Die Rundfunkkommission der Länder verfolgt mit dem Diskussionsentwurf für einen 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Ziel, eine zeitgemäße Medienregulierung zu schaffen, die geänderten Zuschauergewohnheiten und Marktrealitäten Rechnung trägt. Die Medien- und Kommunikationsordnung ist bislang entlang klar abgegrenzter Mediengattungen strukturiert. Sie steht damit jedoch zunehmend in Widerspruch zu aktuellen Technologie- und Markttrends in der Medienkonvergenz, bildet sich wandelnde Kräfteverhältnisse in den betreffenden Sektoren nicht mehr hinreichend ab und behandelt nicht alle für die Sicherung der Meinungsvielfalt relevanten Aspekte. Relevante Veränderungen im Medienmarkt manifestieren sich insbesondere darin, dass die Knappheit bei Rundfunk-Übertragungskapazitäten mit der Digitalisierung der Übertragungswege ganz überwiegend entfallen und damit der wesentliche Anknüpfungspunkt für die Zugangsregulierung weggefallen ist. Aufgabe der Medienregulierung ist der Schutz der Meinungs-, Medien- und Informationsfreiheiten, der Menschenwürde, Jugend und des Verbrauchers sowie der Meinungsvielfalt. Aus Sicht des Bitkom muss eine abgestufte Regulierung daher an den Stellen ansetzen, wo Probleme bei der Einhaltung dieser Grundprinzipien eintreten. Insgesamt muss sie in ihrer Reichweite und Tiefe verringert werden.
Zu dem am 23. Juli 2018 durch die Rundfunkkommission der Länder veröffentlichten Diskussionsentwurf staatsvertraglicher Neuregelungen zu Rundfunkbegriff / Zulas-sungspflicht, Plattformregulierung und Intermediäre – »Medienstaatsvertrag« – nimmt Bitkom mit einer detaillierten Kommentierung Stellung.