Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat das Land Brandenburg das Programm „Corona Mezzanine Brandenburg“ aufgesetzt. Die Mittel aus dem Programm werden durch Nachrangdarlehen der Investitionsbank des Landes Brandenburg wettbewerbsfähigen kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Land Brandenburg liefern und basiert auf Informationen der Webseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Es werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere Startups, gefördert, die...
Es wird zudem von der Investitionsbank des Landes Brandenburg ein angemessener Finanzierungsbeitrag von bestehenden oder neuen privaten Investoren erwartet. Finanzierungsbeiträge, die seit März 2020 erfolgt sind, werden hierbei berücksichtigt und angerechnet.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen, die nicht im Einklang mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe stehen.
Im Rahmen des Programms "Corona Mezzanine Brandenburg" bietet die Investitionsbank des Landes Brandenburg Nachrangdarlehen mit Kündigungs- bzw. Wandlungsrecht für Startups in einer Höhe von 100.000 € bis zu 750.000 € sowie Nachrangdarlehen in einer Höhe von 100.000 € bis zu 750.000 € für mittelständische Unternehmen an.
Nachrangdarlehen mit Kündiungs- bzw. Wandelrecht für Startups | Nachrangdarlehen für mittelständische Unternehmen |
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Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
Grundsätzlich sämtliche Maßnahmen zur Sicherstellung der Unternehmensfinanzierung, insbesondere:
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Für die Antragstellung ist zunächst eine formgebundene Finanzierungsanfrage ist an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (Referat Eigenkapital, Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam) zu richten. Die hierfür notwendigen Unterlagen finden sich auf der Website der ILB. Nach einer ersten Vorprüfung müssen die Antragsteller nach Aufforderung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen bereitstellen.
Die Investitionsphase des Programms „Corona Mezzanine Brandenburg“ endet am 31.12.2020.