Bitkom hat die Gelegenheit wahrgenommen, den Referentenentwurf zur Reform des Urheberrechts in Bezug auf Aspekte der Kabelweitersendung und der Nutzung verwaister Werke zu kommentieren. Die Entscheidung zur technologieneutralen Ausgestaltung der Weitersendung gemäß § 20b UrhG begrüßt die ITK-Industrie dem Grunde nach. Die Regelung der Weitersendung ist in Auslegung und Reichweite allerdinsg stark umstritten. Daher sollte eine weitere Überarbeitung der Vorschrift des § 20b UrhG, insbesondere zur Vermeidung von Anspruchsdoppelungen nach § 20b II UrhG, mit einer Ausweitung der Norm auf weitere Technologien verbunden werden.
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