Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat die Bundesregierung einen Leistungsanspruch auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eingeführt. Der Einsatz mobiler Anwendungen hat das Potenzial, die Gesundheitsversorgung ins digitale Zeitalter zu bringen. Da die Übermittlung der durch diese Anwendungen gesammelten Daten über die Telematikinfrastruktur erfolgt, müssen die DiGA-Hersteller auch daran angeschlossen werden. Doch wie kommen DiGA-Anbieter an die Telematikinfrastruktur? Antworten darauf gab uns Christian Dransfeld, Produktmanager Identity Management bei der gematik.