Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Hessen das Beteiligungsspektrum des Fonds Hessen Kapital I GmbH um das Kriseninterventionsprogramm "Liquiditäts-Beteiligungen" für kleinere und mittlere Unternehmen sowie Startups erweitert.
Diese werden durch stille und ausnahmsweise auch offene Beteiligungen durch die BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen den Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Hessen liefern und basiert auf Informationen der Webseite der BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen.
Zielgruppe des Förderprogramms sind kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Coronapandemie für Ihre Existenzsicherung zusätzliche Liquidität benötigen.
Fördervoraussetzungen
Die konkreten Fördervoraussetzungen entscheiden sich abhängig davon, ob eine stille oder offene Beteiligung angestrebt wird.
Fördervoraussetzungen für stille Beteiligungen | Fördervoraussetzungen für offene Beteiligungen |
Es werden Unternehmen gefördert, die...
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Es werden Unternehmen gefördert, die...
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Als Förderinstrumente stehen den förderberechtigten Unternehmen stille Beteiligungen primär zur Verfügung, sowie in Ausnahmefällen auch offene Beteiligungen.
Die Beteiligung darf 800.000 € je Unternehmen und Unternehmensgruppe nicht überschreiten. Die Höhe der Beteiligung ist auf das zum 31.12.2019 vorhandene Eigenkapital des Antragstellers inklusive der Gesellschafterdarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen begrenzt.
Konditionen der stillen Beteiligung | Konditionen der offenen Beteiligung |
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Mögliche Verwendungszwecke |
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Im Hinblick auf offene Beteiligung gilt zudem, dass die gewährten Mittel nicht dazu eingesetzt werden dürfen, die Finanzen des Unternehmens zu sanieren, d.h. die "alleinig vergangenheitsorientierte finanzielle Disposition zur Wiederherstellung eines intakten Eigenkapitals und einer angemessenen Kapitalstruktur".
Der Antragsprozess erfolgt in sechs Schritten: Anfrage, Prüfung, Entscheidungsvorlage, Entscheidung, Vertrag und Auszahlung
Dabei ist die Förderanfrage sowie der tatsächliche Beteiligungsantrag an die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen zu richten. Welche Unterlagen den Beteiligungsantrag beigelegt werden müssen, könnt ihr hier nachlesen (S. 8-9).
Die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen prüft die Antragsunterlagen und erarbeitet eine Entscheidungsvorlage als Grundlage für die finale Förderentscheidung.