Für die Bereitstellung von Frequenzen für 5G-Anwendungen hat die Bundesnetzagentur – nach ersten Erwägungen im Jahr 2018 – Ende Dezember 2019 grundlegende Rahmenbedingungen für die zukünftige Nutzung des 26-GHz-Bandes (24,25 GHz bis 27,5 GHz) erarbeitet. In der vorliegenden Stellungnahme kommentiert Bitkom diese Rahmenbedingungen.