Am 15. Januar 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Diskussionsentwurf eines „Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts“. In einem ersten, dem Referentenwurf vorgeschalteten Konsultationsverfahren haben wir die Möglichkeit diesen Diskussionsentwurf öffentlich bewerten und kommentieren zu können. Die damit optimierte Transparenz und Versachlichung begrüßen wir sehr.
Dem BMJV gelingt mit dem Diskussionsentwurf eine gute Implementierung der Text-and-Data-Mining-Schranke. Der Entwurf des Leistungsschutzrechts für Presseverleger macht sehr deutlich, dass die Regelung schon im Grundsatz her zum Scheitern verurteilt ist. Warum, erläutern wir in unserer Stellungnahme, die hier zum Download bereit steht.