BITKOM kritisiert Einkaufsbedingungen der Bahn
Für die Unternehmen, die die Bahn AG als Vertragspartner haben, sind die neuen allgemeinen Einkaufsbedingungen mit einigen Problemen verbunden. Vor allen die sogenannte Integritätsklausel der AEB, die Korruption und Vorteilsgewährung verhindern soll, ist unausgewogen und unfair: Vertragsstrafe, Ausschluss aus Verfahren und weitere Sanktionen treffen nur den Bieter, obwohl die (strafrechtlich) vollendete Korruption ein zweiseitiges Delikt ist. BITKOM fordert die Bahn in der beigefügten Stellungnahme auf, die Regelungen zu ändern.