Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die das Saarland Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die das Saarland in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier.
Derzeit wird das Finanzierungsprogramm „Sofort-Kredit-Saarland“ erarbeitet. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Angehörige der Freien Berufe, die bis zum 31.12.2019 als wirtschaftlich „gesund“ galten und nun im Zuge der Coronakrise einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf haben. Das Programm sieht Kredite in Höhe von max. 500.000 Euro vor. Die erforderlichen Antragsunterlagen findet ihr hier.
Der Saarländische Investitionskreditbank hat angekündigt, dass sie für den Zeitraum vom 30.03.-30.09.2020 die Zins- und Tilgungsleistungen aller bereits laufenden Kredite im Rahmen des Startkapitalprogramms stunden wird. Das Startkapitalprogramm richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die sich innerhalb der ersten 3 Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit befinden.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
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