Zum 1. November 2015 wird das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass einfache Melderegisterauskünfte im automatisierten Verfahren über ein Portal erteilt werden können (§ 49 Abs. 3). Wenn Portale in nicht öffentlich- rechtlicher Form betrieben werden, bedürfen sie der Zulassung durch die oberste Landesbehörde.
In der konkreten Ausgestaltung der Portalverordnung bestehen indes ernsthafte Bedenken und Bitkom befürchtet einen Markteingriff zulasten innovativer privater Portale, die gegenüber den öffentlichen Portalen zusätzliche Dienste anbieten.