
Von Beginn des kommenden Jahres an müssen DiGA-Hersteller die Erfüllung der Anforderungen an die Datensicherheit gemäß § 139e Absatz 10 SGB V gewährleisten. Dazu zählt auch die Erfüllung der technischen Richtlinie TR-03161 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Welche Anforderungen kommen im Rahmen der Zertifizierung konkret auf die DiGA-Hersteller zu? Um diese Frage zu beantworten, bitten wir am 2. Juni das BSI in unser Startup-Sprechzimmer zu Gast.
Natürlich wird im Rahmen der Veranstaltung auch Raum für eure Fragen sein. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Das Bewerbungsformular ist geschlossen. Interessierte können sich per Mail an M.Fritsche@bitkom.org melden.