Ab 2023 müssen DiGA-Hersteller die Erfüllung der Anforderungen an die Datensicherheit gemäß § 139e Absatz 10 SGB V gewährleisten. Dazu zählt auch die Erfüllung der technischen Richtlinie TR-03161 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Welche Anforderungen kommen im Rahmen der Zertifizierung konkret auf die DiGA-Hersteller zu? Um diese Frage zu beantworten, luden wir am 2. Juni das BSI in unser Startup-Sprechzimmer zu Gast ein.