. Die Einführung steuerlicher Sondervorschriften für digitale Geschäftsmodelle ist daher weder möglich noch geboten.
  • Unternehmenssteuerbelastung senken: Die im Standortvergleich hohe Gesamtsteuerbelastung deutscher Unternehmen wird vor allem durch die Gewerbesteuer verursacht. Um die Unternehmenssteuerbelastung in Deutschland auf ein international durchschnittliches Niveau von etwa 25 Prozent zu senken, sollte bis zu einer Reform der Gewerbesteuer die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe wiederhergestellt werden. Zusätzlich sollte eine Teilanrechnung der Gewerbesteuer auf die Körperschaftsteuer vorgesehen werden.
  • Beschränkung der Verlustverrechnung zurückführen: Die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und die Etablierung neuer digitaler Geschäftsmodelle erfordern von den Unternehmen hohe und mutige Investitionen, denen oftmals nicht zeitgleich korrespondierende Gewinne gegenüberstehen. Daraus resultieren Verluste für die Unternehmen. Das deutsche Steuerrecht berücksichtigt Verluste von Unternehmen aber nur sehr eingeschränkt. Die Verrechnung von Verlusten muss wieder deutlich umfangreicher möglich und nur bei Missbrauch ausgeschlossen sein.
  • Besteuerungsprozesse lückenlos digitalisieren: Insbesondere im internationalen Steuerrecht gibt es noch viel Spielraum zum Abbau von Besteuerungsaufwand und Doppelbesteuerung durch Verbesserung von Abläufen und Datenflüssen. Um dieses Potenzial zu heben, müssen Definitionen und Standards im internationalen Steuerrecht vereinheitlicht, Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung reduziert, Betragsgrenzen und Meldepflichten  international harmonisiert werden. Die Notwendigkeit, Papierformulare auszufüllen, muss im Steuerrecht komplett entfallen.
Vision 2025: Forschungsförderung

Deutschland hat das 3,5-Prozent-Ziel erreicht und ist auf dem Weg, vier Prozent des BIP in Forschung und Entwicklung zu investieren. Die notwendigen Rahmenbedingungen dafür sind vorhanden: Aufbauend auf dem Einstieg in die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in 2020 gibt es eine im internationalen Vergleich attraktive steuerliche Forschungsförderung mit einem einfachen und kostengünstigen Antragsverfahren. Beim Entwickeln disruptiver Technologien gehört Deutschland zu den Spitzenreitern. Darüber hinaus gibt es einen funktionierenden Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft.

Handlungsempfehlungen
  • Steuerliche Forschungsförderung schrittweise ausbauen: Der Einstieg in die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung durch das Forschungszulagengesetz ist ein wichtiger Schritt für den Wirtschaftsstandort Deutschland, um langfristig Innovation, Beschäftigung und Wachstum zu stärken. Die Zulagenförderung, die sich an den Personalkosten für Forschung im Unternehmen orientiert und jährlich ausgezahlt wird, ist vom Ansatz her ein geeignetes Instrument, um zusätzliche Forschungsausgaben in der Wirtschaft anzuregen. Sinnvoll ist auch, die Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße zu gewähren. Das geplante Fördervolumen von 1,25 Mrd. Euro pro Jahr ist aber im Vergleich mit steuerlichen Vergünstigungen in anderen Industriestaaten unzureichend und sollte schrittweise deutlich erhöht werden, um größere Förderanreize und damit stärkere gesamtwirtschaftliche Effekte zu erzielen.
  • Disruptive Innovationen fördern:  Die Agentur für Sprunginnovationen (SprinD) mit Sitz in Leipzig wird ein wichtiges Instrument zur Innovationsförderung sein. Sie sollte daher schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen und mit ausreichend Kapital ausgestattet werden. Um tatsächlich Innovationen zu generieren, ist ein größtmöglicher Grad an Freiheit erforderlich.
  • Mehr Anreize für die Wirtschaft schaffen: Um den Unternehmen ausreichende Anreize zu geben, ihre Investitionen in die naturgemäß riskante F&E zu erhöhen, sind in der Berechnung der individuellen Förderquoten die beihilferechtlichen Möglichkeiten maximal auszuschöpfen. Die 50-Prozent-Marke sollte dabei Ziel bzw. Orientierungsgröße sein.  
  • Fokus auf Innovationen setzen: Ziel der Projektförderung ist es, Innovationen in den Markt zu bringen – dies können nur Unternehmen. Im Sinne einer erfolgreichen Innovationspolitik müssen die Forschungsfördermittel für die Wirtschaft verdoppelt werden.
  • Eine Ausbildungs- und Forschungskultur im Hochschul- und Bildungswesen etablieren, die technische und gestalterische Kompetenzen vereint: In der Aus- und Weiterbildung müssen Angebote entwickelt werden, die technologische mit gestalterischen Kompetenzen vereinen. Hierzu ist eine eigenständige akademische Kultur für Digital Design erforderlich. Diese kann insbesondere durch die Gründung von Fachbereichen oder sogar eigenständigen Hochschulen mit Fokus auf Digitalisierung, vergleichbar dem Bauhaus vor 100 Jahren, erreicht werden. Öffentliche Förderprogramme im Kontext der Digitalisierung müssen um eine Digital-Design-Komponente erweitert werden.
Vision 2025: Öffentliche Sicherheit und Verteidigung

Der Arbeit der Sicherheitsbehörden ist effizienter geworden und läuft besser koordiniert als bisher, weil die Verteidigung des Cyber- und Informationsraumes als gesamtstaatliche Aufgabe verstanden wird. Ziele, Zuständigkeiten und Befugnisse der einzelnen Ressorts sind klar definiert. Durch die Digitalisierung sind die Sicherheitsbehörden schneller, agiler und effizienter geworden. Dadurch ist auch das Vertrauen der Menschen in die Leistungsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gewachsen. Die Bundeswehr verfügt dank eines optimierten Beschaffungswesens über eine moderne IT-Ausstattung und setzt Standards.

Handlungsempfehlungen
  • Zuständigkeitsverteilung kritisch überprüfen: An der Verteidigung des Cyber- und Informationsraumes ist eine Vielzahl staatlicher Organisationen beteiligt. Deren Ziele, Zuständigkeiten und Befugnisse müssen klar definiert und ggf. neugeordnet werden. Nicht zuletzt für die Wirtschaft ist es wichtig, die verantwortlichen Institutionen klar identifizieren zu können.
  • Vernetzung vorantreiben: Die Interoperabilität der bei Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz
  • genutzten Informations- und Kommunikationstechnik sollte verbessert werden. Dazu sollte auch die gemeinsame Entwicklung und Vernetzung gestärkt werden.
  • Ausstattung der Sicherheitsbehörden verbessern: Gerade in finanzieller Hinsicht sollte die Ausstattung von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr verbessert werden. Gleichzeitig sollte die Flexibilität dieser Organisationen in ihrer Rolle als im Wettbewerb stehende Arbeitgeber gestärkt werden. Dazu braucht es eine gemeinsame Initiative von Bund und Ländern, unter Beteiligung von Experten aus Wirtschaft und Gewerkschaften.
  • Innovationsanreize und Fehlerkultur schaffen: In den Strukturen von Sicherheitsbehörden und Bundeswehr braucht es zusätzliche Innovationsanreize. Im ersten Schritt sollte eine moderne Fehlerkultur geschaffen werden. Um die Vorteile der Digitalisierung gezielt zu nutzen brauchen fähige und motivierte Mitarbeiter ein Klima, das innovatives Vorgehen fördert.
  • Durchlässigkeit für IT-Fachkräfte verbessern: Um IT-Fachkräfte gezielt zu fördern und ihnen bessere Chancen auf Führungspositionen zu bieten, sollte die Laufbahnverordnung angepasst werden.