Die folgende Darstellung ist nur ein Ausschnitt aller Finanzhilfen, die der Freistaat Bayern Unternehmerinnen und Unternehmern in der Coronakrise zur Seite stellt. Die Maßnahmen, die im Folgenden näher vorgestellt werden, finden hier besondere Erwähnung, da sie von besonderer Relevanz für kleine und mittlere Unternehmen sind. Eine umfassende Übersicht der Finanzhilfen, die der Freistaat Bayern in diesen Zeiten zur Verfügung stellt, findet ihr hier (Bayrisches Wirtschaftsministerium) und hier (Förderbank Bayern).
Art der Soforthilfe | Nicht rückzahlbarer Zuschuss |
Höhe der Soforthilfe | Gestaffelt abhängig von der Anzahl der Erwerbstätigen:*
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Antragsberechtigte |
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Sonstige Voraussetzungen |
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* Die Angaben beziehen sich auf die kombinierte Auszahlung aus dem Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes und des Landes möglich über das Bayrische Wirtschaftsministerium
Beantragung: Ist ab sofort möglich über das Bayrische Wirtschaftsministerium mit Hilfe dieses Formulars
Mehr Informationen: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Für Unternehmen und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro bietet die Förderbank Bayern ihren Universalkredit in einer Höhe von mind. 25.000 Euro – max. 10 Mio. Euro an. Dieser kann u.a. zur Deckung aktueller Liquiditätsprobleme, zur Deckung des Betriebsmittelbedarfs oder zur Umschuldung von Verbindlichkeiten genutzt werden.
Mittelständische Unternehmen können zudem einen Akutkredit in einer Höhe von max. 2 Mio. Euro beantragen, vorausgesetzt, dass ein tragfähiges Geschäftsmodell vorhanden und das Unternehmen nicht überschuldet ist.
Für Kreditnehmer, die bereits ein programmgebundenes Darlehn der Förderbank Bayern aufgenommen haben, bietet die Bank eine Aussetzung der Tilgungen in Höhe von bis zu vier Raten an.
Bürgschaftsbanken übernehmen für Banken und Sparkassen Ausfallbürgschaften. Wenn ein Kreditantragssteller selbst nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt, um das Ausfallrisiko des Kreditgebers zu minimieren, treten Bürgschaftsbanken auf den Plan, die sich für den Kreditnehmer verbürgen. So tragen die Institute, die Kredite gewähren (z.B. Banken und Sparkassen), einen geringeren Anteil des Kreditrisikos. Entsprechend verbessert sich die Aussicht des Antragsstellers auf eine Kreditzusage, wenn er zugleich eine Finanzierungszusage einer Bürgschaftsbank als Sicherheit vorweisen kann.
Das „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ sieht es nun vor, dass Erweiterungen für Ausfallbürgschaften der Landesbürgschaftsbanken geschaffen werden. Das soll heißen, dass die Bürgschaftsbanken im Kontext der Coronakrise nun noch höhere Sicherheiten für den Kreditausfall übernehmen werden.
Konkret bedeutet das u.a.:
Kostenlose Finanzierungsanfragen können über das Finanzierungsprotal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Bereits mit der Finanzierungsanfrage soll ein „plausibler Liquiditätsplan“ vorgelegt werden, aus dem hervorgeht welcher Kapitalbedarf für euer Unternehmen besteht. Voraussetzung ist darüber hinaus, dass euer Unternehmen und euer Geschäftsmodell vor Ausbruch der Coronakrise wirtschaftlich tragfähig waren.
In wie weit die oben genannten Krisenmaßnahmen bei euer Landesbürgschaftsbank bereits umgesetzt wurden, könnt ihr in dieser Übersicht des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken nachlesen.
Weitere Informationen: https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesweite-Meldungen-alle/Buergschaftsbanken-erweitern-Unterstuetzung-von-KMU-in-Corona-Krise.html
Förderberatung der Förderbank Bayern
089 2124-1000
(Mo.-Do. 08:00-18:00 Uhr, Fr. 08:00-15:00 Uhr)