Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Schleswig-Holstein insgesamt 15 Mio. € für das Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein bereitgestellt.
Diese werden entweder durch stille oder offenen Beteiligungen durch die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Startups sowie kleinen mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll nur einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Schleswig-Holstein bieten und basiert auf Informationen der Webseite der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH.
Zielgruppe
Als Zielgruppe benennt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein Startups als auch kleine mittelständische Unternehmen.
Förderungsvoraussetzungen
Gefördert werden Unternehmen, die...
Als Fördermittel sieht die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein typisch stille Beteiligungen vor.
Zudem sind auch offene Beteiligungen möglich, die ggf. mit einem Gesellschafterdarlehen mit Wandeloption verbunden werden können. Die Konditionen der Beteiligungen richten sich nach dem Einzelfall und sind können individuell ausgehandelt werden.
Der maximale Beteiligungsbetrag beträgt 800.000 €, wobei bereits bewilligte Kleinbehilfen aus anderen Förderprogrammen auf diesen Betrag angerechnet werden.
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Der Antrag ist bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein zu stellen. Die Bewilligung der Mittel ist bis zum 31.12.2020 möglich.
Ein Antragsformular ist nicht direkt auf der Webseite abrufbar, jedoch enthält die Webseite die Kontaktdaten der verantwortlichen Kundenbetreuerinnen und -betreuer.
https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/sonder-beteiligungsprogramm-s-h
https://www.mbg-sh.de/fileadmin/redaktion/Flyer/OnePager_Sonder-Beteiligungsprogramm_S-H_v2.0.pdf