Für die Umsetzung der Säule II des Startup-Schutzschildes hat der Freistaat Bayern insgesamt 40 Mio. € für das Programm „Startup Shield Bayern“ bereitgestellt. Diese werden entweder durch Wandeldarlehen oder in Einzelfällen durch offene Beteiligungen innovativen und wachstumsorientierten Startups durch die Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und die Bayern Kapital GmbH zur Verfügung gestellt.
Die folgende Darstellung soll einen ersten Überblick über den Umsetzungsstatus der Säule II im Freistaat Bayern liefern und basiert auf Informationen der Webseite der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft.
Im Rahmen des Startup Shields Bayern bietet die Bayerische Beteiligungsgesellschaft nachrangige Wandeldarlehen mit Volumina von 100.000 € bis zu 800.000 € an. Die konkrete Beteiligungshöhe wird bemessen basierend auf der Unternehmensplanung des Startups sowie seines Finanzbedarfs in den vergangenen Jahren zzgl. eines "unternehmerisch sinnvollen Puffers".
Im Einzelfall besteht auch die Möglichkeit einer offenen Beteiligung der Bayrische Beteiligungsgesellschaft.
Zielgruppe
Das Startup Shield Bayern richtet sich an innovative Startups mit wachstumsorientierten und skalierbaren Geschäftsmodellen, die keinen Zugriff auf die Corona Matchin-Fazilität der Säule I des Startup-Schutzschilds haben.
Förderungsvoraussetzungen
Mögliche Verwendungszwecke | Keine möglichen Verwendungszwecke |
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Das Antragsformular ist online auf der Webseite der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft abrufbar und ist per E-Mail an StartupShield@baybg.de einzusenden.
Laut Homepage der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft ist innerhalb von 5 Werktagen eine Antwort auf den Antrag zu erwarten.
Die Anträge können bis zum 30.12.2020 gestellt werden.
Ob die Fördermittel aus dem Startup Shield Bayern mit Fördermitteln aus anderen Programmen kombiniert werden dürfen, unterliegt einer Einzelfallprüfung. Die Corona-Hilfen KfW Schnellkredit, LfA Schnellkredit und sonstige Zuschüssen in Form von Soforthilfen (Bund und/oder Freistaat Bayern) werden auf den Maximalbetrag von 800.000 EUR angerechnet.
Eine Kombination aus Fördermitteln aus Säule I und Säule II des Startup-Schutzschildes ist nicht möglich.
https://www.baybg.de/unsere-leistungen/startup-shield-bayern.html